Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

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Vorsatzgeräte werden erst bei Montage auf das Zielfernrohrrohr zu Nachtzielgeräten.
Ohne Zielfernrohr bleibts ein stinknormales Nachtsichtgerät.
Es wurde auch jie etwas anderes behauptet.
Dennoch bleibt es vollkommen richtig, was Ulrich4678 und WuH geschrieben hat. Denn es wurde genau die Kombination ZF und Vor-/Aufsatz erlaubt, was definitiorisch dann zu den Nachtzielgeräten zählt.
Das bedeutet einerseits das auch Nachtzielgeräte freigegeben sind, aber eben keine verbotenen Gegenstände.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
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Ab wann treten eigentlich die verabschiedeten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft?
Auf der Seite des BMI - Anlage 2, Punkt 1.2.4.2 -steht noch nichts davon, dass Nachtsichtvorsatz/aufsatz/etc. erlaubt sind.
 
S

scaver

Guest
Ab wann treten eigentlich die verabschiedeten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft?
Auf der Seite des BMI - Anlage 2, Punkt 1.2.4.2 -steht noch nichts davon, dass Nachtsichtvorsatz/aufsatz/etc. erlaubt sind.
wenn es veröffentlich ist - jetzt noch nicht - warten

und wenn es soweit ist: Für die, die das hier nicht totalmente verfolgen.

  • Der jagdliche Einsatz von Nachtzieltechnik ist verboten und bleibt verboten.
  • Das waffenrechtlichen Verbot ist gelockert aber nicht aufgehoben
  • Die sachliche Verbot nach dem Bundesjagdgesetz blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi.
  • Landesrechtliche Verbote gelten weiter und blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi.
  • Ausnahmen vom sachlichen Verbot nur in Baden-Württemberg, Brandenburg ud Sachsen.
  • Das Verbot künstlicher Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind blockieren nach wie vor die Nachtsicht/Waffencombi.
  • Infrarotaufheller sind und bleiben verboten und blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi
  • Solche Geräte (auch wenn der Infrarotaufheller ausgeschaltet ist) dürfen nicht auf der Waffe angebracht werden.
ergo vergiss es. Du jagst weiter, wie es sich gehört zu 99,995%

capice

sca
 
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wenn es veröffentlich ist - jetzt noch nicht - warten

und wenn es soweit ist: Für die, die das hier nicht totalmente verfolgen.

  • Der jagdliche Einsatz von Nachtzieltechnik ist verboten und bleibt verboten.
  • Das waffenrechtlichen Verbot ist gelockert aber nicht aufgehoben
  • Die sachliche Verbot nach dem Bundesjagdgesetz blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi.
  • Landesrechtliche Verbote gelten weiter und blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi.
  • Ausnahmen vom sachlichen Verbot nur in Baden-Württemberg, Brandenburg ud Sachsen.
  • Das Verbot künstlicher Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind blockieren nach wie vor die Nachtsicht/Waffencombi.
  • Infrarotaufheller sind und bleiben verboten und blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi
  • Solche Geräte (auch wenn der Infrarotaufheller ausgeschaltet ist) dürfen nicht auf der Waffe angebracht werden.
ergo vergiss es. Du jagst weiter wie es sich gehört zu 99,995%+
sca
Wie oft willst Du den Textbaustein eigentlich noch verwenden?
 
S

scaver

Guest
da er von mir ist, so lange, bis alle, die hier fragen, es verstanden haben.
Liegt nicht an mir. Liegt an der Intelligenz der user.
Ist wichtig, dass das alle auch verstehen, politisch wichtig eventuell auch.
Ist quasi wie ein Ehrenamt.
sca
 
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Du solltest den Textbaustein überarbeiten.

Da die Ausnahmen ja genannt sind, ändert sich für nicht wenige Jäger doch Entscheidendes.
44.400 Jäger in BW
13.500 Jäger in Brandenburg
11.500 Jäger in Sachsen
Das ist doch schon ein nicht unerheblicher Teil der 385.000 Jagdscheininhaber, nämlich knapp 18% (fast jeder Fünfte) der deutschen Jagdscheininhaber.
 
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S

scaver

Guest
auch die 13.500 Jäger in Brandenburg werden nicht pauschal alle sofort kaufen dürfen !! ich will mich aber da gerne täuschen wollen.
sca
 
S

scaver

Guest
genau das ist der Punkt. Kaufen jo, aber dürfen die dann auch ALLE montieren? Wenn das ginge, dann wäre der Rest des Vaterlandes, ausser BW und Sachen potentiell verfassungsfeindlich.
Da hätten wir einen Hebel!! also die Verbände.
sca
 
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genau das ist der Punkt. Kaufen jo, aber dürfen die dann auch ALLE montieren? Wenn das ginge, dann wäre der Rest des Vaterlandes, ausser BW und Sachen potentiell verfassungsfeindlich.
Da hätten wir einen Hebel!! also die Verbände.
sca
Verfassungsfeindlich???????????
 
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genau das ist der Punkt. Kaufen jo, aber dürfen die dann auch ALLE montieren? Wenn das ginge, dann wäre der Rest des Vaterlandes, ausser BW und Sachen potentiell verfassungsfeindlich.
Da hätten wir einen Hebel!! also die Verbände.
sca
Natürlich dürfen sie montieren.
Liest du deinen eigenen textbaustein nicht?
Aber der müsste eben auch mal berichtigt werden. Es ist eben fast jeder 5. Jäger in Deutschland legal nachtzielberechtigt.
Zur Verfasujgseinschätzung legen wir besser einen großen Mantel des Schweigens. Das ist Unsinn.
Ländersache. DIe müssen nur handeln, wenn sie wollen.
 
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scaver

Guest
Aber der müsste eben auch mal berichtigt werden
noch nicht, leider noch nicht, ich mach das aber, wenn es soweit ist
 

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