Zu Fuss ins Revier - Gedankenspiel

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Zumindest mal verwende ich keinerlei Futteral. Waffe wird offen über die Straße zum Auto getragen, hatte noch nie irgendwelche "Gespräche" deswegen.
Ansonsten habe ich ein Auto, damit ich nicht laufen muss.
Und Du bist sicher das die Regelung für den Jägernotweg, Waffe im Futteral, nicht gelten. Sprich nur auf dem Jägernotweg gilt Waffe ins Futteral, sonst nicht.



Hm, da wäre ich vorsichtig. Aber jeder wie er will.

Hessisches Jagdgesetz​

(HJagdG)​

in der Fassung vom 5. Juni 2001​

§ 20​

Wegerecht​

(1) Wer die Jagd ausübt und den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder den Jagdbezirk nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen kann, ist zum Betreten eines fremden Jagdbezirks in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg befugt (Jägernotweg). Der Jägernotweg wird, falls erforderlich, von der Jagdbehörde festgelegt.
(2) Der Jägernotweg darf nur von Jagdausübungsberechtigten, Jagdaufsehern und von Inhabern einer Jagderlaubnis nach § 12 benutzt werden; andere Personen müssen von Jagdausübungsberechtigten oder von Jagdaufsehern begleitet werden.
(3) Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen im Futteral getragen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
 
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Und Du bist sicher das die Regelung für den Jägernotweg, Waffe im Futteral, nicht gelten. Sprich nur auf dem Jägernotweg gilt Waffe ins Futteral, sonst nicht.



Hm, da wäre ich vorsichtig. Aber jeder wie er will.

Hessisches Jagdgesetz​

(HJagdG)​

in der Fassung vom 5. Juni 2001​

§ 20​

Wegerecht​

(1) Wer die Jagd ausübt und den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder den Jagdbezirk nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen kann, ist zum Betreten eines fremden Jagdbezirks in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg befugt (Jägernotweg). Der Jägernotweg wird, falls erforderlich, von der Jagdbehörde festgelegt.
(2) Der Jägernotweg darf nur von Jagdausübungsberechtigten, Jagdaufsehern und von Inhabern einer Jagderlaubnis nach § 12 benutzt werden; andere Personen müssen von Jagdausübungsberechtigten oder von Jagdaufsehern begleitet werden.
(3) Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen im Futteral getragen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
Das hat doch mit dem Jägernotweg überhaupt nichts zu tun.
Wenn sich schon die Jäger nicht auskennen...
 
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Das hat doch mit dem Jägernotweg überhaupt nichts zu tun.
Wenn sich schon die Jäger nicht auskennen...
Doch, warum sollte es auf dem Jägernotweg erforderlich sein die Waffe ins Futteral zu stecken aber ansonsten nicht.


Aber macht nur. Wenn ihr da mal an den richtigen kommt der daraus was konstruiert und ihr nach Monaten die Kanone wiederbekommt. Das wars dann Wert.
 
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Grundwissen Jagd- und Waffenrecht. Du darfst auch von München nach Hamburg radeln mit dem Drilling über der Schulter auf dem Weg zur Jagdeinladung.Ob es sinnvoll ist und ob man es zwangsläufig provozieren muss, steht auf einem anderen Blatt……

Das stimmt so dann leider doch nicht, da hat man dann schon einen kleinen Riegel vorgeschoben. Ab einer gewissen Entfernung gehts dann so halt nicht.
 
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Der Jägernotweg wird von der UJB festgelegt.
Sicherlich. Das Ganze war auch eher als Beispiel zu verstehen wie im Fall der Fälle ein Richter Ableitungen treffen kann. Fakt ist, klar kann man die Waffe ins Revier ohne Futteral transportieren, aber es wird angemerkt das diese durch vor dem Anblick Dritter zu verbergen ist. Wie macht man das auf dem Fahrrad?
 
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Das stimmt so dann leider doch nicht, da hat man dann schon einen kleinen Riegel vorgeschoben. Ab einer gewissen Entfernung gehts dann so halt nicht.
Richtig. Die Entfernung wurde nur nie festgelegt als fazsregel gelten hier bei uns 15km. Danachcö wird transportiert und nicht mehr auf dem Weg zur Jagd geführt.
Was aber nur verschlossen bedeutet, also Rucksackfutteral fürs E-Bike 🤣
 
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Sicherlich. Das Ganze war auch eher als Beispiel zu verstehen wie im Fall der Fälle ein Richter Ableitungen treffen kann. Fakt ist, klar kann man die Waffe ins Revier ohne Futteral transportieren, aber es wird angemerkt das diese durch vor dem Anblick Dritter zu verbergen ist. Wie macht man das auf dem Fahrrad?
Da bin ich jetzt gespannt auf die Musterurteile bzw. die rechtlichen Grundlagen.
Liegen dir Gade - Heller - Soschinka oder der Steindorf vor?
Da steht weder in den Kommentierungen noch etwas von "vom Anblick verborgen" noch gibt es dazu Musterurteile.
 
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Und Du bist sicher das die Regelung für den Jägernotweg, Waffe im Futteral, nicht gelten. Sprich nur auf dem Jägernotweg gilt Waffe ins Futteral, sonst nicht.



Hm, da wäre ich vorsichtig. Aber jeder wie er will.

Hessisches Jagdgesetz​

(HJagdG)​

in der Fassung vom 5. Juni 2001​

§ 20​

Wegerecht​

(1) Wer die Jagd ausübt und den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder den Jagdbezirk nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen kann, ist zum Betreten eines fremden Jagdbezirks in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg befugt (Jägernotweg). Der Jägernotweg wird, falls erforderlich, von der Jagdbehörde festgelegt.
(2) Der Jägernotweg darf nur von Jagdausübungsberechtigten, Jagdaufsehern und von Inhabern einer Jagderlaubnis nach § 12 benutzt werden; andere Personen müssen von Jagdausübungsberechtigten oder von Jagdaufsehern begleitet werden.
(3) Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen im Futteral getragen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
Ja, bin ich sicher. Ich hatte geschrieben, dass ich auf/entlang einer Bundesstrasse unterwegs bin. Und wenn man sich mit Jägernotwegen ein bisschen auskennt, dann weiss man, dass diese nur ins Spiel kommen, wenn das eigene Revier eben NICHT auf öffentlichen Wegen erreicht werden kann.
Und da die meisten öffentlichen Wege (ausser BAB und ggf. Bahntrassen) nach meinem Wissen zur Gemeindefläche gehören, sind sie Bestandteil der jeweiligen gemeinschaftlichen Jagdbezirke, die ich halt zwangsläufig mit einer nicht schussbereiten Waffe durchqueren muss, um ins eigene Revier zu kommen (wenn ich nicht inmitten dieses wohne).
 

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