Zuständige Behörde Jägerprüfung

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Hallo Leute

Ich hab eine kurze Frage. Ich werde jetzt im November wohl mitr einem Kollegen den Jägerkurs bei der KJS Kleve anfangen. Dabei ergibt sich mir folgende Frage:

Mein Kollege wohnt genau an der Kreisgrenze im Kreis Borken. Kann er dennoch bei der UJB Kleve seine Prüfung ablegen? Hat vll von euch schonmal jemand einen ähnlichen Fall gehabt?

MfG

Harm
 

Hap

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Klar kann er das, er könnte ja auch in einem anderen Bundesland die Prüfung machen.
 
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Ich hab nur mal gelesen, dass man in NRW die Prüfung an seinem Wohnort machen mussen. Es kann aber sein, dass die Regelung mitlerweile überholt ist.... Ich finde auch nichts sinniges dazu.....
 
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Hap schrieb:
Klar kann er das, er könnte ja auch in einem anderen Bundesland die Prüfung machen.

vor einiger Zeit brauchte man dazu in einigen Bundesländern eine Freigabe von der Heimatbehörde - keine Ahnung ob diesen Wust auch heute noch einige wenige BL haben.

Ehm harm, mal so ganz unverbindlich einen Blick in die für euch gültige Langesjägerprüfungsordnung geworfen? Wenn die da spezielle Anforderungen haben sollte das da drin stehen. Ansonsten kannst die Prüfung vor jeder zugelassenen Prüfungskommission machen, BL und Landkreis egal. Gibts übrigens häufiger das Kurs und Prüfung in unterschiedlichen Landkreisen stattfinden.
 
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Ich hab jetzt eine Durchführungsverordnung zur Jägerprüfung gefunden. Ich zitiere mal:

2.1
Die örtliche Zuständigkeit für die Ablegung der Jägerprüfung richtet sich ausschließlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) VwVfG NRW. Dieser wird in der Regel mit dem melderechtlichen Wohnsitz übereinstimmen, kann aber auch von diesem abweichen (z.B. Internatsschüler, Studenten, Wehrpflichtige). Ich bitte jedoch zu beachten, dass eine Berufstätigkeit an einem anderen Ort als dem Wohnort für sich allein dort keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet.

Es ist doch total daneben. Ich denke ich werde mich dann wohl mal an die UJB Kleve wenden....
 
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harm schrieb:
...

Es ist doch total daneben. Ich denke ich werde mich dann wohl mal an die UJB Kleve wenden....

ach komm mach deine Prüfung in M-V und du hast Ruhe :wink: :twisted: :lol:
 
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Ich hab ihm jetzt mal ne Mail geschrieben. Bezieht sich das nur auf die schriftliche Prüfung oder auch aufs Schießen und die Praktische? Mal so am Rande: Wer denkt sich denn so einen Unsinn aus?? :roll:
 
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Wenn ich dann aber bei jagdschulen zB Jagdschule Düsseldorf gucke, dann steht da nix von wegen Wohnort, sondenr explizit "Kein Wohnortwechsel erforderlich".....
 
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harm schrieb:
Wenn ich dann aber bei jagdschulen zB Jagdschule Düsseldorf gucke, dann steht da nix von wegen Wohnort, sondenr explizit "Kein Wohnortwechsel erforderlich".....

man kann sich wohl von seiner Heimatbehörde für eine Prüfung in einem anderen Landkreis "freistellen" lassen. Quasi eine Ausnahme die häufiger als die "Regel" sein dürfte... :roll:

Die jeweiligen Jagdkursanbieter sollten damit Erfahrung haben und ihre "Schützlinge" da beraten können...
 
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Also ich habe jetzt Herrn Spaan und Herrn Thomas angeschrieben. Wenn ich da keine Antwort bekomme, dann kanns mir wohl keiner sagen.. Um was man sich nicht alles kümmern machen muss....
 
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Wenn ich dann aber bei jagdschulen zB Jagdschule Düsseldorf gucke, dann steht da nix von wegen Wohnort, sondenr explizit "Kein Wohnortwechsel erforderlich"....

Die Fahren dann zur Prüfung in ein BL wo das erlaubt ist
 
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Ne, bei der Jagdschule Düsseldorf ist da auch die Prüfung... Angeblich...
 
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Kläre das mit der Behörde ab. Da scheint es wohl auch einen Ermessensspielraum zu geben. Mal scheint es Stadteübergreifend zu funktionieren und ein anderes mal wird ein Wohnort wechsel verlangt.
 

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