Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter* zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt.
Mitte November hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise zwei Jungluchse und einen erwachsenen Luchs getötet. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva, im Kanton Graubünden unterwegs.
Der Wildhüter meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
«Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Fischerei. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.
(Quelle: https://www.20min.ch/story/graubuen...ei-luchse-er-meinte-es-waren-woelfe-103227393)
*Wildhüter: Ein Wildhüter ist ein kantonaler Angestellter, der für die Überwachung und Pflege der Wildtierbestände sowie deren Lebensräume verantwortlich ist.
Mitte November hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise zwei Jungluchse und einen erwachsenen Luchs getötet. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva, im Kanton Graubünden unterwegs.
Abschuss in der Nacht
Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik. Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen, welche sich im Gebiet befanden, wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt.Der Wildhüter meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
Wildhüter erstattete Selbstanzeige
Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden.«Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Fischerei. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.
(Quelle: https://www.20min.ch/story/graubuen...ei-luchse-er-meinte-es-waren-woelfe-103227393)
*Wildhüter: Ein Wildhüter ist ein kantonaler Angestellter, der für die Überwachung und Pflege der Wildtierbestände sowie deren Lebensräume verantwortlich ist.