Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfernen?

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Münsterländerfreund

Guest
Ich habe da mal ne Frage an euch,
Zurzeit befinde ich mich in der Jagdscheinausbildung und darf nach bestandener Prüfung, im Revier meines Onkels zur Jagd gehen. Er hat mir angeboten seine Waffe zu benutzen und mich auf eine Kanzel anzusetzen. Er möchte sich dann selber auf die nächste ca.350m entfernte Kanzel (mit sichtkontakt) setzen .Nun ist die Frage, da ich 16 bin wie sieht das rechtlich aus, ist das erlaubt oder muss er direkt neben mir sitzen?
Danke im Voraus
:14: :38:
 
A

anonym

Guest
Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Direkt neben Dir, er muss unmittelbar auf Dich einwirken können und notfalls das schlimmste verhindern. Das ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch logisch, oder etwa nicht?

Was erzählt man euch eigentlich so den ganzen Tag in der Ausbildung................
 
A

anonym

Guest
Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Wird sich sicher einer unserer Rechtsexperten zu äussern.

Ich kann nur das sagen was ich weiss (ganz unverbindlich).
Meines Wissens nach ist die Aufsichtsperson ja dazu da um im Falle des Falles eingreifen zu können.Das ist nicht gegeben wenn er ja selber (auch in Sichtweite) von dir sitzt.Er muss so sitzen dass er auf dich einwirken kann, also in unmittelbarer Nähe zu dir.

Aber wie gesagt, warte auf Antwort von unseren Rechtsexperten hier, die können dir das zu 100% beantworten

Tante edit sagt:

da issa ja schon unser Experte :26:
Nutze die 2 Jahre um Erfahrungen zu sammeln.Dann darfst du ja ganz alleine
 
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Aufsicht bedingt die direkte Beurteilbarkeit Deines Tuns und ggfs. die Einwirkungsmöglichkeit, wenn auch nicht unbedingt körperlich.
10m vom Hochsitz entfernt am Boden blatten dürfte OK sein (o.Gewähr), 350m entfernt selbst ansitzen nie und nimmer.
Da verwechselt Dein Onkel was mit dem geführten Jagdgast, der keiner Aufsicht bedarf sondern nur des zeitnahen Nachweises seiner Berechtigung zum Jagen. Ohne schriftliche Erlaubnis eben durch die mündliche Aussage eines Jagdschutzberechtigten, ohne ins Detail gehen zu wollen, da eh Landesrecht.

P.S.:mad:DWM
Ich würde der Aufsicht ungefähr den gleichen Abstand zubilligen wie der üblichen Schießstandsaufsicht.
Als Einwand würde die deutlich sichere und geordneter Umgebung auf einem Schießstand möglicherweise greifen.
 
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Beim "Führerschein mit 17" fährt deine erwachsene Begleitperson auch nicht in einem zweiten Auto hinterher.
 
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Schlechtes Beispiel: In der Ausbildung noch ohne Prüfung beim Motorrad der Fahrlehrer sehr wohl.
 
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Ja, eine ganz miese Vorschrift im deutschen Recht.

Und wir haben uns damals auch alle ganz streng dran gehalten!
 
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Tiroler Bracke schrieb:
Aufsicht bedingt die direkte Beurteilbarkeit Deines Tuns und ggfs. die Einwirkungsmöglichkeit, wenn auch nicht unbedingt körperlich.

Ganz hypothetisch - wäre z.B. eine Aufsicht via Videochat von Kanzel 1 zu Kanzel 2 zulässig? Sowohl die Beobachtung als auch die Möglichkeit zur nichtkörperlichen Einwirkung wären ja in so einem Fall gegeben. Hört sich natürlich jetzt absurd an, aber mich interessiert, ob es von Rechts wegen machbar wäre. Die technisch brauchbare Umsetzung mit vollem Beobachtungsumfang setze ich jetzt mal voraus. Stellt ja auch kein besonderes Problem dar.
 
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Münsterländerfreund

Guest
Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Die 2 Jahre neben einen erfahrenen Jäger bringen auch noch viel Praktisches Wissen zusätzlich, was man sich nicht entgehen lassen sollte
Danke und Weidmannsheil
:)
 
A

anonym

Guest
Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Münsterländerfreund schrieb:
Die 2 Jahre neben einen erfahrenen Jäger bringen auch noch viel Praktisches Wissen zusätzlich, was man sich nicht entgehen lassen sollte
Danke und Weidmannsheil
:)


Mein Reden!!!
Ich bereus tierisch dass ich net damals den Jugendjagdschein gemacht hab!
Dann hätte ich jetzt schon mein 7.Jagdjahr und ein Haufen Erfahrung.

Stattdessen kann ich jetzt immernoch bis Januar warten um endlich den begehrten Schein in Angriff nehmen zu können!
 
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Sumpfsau schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
Aufsicht bedingt die direkte Beurteilbarkeit Deines Tuns und ggfs. die Einwirkungsmöglichkeit, wenn auch nicht unbedingt körperlich.

Ganz hypothetisch - wäre z.B. eine Aufsicht via Videochat von Kanzel 1 zu Kanzel 2 zulässig? Sowohl die Beobachtung als auch die Möglichkeit zur nichtkörperlichen Einwirkung wären ja in so einem Fall gegeben. Hört sich natürlich jetzt absurd an, aber mich interessiert, ob es von Rechts wegen machbar wäre. Die technisch brauchbare Umsetzung mit vollem Beobachtungsumfang setze ich jetzt mal voraus. Stellt ja auch kein besonderes Problem dar.

Das wird dir sicher niemand verbindlich beantworten können, weil so ein Fall noch nirgendwo entschieden worden sein dürfte.

Meiner Ansicht nach geht das aber nicht, ich würde für Aufsicht zwingend auch eine physische Einwirkungsmöglichkeit im Sinne eines "in den Arm fallens" fordern wollen.

Wobei ich wie gesagt beruflich nicht mit Jagd- und Waffenrecht befasst bin.
 
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Sumpfsau schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
Aufsicht bedingt die direkte Beurteilbarkeit Deines Tuns und ggfs. die Einwirkungsmöglichkeit, wenn auch nicht unbedingt körperlich.

Ganz hypothetisch - wäre z.B. eine Aufsicht via Videochat von Kanzel 1 zu Kanzel 2 zulässig? Sowohl die Beobachtung als auch die Möglichkeit zur nichtkörperlichen Einwirkung wären ja in so einem Fall gegeben. Hört sich natürlich jetzt absurd an, aber mich interessiert, ob es von Rechts wegen machbar wäre. Die technisch brauchbare Umsetzung mit vollem Beobachtungsumfang setze ich jetzt mal voraus. Stellt ja auch kein besonderes Problem dar.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dann decke ich die Kamera ab und habe wieder meine Ruhe. Wofür sollte es dieses Gesetzt geben, wenn die Aufsichtsperson nicht direkt einwirken kann?!

Vielleicht wär ein Teletak in Verbindung mit einer Videokamera ja eine Option. Das könnte allerdings zur Folge haben, dass der JJ einen sehr unentspannten Ansitz haben wird
 
A

anonym

Guest
Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Ich hab in meinem ersten Posting hier alles Notwendige dazu geschrieben, da schreibt unmittelbar im Anschluss jemand, dass er noch einen Experten hören wolle. Unbegreiflich. Vargas hat es auch noch einmal geschrieben, es muss zwingend die Möglichkeit vorhanden sein, unmittelbar einwirken zu können, in den Arm fallen zu können, damit kein Unglück passiert, und dazu muss man daneben sitzen. Das ist gegenwärtige Lehre aufgrund dazu ergangener Rechtsprechung, ihr "Experten". Und hat auch Vorteile, wenn man so als jagdlich erfahrene Begleitperson dem jungen Menschen noch was beibringen kann, bevor er den Finger krumm macht. Die "Jungjäger" meinetwegen jenseits der 50 und teils mit akademischen Weihen versehen sitzen derweil trotz Anblick und oft völlig alleine tage- oder wochenlang zitternd auf den Türmen, bevor sie, und dann immer noch hoch unsicher, den ersten Schuss loswerden. Das kann einem begleiteten Jugendlichen wenigstens kaum passieren, und die Sicherheit im Umgang mit der Waffe ist jedenfalls auch gewährleistet, und darum geht es dem Gesetzgeber hier.

Hesse1987 schrieb:
Wird sich sicher einer unserer Rechtsexperten zu äussern.

Der hat sich schon geäußert. Merkst Du eigentlich noch irgendwas? :22:
 
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21 Jan 2002
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Re: Wie weit darf sich meine Aufsichtsperson von mir entfern

Der hat sich schon geäußert. Merkst Du eigentlich noch irgendwas?

Reg dich ab und schau mal auf die Uhrzeit der beiden Posts.
 

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