Zeiss 6-24X72 gegen 3-12X56

A

anonym

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Lone Rider schrieb:
[quote="Ing. Michael W. Mayerl":1op4en5m]
Rolf2 schrieb:
......In Realität hällt sich aber eh kaum ein Jäger an diese Verbote wenn ich sehe was da alles montiert wird :roll:

Junge, Junge, bin ich froh dass unser germanischer Lebensraum aus zwei, zumindest formal, getrennten Rechtskreisen besteht ... so was tut natürlich keiner - ausser in AUT!

72er ZFs sind -nüchtern betrachtet- etwas für Urwaldmenschen, denen der Zugang zu -auch in Deutschland- legaler Nachtsichttechnik verwehrt ist.
[/quote:1op4en5m]

:lol: Nur gut, dass DE die Hochburg des NSG Handels ist....
 
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Ing. Michael W. Mayerl schrieb:
Diese Laser haben eine Wellenlänge von 780nm und sind für das menschliche Auge "ohne Nachtsichtgerät" nicht sichtbar.
Damit ist das Zeug absolut legal weil es nichts anstrahlt oder beleuchtet was vom menschlichen Auge wahrgenommen werden kann !!![...]

Erzähl das bloß keinem deutschen Kunden, der das vielleicht glauben könnte!

Jeder Laser ist eine künstliche Lichtquelle und strahlt das Ziel an - völlig egal, ob er für das menschliche Auge sichtbar ist oder nicht.

Wenn im Gesetz die Wahrnehmbarkeit durch das Auge ein Kriterium wäre, könnte man ja auf ein einfaches Nachtsichtgerät mit Infrarot-Lichtquelle zurückgreifen...IR wird vom menschlichen Auge so auch nicht wahrgenommen (was so übrigens nicht stimmt, da es sehr wohl vom Auge wahrgenommen wird...ebenso wie der o.g. Laser, aber im Gehirn nicht als sichtbare Wellenlänge interpretiert wird - aber das ist theoretische Erbsenzählerei.)
 
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Das Glas(Zeiss 6-24X72 ) sorgte erstmal für Grinsen auf dem Gewehr , aber ein , zweimal raus damit und die Vorfreude war dahin - kurz gesagt zu gross , jagdlich unpraktisch es sei denn mann ein Deppen der es schleppt die Vorteile sind zugering um mit so einer Flakoptik auf Streife zu ziehen: Den Fuchs gut gelockt bis auf sichere Distanz macht mehr Spass bei Erfolg als dieser Aufwand!Glass wurde wieder verkauft mit Verlust also spar das Geld , mein Tip !
3-12x56 LP60er Varipoint User und das reicht !
 
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Hallo,
ich bin leider erst jetzt dazu gekommen die Antworten auf meine Frage zu lesen!
Zu:
Kuaza:
Nur 6 bis Max 8 Fach „Mann“ weis ja Vergrößerung frist Licht. :idea:

AccuBond:
Glauben heist nichts wissen. :D

JMB.
Habe ich, es gibt keinen Aktuellen vergleich.

Ing. Michael W. Mayere
Long Rider.
Ich habe mich intensiv mit Nachtjagd auseinandergesetzt. Auch mit illegalen Methoden. (Bücher Internet) was man so findet. Wenn man die Werbung der Anbieter und die Stammtichgeschichten (mein Bruder kannte mal einen Arbeitskollegen dessen…) rausnimmt bleiben nur ernüchternde Fachten über 8) . Z. B. Ziellaser schlecht zu befestigen meist ohne eigene Justiermöglichkeit wird deshalb nur auf Kurzwaffen und in Hollywood eingesetzt. Geht alles auf 40m und 30 kg Sau. Oder kennt ihr vernünftige Lösungen?

Pigean:
Welche nachteile? :arrow:

Springfild:
Um Schönheit ging es mir nicht. Ich wiege 115 kg da machen mir 500g nichts aus. Außerdem will ich nicht damit ins Hochgebirge auf Gams. :wink:
 
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Tachen,

TheClou schrieb:
Jeder Laser ist eine künstliche Lichtquelle und strahlt das Ziel an - völlig egal, ob er für das menschliche Auge sichtbar ist oder nicht.


Damit wären dann die Zeiss 'Diarange' Optiken und die anderen neuen ZF mit LRF (Nikon, Leupold usw.) in DLand alle illegal...



Gruß, der OstWestfale
 
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OstWesfale schrieb:
Tachen,
Damit wären dann die Zeiss 'Diarange' Optiken und die anderen neuen ZF mit LRF (Nikon, Leupold usw.) in DLand alle illegal...

Gruß, der OstWestfale

In Verbindung mit einem Bildwandler oder einer elektronischen Verstärkung (wie der weiter oben erwähnten Nachtsichtbrille), die die unsichtbaren Wellenlängen des montierten LRFs (z.B. Diarange) in sichtbare "übersetzt" und somit zur Zielhilfe macht, schon - so zumindest die Aussage eines befreundeten mittelfränkischen RAs, der sich auf Waffenrecht spezialisiert hat (und mit dem ich gerade telefoniert habe) :(

Er bezeichnete es aber als (O-Ton) "juristisch schwierige Grauzone, die man besser dem Richter überlassen sollte, wenn man nicht selber der Angeklagte ist." :wink:
 
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OstWesfale schrieb:
Damit wären dann die Zeiss 'Diarange' Optiken und die anderen neuen ZF mit LRF (Nikon, Leupold usw.) in DLand alle illegal...
so ist es auch... nur wo kein Richter da kein Henker...
und ja ein LRF ist mit Nachtsicht ein wunderbarer Laserpointer... und der vom Zeiss-ZF ist sogar justierbar... :shock:
 
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TheClou schrieb:
In Verbindung mit einem Bildwandler oder einer elektronischen Verstärkung (wie der weiter oben erwähnten Nachtsichtbrille), die die unsichtbaren Wellenlängen des montierten LRFs (z.B. Diarange) in sichtbare "übersetzt" und somit zur Zielhilfe macht, schon
das ist rechtlich falsch... eine legale Nachsichtbrille (denn mehr braucht es nicht) und ein angeblich legaler Laserpointer (wie im Zeiss-ZF) werden durch gleichzeitige 'legale' Verwendung nicht illegal...
 
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das ist rechtlich falsch... eine legale Nachsichtbrille (denn mehr braucht es nicht) und ein angeblich legaler Laserpointer (wie im Zeiss-ZF) werden durch gleichzeitige 'legale' Verwendung nicht illegal...[/quote]

Doch ! Genau die gleichzeitige Verwendung ist der Punkt. Ist doch dasselbe wie das projezieren eines Absehens per Laser.

(Ob der Laserpointer zur Entfernungsmessung im ZF jedoch schon ansich ein verbotenes Anstrahlen darstellt bezweifle ich)
 
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optima schrieb:
Doch ! Genau die gleichzeitige Verwendung ist der Punkt. Ist doch dasselbe wie das projezieren eines Absehens per Laser.
(Ob der Laserpointer zur Entfernungsmessung im ZF jedoch schon ansich ein verbotenes Anstrahlen darstellt bezweifle ich)
so ein Blödsinn...
der Laser im Zeiss wird nicht erst verboten, wenn einer legal ein Nachtsichtgerät benutzt...
der Laser ist von sich aus verboten auch wenn man ihn nicht ohne zB legale Hilfsmittel sehen kann...

Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);


das heißt sichtbar und unsichtbar... nur weil du bestimmte Frequenzen nicht mit deinenn minderwertigen Augen wahrnehmen kannst wird mit diesen geräten das Ziel doch mit Licht beleuchtet oder makiert...
es ist rechtlich ziemlich eindeutig... dieser Laser ist verboten... eine Nachsichtbrille ist nicht verboten... nirgends...
 
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Eigentlich habe ich auf Deine meist ellenlangen Kommentare (die meist den Sachverhalt wieder so drehen dass Du eigentlich obwohl Du eingangs etwas ganz anderes gemeint hast letztendlich doch Recht hast) keine Lust,

aber warum schreibst Du dann legale Verwendung NSG und legale Verwendung Laser ?
 
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Wäre es eigentlich legal und möglich, mit einem Nachtsichtmonokular+Kopfhalterung und einer Schaftverlängerung, durch ein ganz normales ZF durchzuschauen und so zu jagen? Das NSG könnt man ja mit einer Gummiokularmuschel fixieren.
Wär doch dann das gleiche wie beim Okularbooster, nur dass so die Teile nicht fest verbunden wären, und es so legal bleibt.
Richtig ???
 
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casus_belli schrieb:
Wäre es eigentlich legal und möglich, mit einem Nachtsichtmonokular+Kopfhalterung und einer Schaftverlängerung, durch ein ganz normales ZF durchzuschauen und so zu jagen? Das NSG könnt man ja mit einer Gummiokularmuschel fixieren.
Wär doch dann das gleiche wie beim Okularbooster, nur dass so die Teile nicht fest verbunden wären, und es so legal bleibt.
Richtig ???

Na dann viel Spass damit. Ich stelle mir das nicht gerade einfach vor, mehrere Optiken hintereinander auszurichten, das Wild reinzubekommen und dann auch noch gezielt zu schiessen. Für mich totaler Murks.
 
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optima schrieb:
aber warum schreibst Du dann legale Verwendung NSG und legale Verwendung Laser ?
du hast keine Lust den kurzen und hierbei eindeutigen Gesetzestext zu verstehen und die ausführliche Langversion von mir ist für dich auch nicht das, was du hören willst...?
sorry von mir... auch im Namen vom Rest der Welt...

ich schrieb von der legalen Verwendung von Nachtsichtgeräten und von der angeblich legalen Verwendung dieses LRF-ZFs...
"angeblich", weil ich es nicht für legal halte... und das Gesetz es auch nicht vom Verbot ausnimmt...

@casus_belli...
ist erlaubt... da nicht verboten... nur das mit dem "fixieren" mit dem Okulargummi sollte man nicht wirklich 'fest' erwägen...
 

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