Wildübergabeformular

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@Lodenmantel
@Guru

Sind bei euch die Fortbildungen zur "kundigen Person" durch die KJS schon gelaufen? :?:

WH Bommel
 
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@Bommel:

In meiner KJS sollen dieses Jahr die Schulungen stattfinden, konkrete Termine gibt es aber noch nicht. Da ich meinen Jagdschein nach dem Stichtag gemacht habe, bin ich bereits (formal) kundige Person, werde an der Schulung aber trotzdem teilnehmen.

WH Lodenmantel
 
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@ Lodenmantel

Ja, bin ja auch ganz klar hinter dem Stichtag. Habe aber die Schulungseinladung der KJS Rhein-Erft hier vorliegen. Dort ist der Stichtag auch ganz klar definiert.
Allerdings:
Zitat "Unabhängig vom Datum der Jägerprüfung ist die Nachschulung zwingend für Jäger, die Wildbret an zugelassene Wildbearbeitungs- und Wildhandelsbetriebe abgeben. Zitat Ende.
Geht wohl so auch aus der Broschüre die als Beilage im NRW-Jäger war hervor.
Die Schulenden wurden wohl während der J&H in DO geschult. Von dort kam auch wohl die Aussage, dass dies zukünftig auch BGS-inhaber beträfe.

WH Bommel
 
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Das mit der Abgabe an Wildhandelsbetriebe kannte ich bisher nicht!
Unser Pächter hat seinen Jagdschein vor dem Stichtag gemacht, ist also bislang nicht kundige Person. Aber der Erleger und die kundige Person können ja auch verschiedene Personen sein, sodass ich bisher dachte, für ihn ggf. die Wildursprungsscheine für unseren Wildhändler ausfüllen zu können (natürlich nach der Untersuchung des erlegten Stückes und Befragung des Erleges nach dem Verhalten des Tieres vor und nach dem Schuss), bis seine Schulung durchgeführt wurde.
Natürlich bin ich in dann in der Haftung, aber bis die Schulungen auch in unserer KJS stattfinden, wäre es zumindest ein Notbehelf gewesen!

WH Lodenmantel
 
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Wobei ja die Entnahme der Trichinenproben erst mal dem Jagdausübungsberechtigten (zwingend hierfür als "kundige Person" geschult)vorbehalten bleibt. Die Ausweitung des Personenkreises soll später erfolgen.
(Nach Wildbrethygiene aktuell, Dr. Mann)

Gruss und WH Bommel

Edith:mad:Lodenmantel:
habs gerade nochmal nachgelesen, "Hinweis: Geschulte Jäger sind nicht automatisch kundige Personen nach EU-Recht", damit sind wir "nach-87'Jäger" also lediglich geschulte Personen, jedoch nicht kundig :roll: .
 
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Das war der Grund. Abgabe an gewerblichen Wiederverkäufer. Nur zur Sicherheit. Die KJG macht die Schulungen nächsten Monat. Werde in jedem Falle daran teilnehmen.
Danke nochens...
GG
 
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Lodenmantel schrieb:
Das mit der Abgabe an Wildhandelsbetriebe kannte ich bisher nicht!
kundige Person nur erforderlich bei Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe=Großhandel oder wenn die "geringe Menge" bei Abgabe an Endkunden oder Einzelhandelsbetriebe überschritten wird
Wobei ja die Entnahme der Trichinenproben erst mal dem Jagdausübungsberechtigten (zwingend hierfür als "kundige Person" geschult)vorbehalten bleibt
Eine Verknüpfung der kundigen Person mit der Übertragung der Trichinenprobenahme an Jäger kenne ich nicht, jedenfalls sieht die Fleischhygiene-VO dies nicht vor

Das BMELV arbeitet derzeit an einem bundeseinheitlichem Wildursprungsschein für alle Schalenwildarten, dann wird's wohl endlich einheitlich und hoffentlich auch hinreichend einfach und dann dürfen wohl alle Jäger -Zulassung verausgesetzt- die Trichinenbeprobung vornehmen
 

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