Wolf erschossen

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migo schrieb:
Lies nochmal: im gegebenen Fall wurde das Stück drei mal beschossen und anschl. drei Stunden liegen gelassen. Ja, wir machen alle Fehler, ich selbst werde mich am wenigsten davon freisprechen. Aber wer absichtlich ein Stück leiden läßt, ist für mich kein Jäger. Ohne Achtung vor der Kreatur wird der Jäger zum Schiesser. Nein, er war nie ein Jäger.

prohunter schrieb:
woher hast du die information, dass die beiden jäger den wolf absichtlich leiden liessen?

stand das im prozessbericht?
 
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anonym

Guest
prohunter schrieb:
migo schrieb:
Lies nochmal: im gegebenen Fall wurde das Stück drei mal beschossen und anschl. drei Stunden liegen gelassen. Ja, wir machen alle Fehler, ich selbst werde mich am wenigsten davon freisprechen. Aber wer absichtlich ein Stück leiden läßt, ist für mich kein Jäger. Ohne Achtung vor der Kreatur wird der Jäger zum Schiesser. Nein, er war nie ein Jäger.

prohunter schrieb:
woher hast du die information, dass die beiden jäger den wolf absichtlich leiden liessen?

stand das im prozessbericht?

Mag ja sein das du Informationen aus erster Hand hast,was ich gar nicht recht glauben mag,nach deinen Äußerungen.
Beide Jäger haben auf den Wolf geschossen,und nur das alleine zählt.
Und wie gesrieben ein Prozess läuft noch,also abwarten.

G.
 
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Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Verzögerung ergeben hat, weil die Schützen auf einer Drückjagd den Stand nicht eher verlassen konnten, oder weil die Nachsuche so lange dauert hat, oder eine Mischung aus beidem.

Ich war nicht dabei. Ich weiß auch nicht, ob ich unterscheiden könnte, ob sich der Wolf zusammengekrümmt durch den Wald schleppt, weil er einen Weichschuss oder einen Schuss in den Fuß hat.
Und ich war nicht bei der Verhandlung und habe die Aussagen und sonstigen Beweise nicht gesehen.
Alles Spekulation, was den zweiten Schützen angeht.

Über den ersten Schützen braucht man kein weiteres Wort zu verlieren. Zu solchen Deppen wurde schon alles gesagt.

Über den letzten, tödlichen Schuss braucht man ebenfalls nichts zu sagen. Würde ich einen Wolf in so einem Zustand (mit den 3 beschriebenen Treffern) finden, ich würde ihn töten. Da könnten mich alle Klugscheißer kreuzweise, um es mal bayerisch zu formulieren. In Tier in so einem Zustand lässt man nicht leiden, wenn man das Leid beenden kann. Einem Jäger, der das tut, sollte man den Schein und die Waffen nehmen. Und einen Richter, der einen Jäger dafür straft, aus dem Amt jagen und zur Ausnüchterung wegschließen.
Schütze 1 bekommt verdient eine auf die Mütze. Aber doch wohl bitte nicht für den finalen Schuss.
 
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prohunter schrieb:
woher hast du die information, dass die beiden jäger den wolf absichtlich leiden liessen?

stand das im prozessbericht?[/quote]

Aus: http://www.welt.de/die-welt/vermischtes ... ahlen.html
Bei einer Jagd in der Nähe der Ortschaft Gedelitz hatte der 53-Jährige durchs Fernglas den Wolf entdeckt, der durch eine Kugel des späteren Todesschützen bereits schwer verletzt am Boden lag. Er schoss auf den Kopf des Tieres, traf, tötete den drei bis vier Jahre alten Wolfsrüden aber nicht mit der Kugel. Dies besorgte schließlich der andere Jäger.

Jetzt erklär mal bitte, wenn Du Informationen aus erster Hand hast:
Er hat das "schwerverletzte", bereits am Boden liegenden Stück im Glas und schießt: Krellschuß. Hat sich das Stück, nachdem es bereits mit Laufschuss und Schuss ins Rückenmark am Boden lag und dann auch noch einen Krellschuss erhielt, wieder aufgetan?? Du musst es doch wissen!

Gruß

Michael
 
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prohunter schrieb:
woher hast du die information, dass die beiden jäger den wolf absichtlich leiden liessen?

werter migo, wie wäre es, wenn du erstmal meine frage beantwortest? vielleicht erkläre ich dir dann auch was, aber nur vielleicht.
 
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prohunter schrieb:
prohunter schrieb:
woher hast du die information, dass die beiden jäger den wolf absichtlich leiden liessen?

werter migo, wie wäre es, wenn du erstmal meine frage beantwortest? vielleicht erkläre ich dir dann auch was, aber nur vielleicht.

Mein allerwertester prohunter, dann erkläre Du doch bitte, was oder wen Du hier eigentlich verteidigst!? Da schafft es jemand einen Laufschuss und anschl. einen Schuss der das Rückenmark verletzt an einen Stück anzubringen, welches er gar nicht hätte beschiessen dürfen. Der nächste schafft es dann immerhin dem am Boden liegenden Stück einen Krellschuß anzutragen. Und dann dauert es drei Stunden bis das Stück von seinem Leiden erlöst wird!?!?
Wenn Du so hervoragend und aus erster Hand informiert bist, dann erkläre doch bitte. Und ansonsten unterhalte Dich mit Dir selbst.

Gruß

Michael
 

steve

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Mal ein Bericht eines Prozessbeobachters:

http://jagdblog.blogspot.com/2009/12/fi ... assen.html

Die Geldstrafe bzw. das Urteil erklärt sich unter Umständen auch daraus dass es ein Wolf gewesen ist. Bei vielen (um nicht allen zu sagen) anderen Tierarten mit gleichem Schutzstatus hätte man dem Jungjäger keinen mehr reingewürgt, weil der öffentliche Druck nicht dagewesen wäre.

Ganz unabhängig davon, dass es verboten ist: Wenn mal jeder vernünftig denkende Mensch - ob Jäger oder nicht - die Situation auf sich selbst überträgt und nach sachlichen (!) Gründen für das Unterlassen des Fangschusses sucht, dann wird wohl niemand zu dem Ergebnis kommen, dass der Schuss gegenüber einem selbst und gegenüber dem Richter nicht sehr gut zu vertreten gewesen ist. Das Artenschutzargument war doch durch die ersten beiden Schüsse schon ad absurdum geführt.

Naja, mir tut der nun Verurteilte jedenfalls sehr leid. Ich hätte ihm einen vernünftigeren Richter bzw. bereits einen vernünftigeren Staatsanwalt gewünscht. Ich drücke jedenfalls die Daumen, dass wenigstens der Sachbearbeiter bei der UJB den Kopf nicht ausschaltet.

Wh

Steve
 
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Mal eine Frage in diesem Zusammenhang: Wenn man das Urteil mit seiner wahrscheinlichen Begründung streng juristisch durchdekliniert, darf doch wohl auch kein Tierarzt einen kranken Wolf einschläfern. Oder gibt es hier spezielle Rechtfertigungsgründe, die mir nicht einfallen?
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Mal eine Frage in diesem Zusammenhang: Wenn man das Urteil mit seiner wahrscheinlichen Begründung streng juristisch durchdekliniert, darf doch wohl auch kein Tierarzt einen kranken Wolf einschläfern. Oder gibt es hier spezielle Rechtfertigungsgründe, die mir nicht einfallen?

Ebend.
Ich mag ja eigentlich keine inländischen Wolfsbeschießer, aber in diesem Fall wäre ich mit einer kleiner Spende als Prozesskostenbeihilfe für das Berufungsverfahren mit dabei.

Hätte mir ja genauso passieren können.

basti
 
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anonym

Guest
basti schrieb:
gizmo schrieb:
...wo hängt man sich so ein wolfsfell eigentlich am besten hin? vorschläge?

In der kalten Jahreszeit als Vorhang für den Höhleneingang seit Generationen bestens bewährt.

Ich dachte, dafür nimmt der fragestellende Troglodyt ein Bärenfell, nämlich dasjenige, das sprichwörtlich schon verteilt ist, bevor der Bär erlegt wird?

Carcano
 
A

anonym

Guest
Ich hatte mal wieder eine Pause eingelegt. Tut mir gut und erhöht die Freude des jubelnden Volkes bei meiner Rückkehr... ;-)

Aber zum Fall: der jetzt vorab Verurteilte tut mir leid. Nicht jede Handlung, die moralisch in Ordnung ist (wie diese), muß auch juristisch okay sein. Und umgekehrt. Beides sind verschiedene Sphären, dessen muss sich auch jeder Jurist bewusst sein. Man kann gegen Jagdrecht verstoßen und dennoch weidgerecht handeln.

Carcano
 
A

anonym

Guest
carcano schrieb:
Ich hatte mal wieder eine Pause eingelegt. Tut mir gut und erhöht die Freude des jubelnden Volkes bei meiner Rückkehr... ;-)

Aber zum Fall: der jetzt vorab Verurteilte tut mir leid. Nicht jede Handlung, die moralisch in Ordnung ist (wie diese), muß auch juristisch okay sein. Und umgekehrt. Beides sind verschiedene Sphären, dessen muss sich auch jeder Jurist bewusst sein. Man kann gegen Jagdrecht verstoßen und dennoch weidgerecht handeln.

Carcano

Eine Prüfung des Vorliegens von allfälligen Entschuldigungsgründen gätte vielleicht was gebracht. Was ist mit der Unzumutbarkeit normgerechten Handelns in D?
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Mal eine Frage in diesem Zusammenhang: Wenn man das Urteil mit seiner wahrscheinlichen Begründung streng juristisch durchdekliniert, darf doch wohl auch kein Tierarzt einen kranken Wolf einschläfern. Oder gibt es hier spezielle Rechtfertigungsgründe, die mir nicht einfallen?

Das habe ich mich auch gefragt. Wie ginge ein Tierarzt in solch einer Situation vor ? Als unbewaffneter Nichtjäger könnte er in solch einer Situation gar nicht handeln. Muss sich allerdings jeder Mensch, angesichts von Tierelend, zu einer Aktion hinreißen lassen um dieses Elend zu beenden ? Man dürfte dann keinem PETA-Aktionisten einen Vorwurf machen weil er Pelztiere befreit oder die Jagd blockiert. Ohne juristischen Überbau wäre jegliche Handlung rein gewissengesteuert und damit legitim.
 

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