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anonym
Guest
Hännes schrieb:Hallo Leute,
vielen Dank für die Antworten. :27:
So wie ich das sehe, hängt das von der internen Reglung der jeweiligen Jagdgesellschaft ab.
OK Hännes, irgendwie war das sicher noch zu verwirrend für Dich.
Als angehender Jungjäger fehlen wohl noch die Grundlagen.
Ich will mich mal bemühen die Sache etwas zu "entwirren".
Deutschland hat das sog. Revierjagdsystem. Damit steht dem Besitzer von Grund und Boden das Recht selbigen auch zu bejagen zu - und sich die Beute einzusacken (Aneignen). (Vorher ist das Wild herrenlos, also was auf dem Grund und Boden noch rumrennt gehört dem Grundbesitzer erstmal noch nicht.)
Der Grundbesitzer kann die Jagd selber ausüben - oder dieses Recht "abgeben", durch Verpachten z. B.
Um die Jagd sinnvoll ausüben zu können sind auch gewisse Mindestgrenzen vorgeschrieben. Langt die Fläche eines Einzelnen nicht werden mehrere Flächen zusammengelegt. Am Ende kommen sog. "Jagdreviere" dabei raus.
Wir haben nun also einen Pächter oder einen Inhaber eines Eigenjagdreviers - und der hat das alleinige Aneignungsrecht.
Nun ist es aber so dass er das nicht allein machen muss. Er kann sich Jagdgäste dazuholen. Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten, nur für einen Tag oder mit einer mehr oder weniger langen "Dauererlaubnis".
Das Aneignungsrecht hat unser Revierinhaber aber immer noch alleine. :idea:
Erlegt der Gast etwas dann kommen die althergebrachten Regeln noch ins Spiel, sie wurden ja bereits erwähnt. Trophäe, Aufbruch, ...
Will also der Gast mehr als ihm quasi per Tradition anständigerweise schon gegeben wird liegt es mehr oder weniger rein an den Absprachen wie verfahren wird.
All das wird noch im Jagdrecht an Lernkram auf Dich zukommen, keine Sorge. :26: