Wolf greift Jagdhund auf dem Grundstück an

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anonym

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Das mit dem wolf wird sich eh erledigen....
Wenn erst wie schon gesagt ein spielendes kind im wald pech hat,
Oder der wanderer mit gebrochenem Fuß perfekt ins beuteschema gepasst hat, werden sie allesamt hingerichtet
Da unterliegst Du gegenüber unserer derzeitigen Rechtssprechung einem Irrtum.
Es ist im Extremfall momentan kaum etwas anderes weniger schützens-, entschädigens- und verteidigenswert, als das Leben einheimischer, "biodeutscher" (v.a.) Männer.
 
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Recht als konstante gibt es bei uns schon lange nicht mehr....
Wenn der mop auf bild , rtl , medien allg erstmal laut wird, dann wird das schon geändert. ...
Nicht das die noch echte problematiken geandert haben wollen ...das ware ja fatal, deshalb passiet das bei so nem mist schnell....[emoji16]
 

50+

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Hallo Eiche,

da das letzte "s" für schweigen steht weiß man halt nichts genaues. Aber hier in der Nähe ist die Jahresstrecke in manchem Revier doch wieder gestiegen und die Sichtungen sind weniger geworden. :biggrin::thumbup:

Weidmannsheil 50+
 
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anonym

Guest
Wenn der mop auf bild , rtl , medien allg erstmal laut wird, dann wird das schon geändert. ...
Der Mob hat auf Bild gar nichts zu sagen.
Nur Kai Mohammed Diekmann hat dort etwas zu sagen. Bzw. die Leute, deren Kettenhund er ist.

640px-Kai_Diekmann.jpg
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kai_Diekmann#mediaviewer/File:Kai_Diekmann.jpg
 
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Leider sind Wölfe nicht Moortauglich.
Wenn sie in bestimmten Gegenden Nachgewiesen werden ist deren letzten Spur immer in Richtung Moor.
...
 
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Nein, bei der Notwehr geht die Gefahr immer von Menschen aus.

Hier greift der rechtfertigende Notstand nach StGb und der devensiefe Notstand nach BGB. Es sei denn du reißt ne Latte vom Nachbarzaun um deinen Hund zu verteidigen dann aggresiever Notstand nach BGB.

Danke! Also lässt sich die Situation, in der man zu letalen Mitteln greifen darf selbst herbeiführen.

Da unterliegst Du gegenüber unserer derzeitigen Rechtssprechung einem Irrtum.
Es ist im Extremfall momentan kaum etwas anderes weniger schützens-, entschädigens- und verteidigenswert, als das Leben einheimischer, "biodeutscher" (v.a.) Männer.

Ich glaube kaum, dass das erste menschliche Opfer ein Mann sein wird - zumindest kein nüchterner :biggrin:... eher ein Kind! Und da kochen die Mainstream-Medien-Wogen hoch, egal welcher Ethnie das Kind angehört (hat).
 

50+

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Danke! Also lässt sich die Situation, in der man zu letalen Mitteln greifen darf selbst herbeiführen.

....

Ich bin kein Anwalt. Hier dürfte die Sache aber klar sein. Du darfst im defensiven Notstand nur nicht grob unverhältnissmäßig handeln.
Im vorliegenden Fall verteidigst du dein Eigentum, deinen Hund, gegen ein angreifendes Raubtier. Schon die vom angreifenden Tier potentiell ausgehende Gefahr gestattet dir jedes geeignete Mittel das die Gefahr entgültig abwendet. Wirst du selbst angegriffen erübrigt sich eine Abwägung ohnehin da es keine höheren Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit gibt.
Der Stich mit einer Saufeder oder der gezielte Schuß mit einem Jagdpfeil sind also rechtlich natürlich zulässig sofern keine Dritten gefährdet werde.

Weidmannsheil 50+
 
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Was´n hier los? Eine Art Zensur oder schwächelt die Software?

Darauf schrub ich um ca 19:00, dass es wenig sinnvoll ist, mit einem Bogen auf ein kämpfendes Wolfs-Hunde-Knäuel zu schießen.

Die zustimmende Antwort von 50+ erfolgte darauf und war ebenfalls zu lesen; beides ist jedoch jetzt im Daten -Nirwana.

Hab ich jemand auf den Schlips getreten?????
Und warum??????????

Bitte um Aufklärung.............
 
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A

anonym

Guest
Nur zur Info:

Vor einigen Jahren haben diejenigen mit einer Ausbildung zum Volljuristen hier im Forum einmal etwas über die Thematiken des rechtfertigenden Notstandes und der Definition des Wortes Notstand im Allgemeinen.

Der Begriff Notstand greift nur in einer sehr engen Definition und ist z. B. mehr im Reglement des Katastrophenschutzes, der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und gewissen Notsituationen anwendbar (unter anderem haben Amadeus und auch carcano und 9x19 mehrfach darauf aufmerksam gemacht).

Auch die Unterscheidungen defensiver oder aggressiver Notstand sind nur in engen Rahmen nutzbar. Juristisch ist der Begriff umstritten - und eine Anwendung nach dem Tenor Gießkanne wird im Zweifelsfalle zu sehr viel Ärger für die betreffenden führen, wenn sie ihre irrige Rechtsansicht so in die Praxis umsetzen.

Ich weise hier kurz auch auf Regel 1 und 3 hin. Auch wenn Emotionen bei diesem Thema hochkochen; Besonnenheit, Vorbedacht und nicht jeden Gedanken in Schriftform bringen ist manchmal mehr als zu versuchen irgendwelche untauglichen Konstruktionen zu veröffentlichen.
 
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....nicht mehr lange bis der erste Wolf sich den freilaufenden, braven Hundi von einer Joggerin schnappt. Dazu noch einige Zeugen und schon wird die Volksmeinung umschlagen zumindest der eine oder andere mal zum Nachdenken kommen. Ob wir den Wolf brauchen und wenn ja wieviele.

Ein, zwei drastische Vorfälle mit unmittelbarer Betroffenheit von Menschen.... Und die Stimmung - einschließlich Politik - schlägt schneller um, als man auch nur "pip" sagen kann.
"Anlassgesetzgebung" ist ja in diesem Land - leider - nichts Unbekanntes.
 
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