Hallo,
hat zwar nicht wirklich was mit Jagdrecht zutun, finde die Frage aber aus gegebenem Anlass recht interessant:
Angenommen jemand (Jäger, Umweltschützer, Vogelwart…) hat im Revier Wildkameras zur Tierbeobachtung aufgehängt (ohne darauf schriftlich hinzuweisen) und fotografiert zufällig eine Person bei einer (ich kann mich mit den Fachbegriffen nicht aus) Ordnungswidrigkeit, Vergehen, Straftat.
Darf dieses Foto als Beweismittel bei der Anklage verwendet werden?
Anlass:
Die aktuellen Hochsitzzerstörer (hier wäre so was ja interessant) und ein kurzer Bericht im „Jäger“, dass Umweltschützer mit solch eine Kamera einen Jäger beim aufstellen eines Habichtskorbes zufällig abgelichtet haben.
Ich glaube mal gehört zu haben, dass wenn eine Firma z.B. eine Überwachungskamera irgendwo auf dem Gelände anbringt man schriftlich darauf hinweisen muss, dass das Gelände videoüberwacht ist, da man sonst die Bilder nicht als Beweismittel verwenden darf.
Stimmt das so ? und wie ist es dann mit den Wildkameras ?
Ich darf ja auch nicht eine einzelne Person auf offener Straße ohne deren Zustimmung fotografieren.
Vielen Dank und alles Gute
hat zwar nicht wirklich was mit Jagdrecht zutun, finde die Frage aber aus gegebenem Anlass recht interessant:
Angenommen jemand (Jäger, Umweltschützer, Vogelwart…) hat im Revier Wildkameras zur Tierbeobachtung aufgehängt (ohne darauf schriftlich hinzuweisen) und fotografiert zufällig eine Person bei einer (ich kann mich mit den Fachbegriffen nicht aus) Ordnungswidrigkeit, Vergehen, Straftat.
Darf dieses Foto als Beweismittel bei der Anklage verwendet werden?
Anlass:
Die aktuellen Hochsitzzerstörer (hier wäre so was ja interessant) und ein kurzer Bericht im „Jäger“, dass Umweltschützer mit solch eine Kamera einen Jäger beim aufstellen eines Habichtskorbes zufällig abgelichtet haben.
Ich glaube mal gehört zu haben, dass wenn eine Firma z.B. eine Überwachungskamera irgendwo auf dem Gelände anbringt man schriftlich darauf hinweisen muss, dass das Gelände videoüberwacht ist, da man sonst die Bilder nicht als Beweismittel verwenden darf.
Stimmt das so ? und wie ist es dann mit den Wildkameras ?
Ich darf ja auch nicht eine einzelne Person auf offener Straße ohne deren Zustimmung fotografieren.
Vielen Dank und alles Gute