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Zum Glück war ich letzte WocheBekam heute folgende Email, die ich Euch nicht vorenthalten will:
Verteiler: KJM, LJV-Präsidium, HRL, Mitarbeiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Änderungen im Waffengesetz sind die zuständigen Behörden verpflichtet, vor Erteilung eines Jagdscheins oder vor dessen Verlängerung eine Verfassungsschutzauskunft einzuholen, auch wenn hierzu keine spezifischen Anhaltspunkte vorliegen:
§ 5 Abs. 5 Nr. 4 WaffG – Zuverlässigkeit
Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde einzuholen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig.
Diese Regelung ist u.a. Ausfluss des Terroranschlags in Hanau.
Die Unteren Jagdbehörden in BW wurden diese Woche in einer Dienstbesprechung des MLR auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen. Ihnen wurde anheimgestellt, über die Verlängerung von Jagdscheinen selbst zu entscheiden, aber auch auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen.
Das führt nun dazu, dass untere Jagdbehörden im Land Jagdscheine nicht verlängern oder neue erteilen, solange nicht eindeutig geklärt ist, wie mit der Verfassungsschutzanfrage umgegangen werden muss.
Da auch dem MLR die Folgen bekannt sind, wenn Jagdscheine nicht rechtzeitig zum 1.4. verlängert werden (Auswirkungen auf Jagdpacht, Munitions-und Waffenbesitz, Schadensersatzansprüche), wird zusammen mit dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz rasch eine Lösung gesucht. Dazu wird es morgen ein Gespräch geben.
Auch auf Bundesebene laufen intensive Bemühungen, dass sich Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium rasch auf eine Lösung verständigen. Der DJV und andere (z.B. der JGHV) haben die zuständigen Minister angeschrieben und deutlich gemacht, dass Unklarheiten im Verwaltungsablauf nicht zu Lasten derjenigen gehen dürfen, die auf ihren Jagdschein angewiesen sind.
Wir werden Sie über den aktuellen Sachstand auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Dr. Erhard JauchHauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
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Ich will diese Woche auch noch meinen Jagdschein wieder verlängern, gebe Euch Bescheid, was hierbei dann herumgekommen ist.
War zwar einiges los, aber ging problemlos, am längsten hat es an der Kasse gedauert.