Mbogo schrieb:[Deine Einlassung in Ehren,
aber sie hat mit der Realitaet nichts zu tun. 1. Apportieren die nicht und 2. greifen die Passanten nicht an. Wenn Du Bauernhofbesitzer bist und gelegentlich Leute zu Dir kommen, um nach dem Weg zu fragen, solltest Du allerdings Kuchis an die Leine nehmen. Draussen im Gelaende, auf der Schafweide, passiert garnichts. Da geht auch niemand in die Naehe, nicht mal Kinder. Vielleicht Petra Roth als Hundeversteherin, aber damit koennte ich leben... Eigene Erfahrung aus Afghanistan.
Mbogo
mauser_66 schrieb:Ich finde, daß das der richtige Weg ist. Ich hoffe, dass Sachsen das auch wirklich macht.
heideläufer schrieb:Ich fürchte halt, daß sich unter den - wieviel, 300000? - Jägern hierzulande genug finden, die der Trophäe oder dem Erlebnis oder der subjektiven Auffassung von Jagdschutz willen die paar hundert Euro Strafe lächelnd rüberschieben werden. Vergehen würde "die Jägerschaft" dann ungestört unter sich auskungeln können. Passende Leute sitzen ja in der betreffenden Region schon an den richtigen Stellen. Die Interessen der Mehrheit wären dann raus aus dem Rennen.
Sachsen wird das schon umsetzten, sei beruhigt. Unpopuläre Entscheidugen zugunsten von Lobbyisten haben hier Tradition.
heideläufer schrieb:Ich fürchte halt, daß sich unter den - wieviel, 300000? - Jägern hierzulande genug finden, die der Trophäe oder dem Erlebnis oder der subjektiven Auffassung von Jagdschutz willen die paar hundert Euro Strafe lächelnd rüberschieben werden. Vergehen würde "die Jägerschaft" dann ungestört unter sich auskungeln können. Passende Leute sitzen ja in der betreffenden Region schon an den richtigen Stellen. Die Interessen der Mehrheit wären dann raus aus dem Rennen.
Sachsen wird das schon umsetzten, sei beruhigt. Unpopuläre Entscheidugen zugunsten von Lobbyisten haben hier Tradition.
heideläufer schrieb:Worin lägen denn die konkreten Vorteile, wenn der Wolf dem Jagdrecht unterläge? Angefahrene Tiere würden unkomplizierter erlöst werden können, einzelne "Nutztierspezialisten" könnten evtl. "entnommen" werden - hoffentlich nicht zu unkritisch,... was noch?
heideläufer schrieb:@mauser_66: Beides richtig, wobei letzteres schwer umsetzbar wird, m. E.
Worin lägen denn die konkreten Vorteile, wenn der Wolf dem Jagdrecht unterläge? Angefahrene Tiere würden unkomplizierter erlöst werden können, einzelne "Nutztierspezialisten" könnten evtl. "entnommen" werden - hoffentlich nicht zu unkritisch,... was noch?
Ich hab ja nun gesehen, daß unter Euch Jägern die Meinungen zum Wolf ziemlich streuen, aber in einem herrscht Einigkeit, er soll ins Jagdrecht. Was wäre dann also anders?
@rechy: ich hab die Wolfsthreads hier gelesen, und mir auch zumindest einen Einblick in die Rechtslage verschafft.
Etwas plattes Metapher, aber wenn es doch ne Fahrprüfung und ne StVO gibt, dürften doch gar keine Flensburger Punkte existieren, oder?
Sehe ich ganz ähnlich. Es wird höchste Zeit, dass von der Jagdseite ein wissenschaftlich fundiertes Wolfsmonitoring und -mangement aufgebaut wird (aber bitte ganz konsequent nicht unter Beteiligung solcher Opportunisten wie "Wotsch", der den Jagdgegnern gerade vor kurzem ein Gutachten geschrieben hat, warum der Wolf NICHT dem Jagdrecht unterstellt werden soll).saujager1977 schrieb:Wo ist der Vorteil:
Die sächsischen Jäger sehen sich in einem Teil des Landes mittlerweile beinahe täglich mit dem Wolf konfrontiert. Sie treten ihm mit Sicherheit nicht derartig negativ gegenüber, wie das gerne von verschiedenen Stellen dargestellt wird (sonst gäbs den Wolf dort auch schon gar nicht mehr...). Die Faszination Wolf ist auch bei den Jägern vorhanden. Der jetzige Vorstoss dient dazu evtl. eine eigene extrem schlagkräftige Forschungsgrundlage auf die Beine zu stellen. Der tägliche Umgang mit diesen Tieren, das Finden von Rissen, Fährten und häufige Sichtungen bilden eine wesentlich grössere Grundlage, als sie bisher besteht. Das wurde schon einmal als Kooperation versucht, ist aber dann gescheitert. Wer gibt Informationen schon gern an jemanden weiter, der nachher die Lorbeeren erntet und auch noch über einen herzieht?
Es wäre schön, wenn wir als Jäger zeigen, was wir können und unsere täglichen Erfahrungen aus dem Revier in harte Daten umsetzen. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht hat hierfür eine primär symbolische Bedeutung.
saujager1977 schrieb:[Der sächsische Vorstoss beinhaltet explizit NICHT die Möglichkeit für Fangschüsse und auch das Aneignungsrecht bleibt draussen. Es wird auch weiterhin keinerlei Ausrede für einen Schuss auf einen Wolf geben. Auch die Aneignung von Fallwild wird es vorerst nicht geben.
Wo ist der Vorteil:
Die sächsischen Jäger sehen sich in einem Teil des Landes mittlerweile beinahe täglich mit dem Wolf konfrontiert. Sie treten ihm mit Sicherheit nicht derartig negativ gegenüber, wie das gerne von verschiedenen Stellen dargestellt wird (sonst gäbs den Wolf dort auch schon gar nicht mehr...). Die Faszination Wolf ist auch bei den Jägern vorhanden. Der jetzige Vorstoss dient dazu evtl. eine eigene extrem schlagkräftige Forschungsgrundlage auf die Beine zu stellen. Der tägliche Umgang mit diesen Tieren, das Finden von Rissen, Fährten und häufige Sichtungen bilden eine wesentlich grössere Grundlage, als sie bisher besteht. Das wurde schon einmal als Kooperation versucht, ist aber dann gescheitert. Wer gibt Informationen schon gern an jemanden weiter, der nachher die Lorbeeren erntet und auch noch über einen herzieht?
Es wäre schön, wenn wir als Jäger zeigen, was wir können und unsere täglichen Erfahrungen aus dem Revier in harte Daten umsetzen. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht hat hierfür eine primär symbolische Bedeutung.