- Registriert
- 1 Jun 2017
- Beiträge
- 5.096
Der letzte Satz macht die freigabe der NachtZIELGERÄTE aber gleich wieder zu Nichte.
"Die waffenrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten und bleiben davon unberührt."
Waffenrechtlich ist nur die Freigabe von DUAL USE Geräten angedacht, alles andere bleibt ein verbotener Gegenstand.
"Die waffenrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten und bleiben davon unberührt."
Waffenrechtlich ist nur die Freigabe von DUAL USE Geräten angedacht, alles andere bleibt ein verbotener Gegenstand.