WL-Komponenten aus den USA mitbringen

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Hallo Forum,

bin in der nächsten Zeit gelegentlich in Übersee und erwäge, für meinen eigenen Bedarf auf dem Rückweg Geschosse mitzunehmen. Man liest Unterschiedliches, ob dies nun legal ist oder nicht. Wer weiß etwas Konkretes bzw. Erlebtes zu berichten?

Die Geschosse (ca. 400 Stück) sollen in den USA bestellt, ins Hotel geliefert und im aufgegebenen Koffer auf dem Rückweg mit nach Deutschland genommen werden.

Die zollrechtliche Seite in D würde ich gerne mal ausblenden, mir geht es rein um den Export von Geschossen aus den USA für den privaten Befarf ohne vorherige Formalitäten.

Legal? Ratsam?
Falls nein, gibt es einen Workaround, bspw. das Hinterhersenden im Paket? Drohen dabei evtl. Konsequenzen bei einer späteren Wiedereinreise?

Wäre für einige Erfahrungsberichte ganz dankbar.

Gruß,
Hajoka
 
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In den letzten 20 Jahren habe ich von jeder USA-Reise (oft mehrmals im Jahr) Nosler-Partition-Geschosse in verschiedenen Kalibern für mich und Freunde in größeren Mengen mitgebracht. Natürlich darf man das nicht im Handgepäck - obwohl das ja völlig harmlos wäre. Bei einem Flug über London wurde ich einmal ausgerufen, weil die englische Polizei meinen Koffer durchsuchen wollte. Sonst ist nur bei der Einreise die Zollhöchstmenge in Euro zu beachten, aber das war ja nicht die Frage. Manchmal brachte ich auch einige hundert preiswerte Fabrikpatronen für Freunde im Koffer mit. Ich habe sie nach dem 11.Sep. immer beim Einchecken angegeben und es war kein Problem.
 
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ReinerW schrieb:
Manchmal brachte ich auch einige hundert preiswerte Fabrikpatronen für Freunde im Koffer mit. Ich habe sie nach dem 11.Sep. immer beim Einchecken angegeben und es war kein Problem.

Und wenn sie dich in deutschland beim zoll rausgezogen haben hast du bestimmt eine dieser superdämlichen einfuhrerlaubnisse gehabt, da du ja deinen jagdschein anscheinend noch besitzt und in Freiheit lebst... :wink:

Man bedenke dass der deutsche Gesetzgeber in der heutigen Zeit oftmals einen gewissen Sinn für Logik vermissen lässt und zur Einfuhr von Waffen und Munition zusätzlich zum Jagdschein eine vorher beantragte Importgenehmigung verlangt. Eine weitere Errungenschaft unserer eigenen Lobbyisten, welchen wir auch wunderbare dinge wie waffensperrsysteme zu verdanken haben.

Abgesehen davon sind sämtliche teile von munition, Zielgeräte, waffen etc. etc. in den usa ausfuhrbeschränkt. die erlaubnis dauert etwa 6 wochen. dass man oftmals so durchkommt ist den freundlichen zollbeamten zu verdanken, welche sich nicht auskennen, verlassen würd ich mich nicht drauf...
 
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ReinerW schrieb:
In den letzten 20 Jahren habe ich von jeder USA-Reise (oft mehrmals im Jahr) Nosler-Partition-Geschosse in verschiedenen Kalibern für mich und Freunde in größeren Mengen mitgebracht. Natürlich darf man das nicht im Handgepäck - obwohl das ja völlig harmlos wäre. Bei einem Flug über London wurde ich einmal ausgerufen, weil die englische Polizei meinen Koffer durchsuchen wollte. Sonst ist nur bei der Einreise die Zollhöchstmenge in Euro zu beachten, aber das war ja nicht die Frage. Manchmal brachte ich auch einige hundert preiswerte Fabrikpatronen für Freunde im Koffer mit. Ich habe sie nach dem 11.Sep. immer beim Einchecken angegeben und es war kein Problem.

Danke Reiner,
hast Du irgendeine Form der Exporterlaubnis?

Ich bin eigentlich der Auffassung, dass man mit 400 Geschossen, die hüben wie drüben legal erwerbbar sind, keinen Rechtsbruch begehen kann. Dennoch habe ich keine Lust 2 Tage in einer Flughafenzelle auf Klärung zu warten.

In der USML (US Munitions List = nach meinem Verständnis einer Liste exportbeschränkter Güter) stehen unter anderem "Waffen unter Kal. 50" und etwas weiter "Patronen oder Komponenten" für vorgenannte Waffen. Das sensibilisiert mich etwas und das ist auch der Grund meiner Ausgangsfrage. Ich möchte mir die Wiedereinreisemöglichkeit deswegen nicht verbauen.

Hajoka
 
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Abgesehen davon sind sämtliche teile von munition, Zielgeräte, waffen etc. etc. in den usa ausfuhrbeschränkt.

Das stimmt nicht!

Es unterliegen nur einige Teile einer Exportgenehmigung.

"Certain parts are restricted for export by the United States Government, including barrels, barrel blanks, bolt assemblies, cylinders, receivers, frames, bolts, and high capacity magazines. For a complete list of restricted items and models that are restricted or that require additional licensing please click on the link below:"

Restricted Models List

Geschosse und sonstige WL Artikel aus den USA mitzubringen ist legal, sinnvoll und lohnt sich immer!

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Tom
 
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Tom Hunter schrieb:
Abgesehen davon sind sämtliche teile von munition, Zielgeräte, waffen etc. etc. in den usa ausfuhrbeschränkt.

Das stimmt nicht!

Es unterliegen nur einige Teile einer Exportgenehmigung.

Also, ganz so einfach sehe ich es nicht:

In der US Munitions List http://www.pmddtc.state.gov/regulations_laws/documents/consolidated_itar/2008/Part_121.doc steht unter Ziff. 121.1(a), dass die nachfolgenden Artikel einer Exportbeschränkung unterliegen; bei Cat. 1a sind automatische und nichtautomatische Handwaffen genannt und bei Cat. 3 (a) und (d) Munition bzw. Munitionsteile für Waffen aus Cat. 1.

Mir ist jetzt aber nicht bekannt, ob es Ausnahmeregelungen irgendwo gibt.

Hajoka
 
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Exportbeschränkungen gelten, wie man sieht in, erster Linie für militärisch nutzbare Artikel, sowie für einige bestimmte Waffen und Waffenteile sowie für Munition und Munitionskomponenten die für diese Waffen bestimmt sind.

Jagd- und Sportwaffen sind davon nicht betroffen und auch nicht deren Munition und Munitionsteile. Ebenfalls nicht betroffen sind Zielfernrohre die nicht für den militärischen Einsatz gefertigt wurden.
Was WL Komponenten angeht, so ist explizit darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung nicht für diese gilt.

(3) Equipment and tooling in paragraph (c) of this category does not include equipment for hand-loading ammunition.

Die Tatsache, dass manche US Händler nicht mehr nach Deutschland liefern, liegt daran, dass sie eine Exportlizenz beantragen müssen, was langwierig und teuer ist. Das macht die Sache oft uninteressant für einen kleinen Markt wie Deutschland. Privatpersonen brauchen aber keine Exportlizenz für "non resticted gun parts".

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Tom
 
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Danach darf noch nicht einmal eine Bedienungsanleitung aus USA ohne Genehmigung exportiert werden.

Diese Aussage ist stark simplifiziert und provokativ überzogen!

Bitte nochmal das Eingangsposting lesen!

Es geht um das Mitbringen von Geschossen und WL Komponenten.
Die AECA und ITAR beziehen sich auf "defence article", die in der USML gelistet sind. Um die es hier aber gar nicht.

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Tom
 
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Diese Antwort habe ich soeben erhalten vom DDTC Response Team, also der Stelle, die letztlich über das "ob" oder "ob nicht" befindet:

"The export license requirement applies to all quantities of ammunition and its components. The equipment for hand loading ammunition -- the press, dies, powder scales, etc. -- does not require a license form DDTC."

Damit keine Bedenken hinsichtlich einer missverständlichen Anfrage aufkommen, anbei der Wortlaut der Anfrage:

"Dear Ladies and Gentlemen,
I am a frequent business traveller to the US and I hold a hunting licence valid in Germany. I wonder if it is allowed for me to buy reloading equipment in the US and take it with me home to Germany. I understand from the US Munitions List that ammunition components for handgun bullets are in general subject to export control, but I do not know whether this also applies to private use handgun bullets in small amounts (ca. 400 pieces).
I appreciate your support in this matter."



Grüße,
Hajoka
 
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Danke hajoka für die aktuelle Info.

Als ich letztes Jahr im November in Las Vegas war, habe ich einen Officer der TSA gefragt, ob ich Geschosse ausführen darf. Er erklärte mir genau das was ich geschrieben habe, nämlich, dass sich die Beschränkungen auf "defense articles" beziehen. Jagdgeschosse würden nicht darunter fallen. Ich habe daraufhin 500 Stück ohne Probleme mitgenommen.

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Tom
 
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... etwas Gutes hat es: es enthält die Klarstellung, dass man Matritzen u.ä. aus den USA einführen darf... :wink:
 
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Hallo,

hat jemand Erfahrungen damit gemacht, "Zollrechtlich", wenn ich mir von nem Kumpel die Komponenten schicken lasse. Mann kann ja die Hornady-Packung aufreissen eine Murmel rausnehmen und wieder verschließen..

Müßte man das Päckchen dann noch verzollen?

Danke!
 

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