Willkommen Wolf

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heideläufer schrieb:
Ich fürchte halt, daß sich unter den - wieviel, 300000? - Jägern hierzulande genug finden, die der Trophäe oder dem Erlebnis oder der subjektiven Auffassung von Jagdschutz willen die paar hundert Euro Strafe lächelnd rüberschieben werden. Vergehen würde "die Jägerschaft" dann ungestört unter sich auskungeln können. Passende Leute sitzen ja in der betreffenden Region schon an den richtigen Stellen. Die Interessen der Mehrheit wären dann raus aus dem Rennen.
Sachsen wird das schon umsetzten, sei beruhigt. Unpopuläre Entscheidugen zugunsten von Lobbyisten haben hier Tradition.

Stänkerkopp 8) :wink:
 
A

anonym

Guest
Weil es hier etwas "besser" passt:

http://www.rbb-online.de/brandenburgakt ... ng_am.html

In den Nachrichten waren es dann schon 17 tote Schafe.

Eine Gefahr für Menschen wird kategorisch ausgeschlossen, weil wir nicht ins Beuteschema passen. :19: ( Ein Glück dass wir keine indischen Kinder sind) :31:

Allerdings haben wir bei den Jagden auch schon festellen können, daß Menschen auch nicht als Gefahr gemieden werden. :15:



rechy
 
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Pfannenjäger schrieb:
rechy schrieb:
"Eine Gefahr für Menschen wird kategorisch ausgeschlossen, weil wir nicht ins Beuteschema passen." :19:
:11: "Expertenmeinungen" halt. http://www.Mitbewerber.de/bestaetigt-wolf-toetete-joggerin
Man soll auch nicht mit einer roten Kappe joggen. Wahrscheinlich hatte sie auch noch Kuchen und Wein dabei.
 
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Thersites schrieb:
Pfannenjäger schrieb:
rechy schrieb:
"Eine Gefahr für Menschen wird kategorisch ausgeschlossen, weil wir nicht ins Beuteschema passen." :19:
:11: "Expertenmeinungen" halt. http://www.Mitbewerber.de/bestaetigt-wolf-toetete-joggerin
Man soll auch nicht mit einer roten Kappe joggen. Wahrscheinlich hatte sie auch noch Kuchen und Wein dabei.
Eine KW am Mann / an der Frau hätte wohl auch geholfen :15:
 
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Und schon wieder sind einige Stücke Freiheit den Bach hinunter :16:

Verbote zu schaffen ist halt einfacher wie Freiheiten zu gewähren !
 
A

anonym

Guest
Pfannenjäger schrieb:

Und :?: Ist damit nun klar, wer den angefahrenen Wolf im Straßengraben abfangen darf?

Nur zur Erinnerung: Als es darum ging einem kranken (angebleiten) Wolf den Fangschuss anzutragen, schrieb der Richter in seine Urteilsbegründung, es wäre den Jägern verboten, weil sie sich sonst absprechen könnten, daß einer den Wolf anschießt und ihm der andere den Fang gibt.

Für Sachsen hieße das einer fährt an, der andere fängt ab? :31:
Oder sind wir nun wieder vertrauenswürdig und nur dieser Richter hat einen an der Waffel?


Warten wir es mal ab... :15:

rechy
 
A

anonym

Guest
FuchsjaegerJoe schrieb:
Und schon wieder sind einige Stücke Freiheit den Bach hinunter :16:

Verbote zu schaffen ist halt einfacher wie Freiheiten zu gewähren !


Ich beziehe das mal auf die Einschränkung wilderne Hunde zu schießen:
Also, selbst schuld (die Jäger) die Ausrede wurde einfach einmal zu oft benutzt.

rechy
 
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rechy schrieb:
Pfannenjäger schrieb:
rechy schrieb:
Und :?: Ist damit nun klar, wer den angefahrenen Wolf im Straßengraben abfangen darf?
Gemach, gemach! Kommt Zeit, kommt "Fahrrat". :26:


Ich beneide den Jäger, der als erster in diese Situation kommt, kein bisschen.


rechy


Oh mei, Theatralik pur. Interessiert doch nicht! Einfach Finger grade lassen und gut ist. Man muss nicht überall den Helden spielen. Erschiess ich nen angefahrenen Hund im Strassengraben? Selbstverständlich nicht! Beim Wolf ist es auch nix anderes.
Ich bin da beim sichtlich schwerkranken Wolf im Angesicht der Populationsdichte sicher für einen Fangschuss, aber bis das nicht gesetzlich geregelt ist ruf ich meinen freundlichen Wolfsberater an, der kennt sich da aus. Die Nummer sollte jeder eventuell Betroffene eh schon lange haben.
 
A

anonym

Guest
saujager1977 schrieb:
Oh mei, Theatralik pur.


Kein Neid!! :15: :15:


saujager1977 schrieb:
Interessiert doch nicht! Einfach Finger grade lassen und gut ist. Man muss nicht überall den Helden spielen. Erschiess ich nen angefahrenen Hund im Strassengraben? Selbstverständlich nicht! Beim Wolf ist es auch nix anderes.


Du hast jetzt eine Regelung, aber Rechtssicherheit sieht anders aus!! :25:


saujager1977 schrieb:
Ich bin da beim sichtlich schwerkranken Wolf im Angesicht der Populationsdichte sicher für einen Fangschuss, aber bis das nicht gesetzlich geregelt ist ruf ich meinen freundlichen Wolfsberater an, der kennt sich da aus.


HAHAHAHA und außerdem zahlt er dir den Rechtsanwalt .... :15: :32:


saujager1977 schrieb:
Die Nummer sollte jeder eventuell Betroffene eh schon lange haben.

Aha - wozu, bist du Schafhalter? :29:


rechy
 
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Mein Gott rechy. In Sachsen steht zumindest in dem mir vorliegenden Referentenentwurf fürs neue Jagdgesetz unter §3(2) eindeutig drin dass Wild aus Anhang IV auch im Falle von verletzt aufgefundenen Stücken nur mit Genehmigung der Jagdbehörde erlegt werden darf.

Was willst Du eigentlich mehr. Da hast Du Rechtssicherheit, es steht eindeutig drin was du darfst und was nicht und wer eine Genehmigung erteilt.

In Brandenburg ist der Wolf im Naturschutzrecht. Der geht Dich schlichtweg nichts an. was willst Du da mehr an Rechtssicherheit?

Ausserdem kann man sich Wild-IVer Totfunde in Sachsen auf Antrag aneignen, wass ich auch sofort machen werde, wenn der Fall eintritt. Bisher wars für die anderen Arten wie z.B. Seeadler oder Fischotter einfacher: In Streckenliste eintragen, fertig. Haben wir auch immer so gehandhabt, aus good will wurden sie noch den entsprechenden staatlichen Stellen vorgelegt zur Untersuchung. Jetzt muss man halt nen Antrag stellen und notfalls klagen, wenn sies nicht rausrücken, was ich aber zumindest für Sachsen nicht befürchte nach den durchweg positiven Zusammenarbeiten bei derart geschützten Arten im Jagdrecht zumindest bei uns.

Warum sollte ich bei sowas mit dem Tierschutzgesetz argumentieren? Es gibt doch genug Urteile, welche das anders sehen. Ist es solch ein Risiko wert den Helden zu spielen?
 

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