<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von rotring:
[QB]
Das es eine "eine zur Jugendarbeit zugelassene Aufsicht" sein muß, ist mir neu.
Die Aufsichtführende Person kann dann das "Schießen mit dem Jugendlichen" an den "Jäger" (sofern er ihm Sachkenntnis unterstellen kann), der den Jungen mitgenommen hat, delegieren.
Bei "fremden" Jugendlichen müssen (? mindestens aber sollten) die Erziehungsbrechtigten ihr Einverständnis erklären.<HR></BLOCKQUOTE>
Zustimmen müssen die Erziehungsberechtigten immer, anwesende mündlich ansonsten schriftlich, die Aufsicht kannst Du an jeden mit der Befähigung zur Jugendarbeit delegieren. § 27 WaffG.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Keine Ahnung, ob das in der privaten Haftpflicht enthalten ist. Ich würde aber eher sagen nein, weil man sonst sonst zumindest im Sportschützenbereich mal davon gehört hätte (da sind eigentlich alle über den Verein abgesichert - habe aber noch nie gehört, daß jemand danach fragt - wäre ja sinnvoll, um die Vereinskasse zu entlasten).
Falls es in der privaten Haftpflicht enthalten ist, müßte man den Versicherungsnachweis mitbringen. Und dort müßte dies explizit beschrieben sein - sonst bekommt man von der Aufsicht nur ein mitleidsvolles Lächeln.
<HR></BLOCKQUOTE>
So ist es, fröhliches Verwalten, zudem ist eine private Haftpflichtversicherung nicht pflicht.
Karl
[ 23. Juni 2005: Beitrag editiert von: Karl22 ]