- Registriert
- 10 Mrz 2007
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Hallo,
Wir hatten neulich vorm Urlaub Besuch von 4 Frischlingen im eigenen Garten.
Die hatten sich beim Nachbarn, zu dem wir keinen Zaun haben unter dem Gartentor durchgedrückt.
Ich habe sie dann mit Gebrüll vertrieben, so groß waren sie noch nicht.
Den Revolver (44 Mag) hatte ich dabei aber doch schussbereit in der Hand,
da ich mir nicht sicher war, ob die Bache nicht doch irgendwo sich durch den Zaun gedrückt hatte.
Frage: Was muss ich machen, wenn mich ein Wildschwein angeht und ich es erlegen muss, in Notwehr sozusagen?
Ich meine nicht aufbrechen, abhängen, eine Wildmarke aus dem Revier unterjubeln und als von mir dort geschossen ausgeben.
Muss ich das dem Ordnungsamt melden oder dem Jagdpächter, der die jagbaren städtischen Flächen gepachtet hat?
Es gibt immer Nachbarn, die alles sehen und
es ist (noch) eine akademische Frage, denn die Fischlinge sind (bisher) nicht wiedergekommen.
Wir hatten neulich vorm Urlaub Besuch von 4 Frischlingen im eigenen Garten.
Die hatten sich beim Nachbarn, zu dem wir keinen Zaun haben unter dem Gartentor durchgedrückt.
Ich habe sie dann mit Gebrüll vertrieben, so groß waren sie noch nicht.
Den Revolver (44 Mag) hatte ich dabei aber doch schussbereit in der Hand,
da ich mir nicht sicher war, ob die Bache nicht doch irgendwo sich durch den Zaun gedrückt hatte.
Frage: Was muss ich machen, wenn mich ein Wildschwein angeht und ich es erlegen muss, in Notwehr sozusagen?
Ich meine nicht aufbrechen, abhängen, eine Wildmarke aus dem Revier unterjubeln und als von mir dort geschossen ausgeben.
Muss ich das dem Ordnungsamt melden oder dem Jagdpächter, der die jagbaren städtischen Flächen gepachtet hat?
Es gibt immer Nachbarn, die alles sehen und
es ist (noch) eine akademische Frage, denn die Fischlinge sind (bisher) nicht wiedergekommen.