- Registriert
- 28 Nov 2014
- Beiträge
- 13.040
Es wurde auch jie etwas anderes behauptet.Vorsatzgeräte werden erst bei Montage auf das Zielfernrohrrohr zu Nachtzielgeräten.
Ohne Zielfernrohr bleibts ein stinknormales Nachtsichtgerät.
Dennoch bleibt es vollkommen richtig, was Ulrich4678 und WuH geschrieben hat. Denn es wurde genau die Kombination ZF und Vor-/Aufsatz erlaubt, was definitiorisch dann zu den Nachtzielgeräten zählt.
Das bedeutet einerseits das auch Nachtzielgeräte freigegeben sind, aber eben keine verbotenen Gegenstände.