Das kommt drauf an.Einspruch ! Ich hatte sie bei der Tüvabnahme dran und wurde schriftlich abgemahnt
Ich habe an allen Fahrzeugen abnehmbare AHK dran und bei meinem stand mal in der Zulassungsbescheinigung das die Kupplung "im Nichtanhänger Betrieb entfernt werden muss" frag mich nicht wieso und woher sowas die Zulassungsstelle weiß, hatte allerdings das Fahrzeug direkt mit AHK bestellt, vielleicht deswegen.
Beim Wild und Fahrradträger ist es so wie mit jeder Ladung.
Sie darf nicht dauerhaft fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.
Der TÜV wo ich meine Sonderbauten abnehmen lasse sagt dazu das es "schnell und ohne Werkzeug" abgenommen werden muss, Bordwerkzeug wäre erlaubt.