"Zivilisten" auf dem Schießstand?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 519
  • Erstellt am
Registriert
17 Mrz 2002
Beiträge
111
Wo sollte denn jemand der nicht Sportschütze, Jäger, Waffenbesitzer ist seinen ersten Schuss
abfeuern wenn nicht unter Aufsicht auf dem Schießstand.Zuhause im Garten?

Horrido
 
A

anonym

Guest
"Mindestalter fuer Druckluft 12 Jahre, fuer alles andere 14 Jahre. (§27 WaffG)"

"Und in §12(4) heisst es:"Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. ..."

Habe ich das nun richtig verstanden, ich als Jäger kann einen 14 jähriges Kind auf den Schießstand mitnehmen (Tagesversicherung am Stand abschließen) und es unter meiner Aufsicht mit einer 30-06 schießen lassen ????

??
Fabi
 
Registriert
7 Okt 2003
Beiträge
2.706
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fabian Mayer:
(...)Habe ich das nun richtig verstanden, ich als Jäger kann einen 14 jähriges Kind auf den Schießstand mitnehmen (Tagesversicherung am Stand abschließen) und es unter meiner Aufsicht mit einer 30-06 schießen lassen ????

??
Fabi
<HR></BLOCKQUOTE>

Da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher, ob das wirklich schon ausreicht.
Bei uns zumindest müssen alle möglichen Aufsichtspersonen beim Amt gemeldet sein.
Personen, die nicht gemeldet sind, können weder Tagesversicherungen ausstellen, noch dürfen sie die Aufsicht übernehmen, sondern höchstens als Hilfsaufsicht mithelfen.
 
Registriert
18 Aug 2004
Beiträge
193
also nicht jeder stand bietet eine versicherung an, auf unserem hegeringsschiesstand darf man nur mit einer waffenrechtlichen erlaubnis schiessen. wobei das auch schwachsinn ist, denn als ich meine erste wbk beantragt habe, wohlgemerkt als sportschütze hat mich auch niemand nach einer versicherung gefragt.
Ich wollte auch´mal meinen Vater zum Tontauben knallen mitnehmen, geht nur leider nicht.
 
Registriert
10 Mai 2002
Beiträge
102
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von TheClou:


Da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher, ob das wirklich schon ausreicht.
Bei uns zumindest müssen alle möglichen Aufsichtspersonen beim Amt gemeldet sein.
Personen, die nicht gemeldet sind, können weder Tagesversicherungen ausstellen, noch dürfen sie die Aufsicht übernehmen, sondern höchstens als Hilfsaufsicht mithelfen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Es muß eine zur Jugendarbeit zugelassene Aufsicht am Stand sein. Eine eigene Versicherung sollte nicht erforderlich sein, das Risiko Schußwaffe ohne Jagd ist in der privaten Haftpflicht, so vorhanden, eingeschlossen.

Karl
 
Registriert
1 Mrz 2001
Beiträge
2.321
ok mal ne andere Frage:

bei uns an der Hochschule macht die Hochschulgruppe studierender Reservisten jedes Jahr ein Gästeschiessen auf einer Standortschiessanlage. Wer Lust hat kann dort mit Handfeuerwaffen der Bundeswehr (konkret G36, P8 und MG3) schiessen.

WIe ist dort eigentlich die rechtliche Lage?
Das ganze kostet keinen Cent und es man muss auch keine Versicherung nachweisen. Haftet der Bund da auf Sto Schiessanlage geschossen wird?

Gruß, Alex
 
Registriert
2 Okt 2004
Beiträge
1.524
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Karl22:


Es muß eine zur Jugendarbeit zugelassene Aufsicht am Stand sein. Eine eigene Versicherung sollte nicht erforderlich sein, das Risiko Schußwaffe ohne Jagd ist in der privaten Haftpflicht, so vorhanden, eingeschlossen.

Karl
<HR></BLOCKQUOTE>

Das es eine "eine zur Jugendarbeit zugelassene Aufsicht" sein muß, ist mir neu.
Die Aufsichtführende Person kann dann das "Schießen mit dem Jugendlichen" an den "Jäger" (sofern er ihm Sachkenntnis unterstellen kann), der den Jungen mitgenommen hat, delegieren.
Bei "fremden" Jugendlichen müssen (? mindestens aber sollten) die Erziehungsbrechtigten ihr Einverständnis erklären.

Keine Ahnung, ob das in der privaten Haftpflicht enthalten ist. Ich würde aber eher sagen nein, weil man sonst sonst zumindest im Sportschützenbereich mal davon gehört hätte (da sind eigentlich alle über den Verein abgesichert - habe aber noch nie gehört, daß jemand danach fragt - wäre ja sinnvoll, um die Vereinskasse zu entlasten).

Falls es in der privaten Haftpflicht enthalten ist, müßte man den Versicherungsnachweis mitbringen. Und dort müßte dies explizit beschrieben sein - sonst bekommt man von der Aufsicht nur ein mitleidsvolles Lächeln.

[ 22. Juni 2005: Beitrag editiert von: rotring ]
 
Registriert
2 Okt 2004
Beiträge
1.524
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>... Haftet der Bund da auf Sto Schiessanlage geschossen wird?

Gruß, Alex[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

"Der Bund" - oder die Versicherung "vom Bund".

Zumindest sollte man davon ausgehen, wenn dabei nicht auf die Versicherungsfrage hingewiesen wird. Die machen das ja quasi schon seit ihrem Bestehen, so daß das entsprechend geregelt sein müßte.

[ 22. Juni 2005: Beitrag editiert von: rotring ]
 
Registriert
10 Mai 2002
Beiträge
102
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von rotring:
[QB]

Das es eine "eine zur Jugendarbeit zugelassene Aufsicht" sein muß, ist mir neu.
Die Aufsichtführende Person kann dann das "Schießen mit dem Jugendlichen" an den "Jäger" (sofern er ihm Sachkenntnis unterstellen kann), der den Jungen mitgenommen hat, delegieren.
Bei "fremden" Jugendlichen müssen (? mindestens aber sollten) die Erziehungsbrechtigten ihr Einverständnis erklären.<HR></BLOCKQUOTE>

Zustimmen müssen die Erziehungsberechtigten immer, anwesende mündlich ansonsten schriftlich, die Aufsicht kannst Du an jeden mit der Befähigung zur Jugendarbeit delegieren. § 27 WaffG.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Keine Ahnung, ob das in der privaten Haftpflicht enthalten ist. Ich würde aber eher sagen nein, weil man sonst sonst zumindest im Sportschützenbereich mal davon gehört hätte (da sind eigentlich alle über den Verein abgesichert - habe aber noch nie gehört, daß jemand danach fragt - wäre ja sinnvoll, um die Vereinskasse zu entlasten).

Falls es in der privaten Haftpflicht enthalten ist, müßte man den Versicherungsnachweis mitbringen. Und dort müßte dies explizit beschrieben sein - sonst bekommt man von der Aufsicht nur ein mitleidsvolles Lächeln.
<HR></BLOCKQUOTE>

So ist es, fröhliches Verwalten, zudem ist eine private Haftpflichtversicherung nicht pflicht.

Karl

[ 23. Juni 2005: Beitrag editiert von: Karl22 ]
 
Registriert
18 Aug 2004
Beiträge
193
also bei uns ist es seit anfang des jahres für zivilisten (also auch ungediente) nicht mehr erlaubt an dem gästeschiessen mit den reservisten teilzunehmen. leider, ich wollte unbedingt mal was automatisches schiessen.
icon_smile.gif
 
Registriert
27 Jun 2002
Beiträge
877
Im Allgemeinen ist in der Haftpflichtversicherung auch bei der Ausübung des Schießsports ein Versicherungsschutz gegeben, soweit er in den Versicherungsbedingungen (AGB) nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Die einfachste Möglichkeit:

Nachfrage bei der Versicherung und schriftliche Bestätigung (die wird von der Versicherung sicherlich mit einer zeitlichen Begrenzung in Bezug auf die Laufzeit des Vertrages versehen und ist ggf. jährlich einzuholen)
 
Registriert
22 Apr 2004
Beiträge
497
@alexander busch:

Für die Bundeswehr gilt das WaffG nicht (siehe Ausnahmen im WaffG). Deswegen braucht auch der Soldat im Dienst keine WBK und keinen Waffenschein für seine Dienstwaffe, etc.
Daher sind auch die Schießveranstaltungen grundsätzlich anderen Abläufen unterworfen.

Gruß

Erik
PS: zur Haftung - es gilt für alle Bediensteten der BW: für Schäden, die dem Bund entstehen, haftet grundsätzlich der Schädiger, für Schäden an dritten tritt der Bund ein und prüft mögliche Regressansprüche

[ 24. Juni 2005: Beitrag editiert von: erstezw ]
 
Registriert
2 Jul 2002
Beiträge
4.076
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
ich wollte unbedingt mal was automatisches schiessen.
icon_smile.gif
geh mal zum Kreis-Wehr-Ersatzamt (falls das überhaupt noch so heißt). Dort Stellst du einen Aufnahmeantrag und kannst dann auch Panzerfaust oder Schiffsgeschütz schießen... ganz nach gusto...

icon_wink.gif
icon_rolleyes.gif


[ 27. Juni 2005: Beitrag editiert von: Castor_Fiber ]
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
31
Zurzeit aktive Gäste
196
Besucher gesamt
227
Oben