Wildschwein im eigenen Garten

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Hallo,

Wir hatten neulich vorm Urlaub Besuch von 4 Frischlingen im eigenen Garten.
Die hatten sich beim Nachbarn, zu dem wir keinen Zaun haben unter dem Gartentor durchgedrückt.
Ich habe sie dann mit Gebrüll vertrieben, so groß waren sie noch nicht.
Den Revolver (44 Mag) hatte ich dabei aber doch schussbereit in der Hand,
da ich mir nicht sicher war, ob die Bache nicht doch irgendwo sich durch den Zaun gedrückt hatte.

Frage: Was muss ich machen, wenn mich ein Wildschwein angeht und ich es erlegen muss, in Notwehr sozusagen?

Ich meine nicht aufbrechen, abhängen, eine Wildmarke aus dem Revier unterjubeln und als von mir dort geschossen ausgeben.

Muss ich das dem Ordnungsamt melden oder dem Jagdpächter, der die jagbaren städtischen Flächen gepachtet hat?

Es gibt immer Nachbarn, die alles sehen und
es ist (noch) eine akademische Frage, denn die Fischlinge sind (bisher) nicht wiedergekommen.
 
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tja ... rein rechtlich mußt du meiner meinung nach nichts machen, denn es war notwehr.

da aber jemand es schnell so auslegen könnte, daß du das schweinchen einfach so abgeschossen hast, würde ich es anschließend der polizei oder für mich besser noch, der unteren jagdbehörde melden, zumal du dann ja auch das erlegte schweinchen hast, welches du dir nicht einfach aneignen darfst. somit wäre dann bei einem anruf auch die frage mit verbunden, was du mit dem schweinchen machen sollst, da ohne aneignungsberechtigung es wilderei wäre.
 
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Deswegen habe ich auch nicht geschossen, sondern erst ein Foto gemacht.
Der Blitz hat die Kleinen wenig irritiert!
Dann bin ich näher und bei 5m sind sie mir ausgewichen (langsam).
Erst als ich sie angebrüllt habe, haben sie sich getrollt.
Die Rotte ist ständig irgendwo in den unbebauten Grundstücken und ist Menschen gewöhnt.
Dem Keilner habe ich hinter dem Gartentor schon auf 15m "gegenüber" gestanden,
als er gegenüber die Mülltonne erst gezielt umgestoßen und
dann alles gemütlich untersucht hat
und auch die Bachen werden erst nervös, wenn man 10m unterschreitet
oder großen Lärm macht.
 
A

anonym

Guest
Von Rechtskenntnissen kann hier bei einigen angeblich geprüften und vorgeblich so sachkundigen Jagdscheininhabern nicht mal mehr ansatzweise die Rede sein.
 
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kommt immer auf die Gegend an wo man wohnt und die Nachbarn.
Bei mir dauerte es eine Zeit, bis die Nachbarn kapierten, das ich nicht einfach in einem Wohngebiet die Marder und Füchse abschießen darf. Die wollten es allerernstes so. Sogar gute Ansitzmöglichkeiten wurden mir angeboten, mit Versorgung von Weißbier :lol:

Ansonsten, wenn ein sicherer Schuß möglich ist und Kugelfang gegeben, seh eich keine großen Probleme wenn Du die 44er nimmst, die ist ja als Handfeuerwaffe nun wirklich nur zur Verteidigung. Aber frag doch mal deine untere Jagdbehörde, dann merkst du schnell, wie der Sachbearbeiter dazu steht. Da gibt es ja auch Spielraum.

bei mir wüßte ich was ich mache, aber wir haben leider keine Wildschweine :cry:

Robert
 
A

anonym

Guest
Und im schlimmsten Fall wieder ein legaler weil naßforscher Waffenbesitzer weniger.
 
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Die Rechtslage ist eindeutig!
Ich habe keine Schießerlaubniss im befriedeten Bereich.
Jagen darf ich die Wildschweine nicht!
Notwehr ist aber sicher gegeben, wenn ich die Sau vertreiben will und
die mich dann angeht.
Deswegen habe ich auch keinen Fischling geschossen,
das wäre nie (nachvollziehbar) Notwehr gewesen.
 
A

anonym

Guest
thorshammer schrieb:
1. Die Rechtslage ist eindeutig!
2. Notwehr ist aber sicher gegeben, wenn ich die Sau vertreiben will und
die mich dann angeht.
.

1. Für Dich ganz offensichtlich nicht.
2. Gleich zweimal nicht. Lies mal wieder zur Abwechslung Recht nach, auch uiiiih sollte das tun, und schau, was man unter Notwehr versteht und wer dabei die Beteiligten sein müssen, von den Umständen einmal ganz zu schweigen. "Vertreibung" steht da übrigens nicht dabei.
 

Rotmilan

Moderator
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Ich sehe es wie 9x19. Du begibst Dich wissentlich in Gefahr und willst Dich mit einem Schuß aus dem Revolver "retten"? Was hat das mit Notwehr zu tun?
Was ist mit einem Querschläger etc.? Was meinst Du, wie deine Zuverlässigkeit beurteilt wird, wenn Du in deinem Garten auf Wildschweine schiesst?

Lösungsmöglichkeiten:
Polizei rufen. Oder Knaller werfen. :wink:

Rotmilan
 
A

anonym

Guest
Pfannenjäger schrieb:
Wie wäre es denn mit "Beantragung einer Schießerlaubnis"? :wink:

PJ

Erstens das, wenn überhaupt, die bekommt man nicht immer leicht, und meist ist dann das Schwein weg, weil es nicht so lange warten kann, und zweitens, es ist immer noch keine NOTWEHR und wird es auch nie.................
 

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