Hallo,
darf ein Wildträger - in dem Fall ein Gehetec Deep 210 - dauerhaft am Fahrzeug bleiben, oder muss/soll er nach Nutzung wieder abgenommen werden?
Anfänglich habe ich den immer schön hinten auf der Ladefläche (unterm HT) transportiert, aber nun wird der Platz darin eng und trotz Schnellverschluss ist es lästig das Ding immer abzumontieren.
Ich habe aber nichts gefunden, ob das Teil entweder dauerhaft auf der AHK im Straßenverkehr verbleiben darf (Nummernschild ist lesbar, weil am Wildträger wiederholt), oder nach Nutzung abmontiert werden muß.
Weiß jemand zufällig etwas genaueres?
VG
darf ein Wildträger - in dem Fall ein Gehetec Deep 210 - dauerhaft am Fahrzeug bleiben, oder muss/soll er nach Nutzung wieder abgenommen werden?
Anfänglich habe ich den immer schön hinten auf der Ladefläche (unterm HT) transportiert, aber nun wird der Platz darin eng und trotz Schnellverschluss ist es lästig das Ding immer abzumontieren.
Ich habe aber nichts gefunden, ob das Teil entweder dauerhaft auf der AHK im Straßenverkehr verbleiben darf (Nummernschild ist lesbar, weil am Wildträger wiederholt), oder nach Nutzung abmontiert werden muß.
Weiß jemand zufällig etwas genaueres?
VG