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Und Du bist sicher das die Regelung für den Jägernotweg, Waffe im Futteral, nicht gelten. Sprich nur auf dem Jägernotweg gilt Waffe ins Futteral, sonst nicht.Zumindest mal verwende ich keinerlei Futteral. Waffe wird offen über die Straße zum Auto getragen, hatte noch nie irgendwelche "Gespräche" deswegen.
Ansonsten habe ich ein Auto, damit ich nicht laufen muss.
Hm, da wäre ich vorsichtig. Aber jeder wie er will.
Hessisches Jagdgesetz
(HJagdG)
in der Fassung vom 5. Juni 2001
§ 20
Wegerecht
(1) Wer die Jagd ausübt und den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder den Jagdbezirk nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen kann, ist zum Betreten eines fremden Jagdbezirks in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg befugt (Jägernotweg). Der Jägernotweg wird, falls erforderlich, von der Jagdbehörde festgelegt.(2) Der Jägernotweg darf nur von Jagdausübungsberechtigten, Jagdaufsehern und von Inhabern einer Jagderlaubnis nach § 12 benutzt werden; andere Personen müssen von Jagdausübungsberechtigten oder von Jagdaufsehern begleitet werden.
(3) Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen im Futteral getragen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
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