Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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Bekam heute folgende Email, die ich Euch nicht vorenthalten will:


Verteiler: KJM, LJV-Präsidium, HRL, Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Änderungen im Waffengesetz sind die zuständigen Behörden verpflichtet, vor Erteilung eines Jagdscheins oder vor dessen Verlängerung eine Verfassungsschutzauskunft einzuholen, auch wenn hierzu keine spezifischen Anhaltspunkte vorliegen:

§ 5 Abs. 5 Nr. 4 WaffG – Zuverlässigkeit
Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde einzuholen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig.


Diese Regelung ist u.a. Ausfluss des Terroranschlags in Hanau.

Die Unteren Jagdbehörden in BW wurden diese Woche in einer Dienstbesprechung des MLR auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen. Ihnen wurde anheimgestellt, über die Verlängerung von Jagdscheinen selbst zu entscheiden, aber auch auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen.

Das führt nun dazu, dass untere Jagdbehörden im Land Jagdscheine nicht verlängern oder neue erteilen, solange nicht eindeutig geklärt ist, wie mit der Verfassungsschutzanfrage umgegangen werden muss.

Da auch dem MLR die Folgen bekannt sind, wenn Jagdscheine nicht rechtzeitig zum 1.4. verlängert werden (Auswirkungen auf Jagdpacht, Munitions-und Waffenbesitz, Schadensersatzansprüche), wird zusammen mit dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz rasch eine Lösung gesucht. Dazu wird es morgen ein Gespräch geben.

Auch auf Bundesebene laufen intensive Bemühungen, dass sich Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium rasch auf eine Lösung verständigen. Der DJV und andere (z.B. der JGHV) haben die zuständigen Minister angeschrieben und deutlich gemacht, dass Unklarheiten im Verwaltungsablauf nicht zu Lasten derjenigen gehen dürfen, die auf ihren Jagdschein angewiesen sind.

Wir werden Sie über den aktuellen Sachstand auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil


Dr. Erhard JauchHauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing


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Ich will diese Woche auch noch meinen Jagdschein wieder verlängern, gebe Euch Bescheid, was hierbei dann herumgekommen ist.
Zum Glück war ich letzte Woche:cool:
War zwar einiges los, aber ging problemlos, am längsten hat es an der Kasse gedauert.
 
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Baden-Württemberg, vor wenigen Minuten:

"Hallo,
ich möchte Sie vorab kurz informieren, dass wir aktuell keine Jagdscheine erteilen.
Das Ministerium hat uns eben informiert, dass die rechtliche Notwendigkeit von Abfragen beim Verfassungsschutz bei der Verlängerung von Jagdscheinen seit Änderung des WaffG zwingend erforderlich ist. Aktuell gibt es jedoch noch keine geeignete Abfragemöglichkeit für die unteren Jagdbehörden. Das Innenministerium hat die schnellstmögliche Bereitstellung zugesagt.
Inwieweit ein zuverlässiger und zeitnaher Rücklauf der Anfrageergebnisse durch den Verfassungsschutz sichergestellt werden kann, lässt sich laut MLR jedoch erst beurteilen, wenn der Verfahrensvorschlag des Innenministeriums vorliegt. Die unteren Jagdbehörden werden zeitnah informiert, wenn es hierzu Ergebnisse gibt."

Hessen vorn.:ROFLMAO:
 
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Nachdem sie jetzt als eindeutig rechtsextrem eingestuft sind, wird das ziemlich schnell gehen.
 
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Moin,

im Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein, wurde mir heute mitgeteilt, daß mein Jagdschein jetzt verlängert wird.
 
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Wie läuft es aktuell eigentlich gerade mit Eintragungen? Musste irgendwer warten?
 
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Ich fürchte, dass § 45 WaffG die Behörde nicht beeindrucken wird.
§ 45 WaffG regelt den Widerruf bzw. die Rücknahme einer bereits erteilten Erlaubnis. Die Norm ist anwendbar, wenn während des Geltungszeitraums der waffenrechtlichen Erlaubnis neue Umstände (beispielsweise fehlende Zuverlässigkeit) hinzutreten, die dafür Sorgen, dass zumindest eine Tatbestandsvoraussetzung der ursprünglichen Erteilungsvoraussetzungen wegfällt. Es wird also die bestehende Erlaubnis widerrufen.

Vorliegend kommt es jedoch auf die Verlängerung, also die Erteilung einer Erlaubnis an. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, also auch die Zuverlässigkeit vorliegt. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen darf die Behörde materiell-rechtlich die Erlaubnis nicht erteilen.

§ 45 WaffG hilft uns also leider nicht weiter.
Waffengesetz (WaffG)
§ 45 Rücknahme und Widerruf


(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.
(2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet werden
....
 
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15 Mai 2019
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War gestern (Donnerstag, der 12.03.2020) in Offenburg/Ortenaukreis meinen Jagdschein verlängern. Die Mail bzw. die Befürchtungen von Erhard Jauch haben sich nicht bewahrheitet.

Ich wurde freundlich und zuvorkommend behandelt. Mein Jagdschein wurde sofort wieder auf 3 Jahre verlängert. Möchte auch an dieser Stelle betonen, dass insgesamt die Offenburger Behörde für mich sehr kompetent und freundlich agiert.

Aufgrund der Cororona Epidemie ist die Offenburger Behörde offiziell ab dem kommenden Montag angehalten, keine Besucher mehr zu empfangen. Das muss dann alles auf dem postalischen Weg erledigt werden.
 
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