Wildschaden Erdbeeren

DAX

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Guten Tag, ich bin nicht der eifrigste Schreiber im Forum, jedoch ein fleissiger Leser. Jetzt hätte ich gerne einmal gewusst, wär ähnlich Probleme schon hatte und wie diese gelöst wurden.
Ich bin Mitpächter eines kl. Niederwildrevieres am Niederrhein (sehr Stadtnah).
Im vergangenen September meldet ein Landwirt, überwiegend Anbau von Erdbeeren und Beeren, auf einer Fläche Verbiss der Erdbeeerpflanzen an, durch Rehwild.
Es fanden mehrere Termin statt, unteranderem auch durch einen Wildschadensschätzer, der eine 4 -stellige Summe als Schaden feststellte, jedoch darauf hinwies dass es sich bei der Erdbeere um eine Sonderkultur handelt und somit der Schaden nicht schadenersatzpflichtig ist.
Des Weiteren weist der Jagdpachtvertrag auch Erdbeeren als Sonderkultur aus!
Der Landwirt hat uns nun auf Schadenersatz verklagt!

Wie seht Ihr die Chancen!

Gruß Dax
 
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Getreide, Hackfrüchte, Futterpflanzen = ersatzpflichtig!

Erdbeeren = Sonderkulturen und die eben nicht - ganz entspannt sehen! Anwalt auf Deiner und seiner Seite kosten sicherlich noch einmal das Gleiche. Dann ist er um eine Erfahrung reicher und das reduziert auch seinen Übereifer in der Zukunft! :-)
 
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Sonderkultur= kein Wildschaden.
Da muss der Bauer halt wilddicht einzäunen.
Sucht euch nen Anwalt der sich mit Jadrecht auskennt und dann wird das schon.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus DAX
Guten Tag...


Des Weiteren weist der Jagdpachtvertrag auch Erdbeeren als Sonderkultur aus!
Der Landwirt hat uns nun auf Schadenersatz verklagt!
ja und?

Steht etwas davon im Pachtvertrag, dass Wildschäden in Sonderkulturen ersatzpflichtig sind? (ja, ich habe es gelesen.. !)

Falls nicht....
Wie seht Ihr die Chancen!

Gruß Dax
sehe ich sie schlecht.. für den Landwirt. Wird ihn dann wohl nur eine Stange Geld kosten.

Was sagt Dein Landesjagdgesetz dazu aus?
 
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Der Tröt würde wohl besser in Jagdecht passen...

Ich sehe da keine Probleme für dich/euch. Wenn´s vertraglich festgelegt ist´s vertraglich festgelegt. Hinzu kommt, dass es sich anscheinend so oder so um eine Sonderkultur bei euch handelt. Ich würde mich aber dennoch durch ein oder zwei schriftliche Gutachten absichern. Ich kenne die Situation bei euch natürlich nicht, aber ihr solltet natürlich auch nicht alles kaputt fressen lassen dort. Der Landwirt muss davon schließlich auch leben. Maßnahmen zur Wildschadensabwehr ergreifen (Verstänkern/Zäunchen/Vogelscheuche/etc.) und im Mai dort das ein oder andere Stück Rehwild erlegen und evtl. dem Landwirt davon einen Braten anbieten. Zusammenarbeit ist langfristig besser, als wenn jeder seine Ideologien durchdrücken will. (Auch ich weiß wie stur mache Menschen im ländlichen Raum sein können ;-))

WmH
BJ
 
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Das klingt aber sehr an den Haaren herbeigezogen. Im September Schaden durch Rehwild in vierstelliger Höhe an Erdbeerpflanzen. Was die Ertragssorten sind (ja, es gibt auch diese Dauertragenden), die sind im Juli geerntet. Freilich tut das Blattwerk dann auch noch was für die Pflanze, aber im Frühjahr treibt die Pflanze neu aus. Da müßten ja ganze Rudel bis auf den Boden abgenagt haben, das die Pflanze so nachhaltig geschädigt wird. Aber letzten Endes bleibt es bei der Variante Sonderkultur!
 
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Also nehmen wir mal an, @bienenjägers Bedenken bezgl des Monats könnten hintangestellt werden, dann @TS: nicht verwirren lassen!

Denn, der bisherige Vortrag betrifft nur RECHTSFRAGEN! Die beurteilt das Gericht!

Der Schaden selbtst wurde geschätzt, ein weiteres Gutachten kann nicht mehr ergeben, schließlich haben wir März 2015. Und sollte das erkennende Gericht Fragen haben, zu deren Klärung ein Sachverständiger erforderlich sein sollte, dann wird bei entsprechendem Parteivortrag nebst Beweisangebot ein Gutachter beauftragt!

Es macht im Moment keinen Sinn, ein Privatgutachten für teuer Geld in Auftrag zu geben!

Es macht aber Sinn, sich, sofern noch nicht geschehen, einen Anwalt zu suchen und zu beauftragen, der das Bundesjagdgesetz und das passende Landesjagdgesetz nicht nur aus dem Inhaltsverzeichnis seiner Gesetzessammlungen kennt!

Over and out!
 

DAX

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@Bienenjäger: Er hatte die Fläche neu bepflanzt. Die Erdbeersorte kann ich Dir leider nicht sagen. Auf der Fläche waren durchschnittlich 9 - 11 Rehe, leider Verbot das Gelände weitesgehend den Schuß, da kein Kugelfang vorhanden.
Der Schätzer bezieht den Ertragsausfall in diesem Jahr mit ein!

Interessant wäre halt, ob irgendwo ähnliche Geschichten schon gelaufen sind!

Anwalt ist natürlich beauftragt!

Gruß Dax
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus Blattjäger,
...

Ich kenne die Situation bei euch natürlich nicht, aber ihr solltet natürlich auch nicht alles kaputt fressen lassen dort. Der Landwirt muss davon schließlich auch leben. ..

WmH
BJ
wenns demnächst wieder so weit ist bei uns, fotografiere ich Dir gerne die Einzäunungen unserer hiesigen Erdbeerplantagen..

Von denen der Landwirt lebt und zu deren Schutz er selbst Maßnahmen ergreifen muss
 
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Klar, das ist dann natürlich hart. Ihr werdet künftig einen "Fan" mehr haben. Mit ein wenig Zusammenarbeit hätte man aber im Vorfeld schon Probleme verhindern können, das müßt ihr euch schon mal sagen lassen.
 
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Kurz aufgemerkt und nur zu MEINEM Verständnis:
Der Schätzer berechnet einen Ernteausfall im Folgejahr aus "vernichteten" Neupflanzen des (damals) aktuellen Jahres?
Wäre eine Neubepflanzung analog zur Nachsaat möglich?

Die Frage der Ersatzpflicht lasse ich außen vor! Ich wollte es nur verstehen!
 

ANS

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Klar, das ist dann natürlich hart. Ihr werdet künftig einen "Fan" mehr haben. Mit ein wenig Zusammenarbeit hätte man aber im Vorfeld schon Probleme verhindern können, das müßt ihr euch schon mal sagen lassen.

@Bienenjäger

Vorab: Wenn man im Vorfeld miteinander redet, geht's besser. Das ist wohl unstrittig.
Aber: Wenn sich aufgrund der Örtlichkeit eine Bejagung verbietet, was hätte man Deiner geschätzten Ansicht seitens der Jagdpächter tun können?
Und ganz ehrlich, der Fachmann (Landwirt) will eine hochschadensträchtige Sonderkultur ohne ausreichenden Schutz hochbringen, das geht schief und der Jagdpächter soll dann den Schaden bezahlen? Klingt nicht wirklich schlüssig.

Mag sein das vorauseilender Gehorsam eine typisch deutsche Eigenschaft ist, aber wer es damit übertreibt findet sich ganz schnell beim Streichen von Tom Sawyers, respektive Tante Pollys, Zaun wieder.

Gruß und WH

ANS
 
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servus Blattjäger,

wenns demnächst wieder so weit ist bei uns, fotografiere ich Dir gerne die Einzäunungen unserer hiesigen Erdbeerplantagen..

Von denen der Landwirt lebt und zu deren Schutz er selbst Maßnahmen ergreifen muss

Genau so und nicht anders!

Wer es nicht glaubt - einfach mal auf die Seite der Landwirtschaftskammern gehen und unter Sonderkulturen schauen. Dann ist doch eigentlich alles klar, oder?
 
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Klar, das ist dann natürlich hart. Ihr werdet künftig einen "Fan" mehr haben. Mit ein wenig Zusammenarbeit hätte man aber im Vorfeld schon Probleme verhindern können, das müßt ihr euch schon mal sagen lassen.

Nö, sehe ich nicht so! Ich würde es mir nicht sagen lassen. Zäune bei Sonderkulturen sind alleiniges Thema des Landwirts! Oder sollen wir Jäger jetzt auch noch die Einzäunungen von solchen Flächen übernehmen?

"Echten" Jagdschaden nimmt uns doch auch niemand ab und wenn ich sehe, wie hoch angemeldet wird und wie hoch anschließend die Schäden laut Gutachten ausfallen (wir lassen grundsätzlich begutachten), dann sehe ich nur bei max. 5 % der Landwirte realistische Anmeldungen. Der Rest überzieht teilweise dramatisch - nicht unbedingt ein fairer Zug! :no:
 
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@ gipflzipfla
Mir ist schon klar, dass er nichts tun muss um dort den Wildschaden zu vermeiden. Förderlich für die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten ist sowas aber mit Sicherheit nicht. Wir haben mit unseren Weinbauern ZUSAMMEN gleich zu Anfang der Pacht Maßnahmen ergriffen um die Weinberge zu schützen. Die Initiative kam damals von uns und hat uns etwas Schweiß und Geld gekostet, aber es ist super angekommen und hat uns nur Vorteile für die spätere Zusammenarbeit (Wildäcker etc.) gebracht. Nur,weil man etwas nicht machen muss, heißt das noch nicht ,dass man es nicht machen sollte. Wie gesagt ich kenne die Situation vor Ort nicht und es ist ja auch niemand gezwungen es so zu machen wie ich es angehen würde. Ich gehe in diesem Fall ohnehin davon aus, dass es zu spät ist und sich keiner mehr auch nur mit dem A… anguckt.
 

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