kleine frage in die runde , bin selbst unsicher .
nen kumpel hat stolz seinen wiederladerkurs gemacht und auch behördlich die erlaubnis zum wiederladen erhalten .
er ist seit einigen monaten im schützenverein, beitzt jedoch stand heute keinerlei waffenrechtliche erlaubnisse und keine eigenen waffen .
nach meinem verständnis darf er trotzdem munition laden .
ABER : darf er diese munition auch 'besitzen' , sprich zu hause lagern und zum schiesstand zwecks verbrauch in vereinswaffen transportieren ?
nach meinem verständnis nein , denn der besitz und transport von scharfer munition ist an waffenrechtliche erlaubnisse geknüpft !
liege ich richtig ?
grüsse
nen kumpel hat stolz seinen wiederladerkurs gemacht und auch behördlich die erlaubnis zum wiederladen erhalten .
er ist seit einigen monaten im schützenverein, beitzt jedoch stand heute keinerlei waffenrechtliche erlaubnisse und keine eigenen waffen .
nach meinem verständnis darf er trotzdem munition laden .
ABER : darf er diese munition auch 'besitzen' , sprich zu hause lagern und zum schiesstand zwecks verbrauch in vereinswaffen transportieren ?
nach meinem verständnis nein , denn der besitz und transport von scharfer munition ist an waffenrechtliche erlaubnisse geknüpft !
liege ich richtig ?
grüsse