@Prasse:
Über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen zu sinnieren halte ich für müssig, wenn sie erst einmal verabschiedet sind. Der Jäger hat die Vorgaben einzuhalten.
Im Übrigen reicht der Aufdruck auf der Verpackung des Munitionslieferanten nicht aus, damit ein deutscher Jäger sich in Sicherheit wägen kann. Der Jäger muß sicherstellen, daß die verwendete Munition aus seiner Waffe zu den einsatzbedingten Umweltbedingungen die geforderten Werte einhält. Ansonnsten begeht er eine Straftat nach §19 BJG.
Da nun die meisten Munitionshersteller ihre Daten mit nach CIP min Werten gefertigten -also recht engen- Läufen, die zudem meistens die volle Länge von 60 oder 66 cm haben, ermitteln, darf einige Munition aus bestimmten Waffen insbesondere im Winter nicht verwendet werden.
Verdächtige Kandidaten sind zB:
222 Remington auf Rehwild
6,5*57R mit einigen Laborierungen auf Hochwild
Wer sich nun wirklich um dieses Problem schert oder ob es jemals in dieser Hinsicht ein Ermittlungsverfahren oder gar eine Verurteilung gegeben hat mag dahingestellt sein, die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig. Und wer Rechtssicherheit erlangen will, muß bei vielen Kalibern eine V100 Messung durchführen um sicher sein zu können, die geforderten Werte zu halten.
Wie gesagt, das ist die Rechtslage, die von einer praxisgerechten Einschätzung abweicht. Die 30-30 mit 170gr TMF eignet sich defacto vorzüglich für Sauen und Hirsche auf nicht zu weite Entfernung, eine gesetzlich erlaubte Laborierung mit zB Hornady SST mag zu längeren Nachsuchen führen, wäre aber dennoch gesetzlich zulässig...
Gruß,
frogger