wildernder Hund

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Heute morgen,schon wieder hat ein Schäferhund ein Schmalreh in unserem Revier gerissen. Vor zwei Wochen hat er schon einen Bock erwischt.Trotz Ermahnung und Drohung das Ordnungsamt und die Untere Jagdbehörde einzuschalten zeigt der Halter keine Einsicht.Was tun???? Abschuß ist nicht möglich.
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Wer hat in dieser Sache schon Erfahrungen sammeln können??
 
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15 Dez 2000
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Nicht Drohen, sofort Anzeigen!!
Sollte bereits eine Meldung an die Behörden gegangen sein, auf sofortigen Vollzug drängen, da hier wiederholungsfall vorliegt.
Sollte die Behörde dennoch untätig bleiben, Sofort an dei Öffentlichkeit, auch mit Fotos der gerissenen Stücke wenden, mit Namentlicher nennung des Täters.

Wirkt meistens besser als langwierige ferhahren, welche im Nachhinein sowiso eingestellt werden (kein öffentliches Interesse)

Bernhard
 
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16 Dez 2000
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Privatrechtlich Schadensersatzforderungen an den Hundehalter;
vor 15 Jahren wurden uns in solch einem Fall 400 DM Revierschaden zugesprochen.

Führte übriegends zum Offenbahrungseid des Hundehalters.

Offensichtlich kommt der Hundehalter seine Aufsichtspflicht dem Hund gegenüber nicht nach;

Anzeige wegen Verstoß gegen Tierschutzgesetz
weil der Hundehalter wissentlich den Tot ohne triftiegen Grund eines Wirbeltieres in Kauf nimmt.

bei der Ordnungsbehörde ein Tierbesitzerverbot erwirken.

Andreas
 
A

anonym

Guest
Hm... ich schreib es mal so hin wie ich mich verhalten würde.

Ich setzte voraus, dass alles versucht wurde im guten und ruhigen Umgang Verständnis und Einvernehmen mit dem Hundehalter zu erreichen.

Einschreibebrief mit Kopie an die untere Jagdbehörde, wo angekündigt wird, dass der betreffende Hund beim nächstmaligen Wildern erschossen wird.

----

Ein wirklich ganz schwieriges Thema.
Nur du kannst unter der Würdigung der
Gesamtumstände entscheiden, ob du den
Hund dann auch tatsächlich streckst.
 
A

anonym

Guest
...hab mir grad noch mal dein Posting angeschaugt.

So wie ich es herausinterpretiere, kannst du nicht mit Anzeige, Einschreibebrief etc. vorgehen?


Da fällt mir noch ein Spruch aus dem alten Testament ein, wo Salamon sagt:

"Und mit der Zeitwerden sie unsere Namen vergessen und niemand wird unserer Werke gedenken"
 
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@JR, ganz davon ab , daß ich mir den Abschuß eines wildernden Hundes sehr genau überlegen würde, stellt sich mir doch folgende frage: Warum ist ein Abschuß in diesem Fall nicht möglich ??
WH prohunter
 
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30 Jan 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fox01:
[QB

Da fällt mir noch ein Spruch aus dem alten Testament ein, wo Salamon sagt:

"Und mit der Zeitwerden sie unsere Namen vergessen und niemand wird unserer Werke gedenken"[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Ich erlaube mir,Deinen Namen und Dein Werk ganz schnell zu vergessen.
In der heutigen aufgeheizten Zeit noch irgendjemanden zum Abschuß (nicht strecken!)
eines Hundes animieren zu wollen,ist gelinde gesagt mehr als töricht.
Die Öffentlichkeit zeigt für derartiges Verhalten keinerlei Verständnis.
Ein toter Hund macht 1000 Stunden praktizierte "Rollende Waldschule" und dergl. zunichte.
Manche lernen es halt nie ...

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A

anonym

Guest
Servus H. v. Tronje,

schon mal was von der Ausübung des Jagdschutzes gehört? Wohl eher weniger.

Hunde die im Revier wildern sind eine
Geissel fürs Wild.

Man kann diese Situation entweder akzeptieren
oder man erschiesst den betreffenden Hund.

Dann bitte sich vorher rechtlich absichern.
Einschreibebrief (wie oben beschrieben).

Wenn du möchtest, mail ich dir gerne ein Foto, wie so ein Rehriss aussieht. Nur für
den Fall, dass du sowas überhaupt noch nicht
gesehen hast...
 
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29 Mai 2002
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Moin,

@fox01: Es wäre schön, wenn Du mir das Foto mal mailen könntest, da ich sowas noch nie erlebt habe

@Jack Rusel: Die Leute können nur über ihr Geld bestraft werden. Wenn der Menschenzahhm ist fang ihn ein und bring Ihn das nächste Tierheim. Wichtig ist halt, das der Hund seine Marke hat und das nächste Tierheim möglichst mehrer hundert Kilometer weg ist ;-). Sollte das nicht möglich sein, mußte Du vorher Lobbyarbeit in deiner örtlichen Presse machen, mit Fotot von so einem Riß und einem schönen Text. Sollte das nicht helfen, bleibt nur der Abschuß!
 
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Richtig Fox!
Wir dürfen bei aller Vorsicht und Sensibilität nicht vergessen, daß Jagdschutz bzw. Hege gesetzliche Aufträge an den Jagdausübungsberechtigten sind!
Ich war Gott sei Dank bis jetzt noch nicht in dieser besch..... Situation. Aber was mir aus vergangenen Themen/Diskussionen gut gefallen hat, ist ein kombiniertes Vorgehen wie folgt:
1) Bei Sichtung eines Hundes, wenn möglich, Halter feststellen und ansprechen.
Hilft das nichts:
2) Schriftlich Ermahnung an den Halter mit Kopie an die Untere Jagdbehörde.
Wenn möglich danach:
3) Einfangen des Hundes und Übergeben ans Tierheim mit Info an Untere Jagdbehörde.
4) Nur die allerletzte Alternative kann der Abschuß sein!
Der eigentlich Schuldige ist ja eigentlich der Halter, nicht der Hund! Dieser geht einfach nur seinem Jagdtrieb nach. Der Halter aber ermöglicht das Ausleben des Triebes erst.

Waihei

Beagel
 

Jan

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13 Feb 2001
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Ich sehe das so wie Fox.

Der Hund hat sogar wiederholt gewildert und der Halter zeigt kein Verständnis und wird sein Verhalten dementsprechend auch nicht bessern.

Da sag ich nur noch, egal obs dem einen oder anderen nun passt oder nicht, gut Schuß! Und dann brauch man das ganze ja auch nicht gleich an die große Glocke hängen, nech.

Waidmannsheil
Jan
 
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25 Mai 2001
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Und Wichtig ist auch, nicht nur die Untere Jagdbehörde, sondern auch die Polizei zu informieren. Beim wiederholtem Feststellen der Wilderei durch Hunde, z.B auch Fotos, kann der Halter ( falls bekannt )zu Busgeldern verdonnert werden. Leider gibt es da auch die Konsorten, die zum wiederholten Mal das Busgeld lächeld zahlen, denn meist ist bei 300 Euro schluß.
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Ich denke, man muß dann auch die Situation abschätzen. Wenn z.B zwei Hunde ein Kitz hetzen, ist es was anderes, als wenn ich einen Hund freilaufend auf einer Wiese ohne Wild und unter fehlen des Halters sehe.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jack Russel:
Heute morgen,schon wieder hat ein Schäferhund ein Schmalreh in unserem Revier gerissen. Vor zwei Wochen hat er schon einen Bock erwischt.Trotz Ermahnung und Drohung das Ordnungsamt und die Untere Jagdbehörde einzuschalten zeigt der Halter keine Einsicht.Was tun???? Abschuß ist nicht möglich.
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Wer hat in dieser Sache schon Erfahrungen sammeln können??
<HR></BLOCKQUOTE>

Hallo Jack R.,

du hast hier schon etliche gute Tipps bekommen, dass mit dem Abschuss vergiss mal ganz schnell, alle Stimme die sagen, dass der Abschuss mehr negativen Staub aufwirbeln als er Positives bewirkt haben durch aus Recht.
Aber mit "Drohungen" gegenüber dem Besitzer/Halter, Du würdest Anzeige erstatten bewirkst anscheinend auch nichts, also mach Deine Drohung einfach wahr! Und, noch gilt die Hundeverordung in NRW ( ich unterstelle mal lt. Deinem Profil, dass Du aus NRW kommst) und nach § 2 dieser Verordung gilt dieser Hund als gefährlich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
a) Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale
gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des
Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe
begonnen oder abgeschlossen haben,
b) Hunde, die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes
als bissig erwiesen haben,
c) Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen
haben,
d) Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh,
Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
(6) Jeder Hund im Sinne dieser Verordnung ist dauerhaft auf
Kosten des Halters per Mikrochip zu kennzeichnen. Die Identität
des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe, Chipnummer)
ist der zuständigen Behörde vom Halter mitzuteilen.

Also Meldung an den Amtsveterinär mit Halteranschrift und Vorfallsbeschreibung sowie an das Landratsamt/Ordungamt.

Gruß OlafD
 

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