Das mit der Abgabe an Wildhandelsbetriebe kannte ich bisher nicht!
Unser Pächter hat seinen Jagdschein vor dem Stichtag gemacht, ist also bislang nicht kundige Person. Aber der Erleger und die kundige Person können ja auch verschiedene Personen sein, sodass ich bisher dachte, für ihn ggf. die Wildursprungsscheine für unseren Wildhändler ausfüllen zu können (natürlich nach der Untersuchung des erlegten Stückes und Befragung des Erleges nach dem Verhalten des Tieres vor und nach dem Schuss), bis seine Schulung durchgeführt wurde.
Natürlich bin ich in dann in der Haftung, aber bis die Schulungen auch in unserer KJS stattfinden, wäre es zumindest ein Notbehelf gewesen!
WH Lodenmantel