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Nein. Gesetz.Doppelmoral
Wild und Hund 2/2020 Seite 13
Man beachte den vorletzten Satz...................
Bausaujäger
Das schließt sich ja nicht aus.Nein. Gesetz.
Vorsatzgeräte werden erst bei Montage auf das Zielfernrohrrohr zu Nachtzielgeräten.WaffG, Anlage 1, Punkt 4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
Lt. Gesetz zunächst sind das alles Nachtzielgeräte. Von daher liegt die WuH m.E. in der Formulierung richtig.
Das wurde hier erst Anfang Dezember recht ausführlich diskutiert.Vorsatzgeräte werden erst bei Montage auf das Zielfernrohrrohr zu Nachtzielgeräten.
Ohne Zielfernrohr bleibts ein stinknormales Nachtsichtgerät.
Vorsatzgeräte werden erst bei Montage auf das Zielfernrohrrohr zu Nachtzielgeräten.
Ohne Zielfernrohr bleibts ein stinknormales Nachtsichtgerät.
WaffG, Anlage 1, Punkt 4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
Lt. Gesetz zunächst sind das alles Nachtzielgeräte. Von daher liegt die WuH m.E. in der Formulierung richtig.