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Du erinnerst Dich richtig:... Soweit ich mich erinnern kann kannst du bei uns bis zu 10kg Pulver besitzen ohne großartige Genehmigung.
Kein Schießmittelschein: § 23 Abs.2 Sprengmittelgesetz 2010
Kein bewilligtes Lager :§ 34 Abs.2 Sprengmittelgesetz 2010
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