.....wenn der liebe Nachbar das nicht will!

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23 Aug 2008
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Hallo - ich habe da mal ein Anliegen.

Seit 1. April haben wir einen neuen Nachbaren (Revier). Wurde von uns schon mehrfach gebeten, nicht durch unser Revier zu fahren (Abkürzung - mit Waffe), sonder seine Wege zu benutzen.

Der Grund - Rotwild, dass gena dort steht, wo er eigentlich durch müsste - deshalb denkt er sich wohl es ist netter das Wild bei uns zu vergrämen.

Auf mündliche Bitte folgte ein ja ja auf die schriftlche ein Antwortschreiben über den Anwalt und nun habe ich ihn schon wieder beobachtet, wie er morgens um 6, aben gegen 18.00 Uhr und dann gegen 23.00 durch unser Revier fuhr - als ich Ihn ansprach wurde er pampig - er habe es eilig - und der habe keine Waffe dabei - er wollte nur mal nach dem rechten sehen.

Wer hat eine Idee?
 
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Ist die Straße öffentlich oder nur für Anlieger?
Wer befährt die Straße noch?
 
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Der Ansatz von Sir Henry ist gut, hier könnte man ansetzen.
Ansonsten: Wenn du nach jedem Ansitz mit dem Auto ein paar Runden in seinem Revier drehst.... 8) - Nein, wäre wohl kontraproduktiv.
 
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Die Straße ist nicht öffentlich und sogar durch eine Schranke verschlossen - die macht er sich eben auf nach Bedarf.

Den Hirsch bekommt der sowieso nicht wenn der so weiter macht - und wenn ich am 1. August an der Reviergrenze mein Gewehr einschießen muss - denn dann ist der draußen - das steht fest!
 
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Wenn da schon eine Schranke steht, kann man diese evtl. auch mit einem Schloß sichern. Berechtigte bekommen einen Schlüssel, hört sich nicht so an als ob da irgendetwas von öffentlicher Sicherheit im Wege steht. (Rettungsweg etc.)
 
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Da fällt mir spontan diese Szene aus dem Schuss ins Brötchen ein wie sie
Scherben über die Wege verteilen :D

Die gute Variante:
Erklär ihm nochmal bei einem Bierchen die Situation und zeig ihm auf der Karte die alternativen Anfahrtswege (er ist ja neu und kennt sich evtl. noch nicht so aus).
Falls das nicht fruchtet nochmals drauf hinweisen das es auch in seinem
Interesse wäre mit dem Nachbar gut auszukommen.
Ansonsten durchfahren lassen und versuchen sich nicht drüber aufzuregen.
Stellt sich das Rotwild halt um.

Da hast du natürlich recht, editiert.
 
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Wenn der Herr es nicht im Guten versteht, dann könnte man ihm Vorsatz unterstellen das Rotwild zu vergraulen bzw. zum umstellen in sein Revier zu veranlassen und dann ist es Jagdstörung.

Alternativ einfach mal den Weg zuparken. Wenn er ein paar mal zurückgefahren ist, nimmt er vielleicht gleich die Straße.

Statt Scherben und Krähenfüße gehen übrigends auch Schwarzdornzweige. :wink: Wenn die, in der Lauffläche der Reifen festgepiekt, durch die Radkästen peitschen, dürfe ihm spätestens im Wiederholungsfalle ein Licht aufgehen.
 
A

anonym

Guest
Ihr habt Sorgen. Was ist denn mit den Bauern, Waldbesitzern, Holzwerbern, Pferdekoppelpaechtern, Schafhaltern und so weiter, die auch alle diese Wege fahren werden? Beeindrucken die das Rotwild weniger, als der eine Jaeger?
Koennen die Huersche das DJV-Schildchen in der Windschutzscheibe lesen, oder wie?

Sowas ist doch nicht mal eine Sekunde Aerger wert. Man kann nun jagen gehen oder sich nen Nachbarschaftskrieg liefern, den keiner gewinnen wird. Ist eure Sache.
 
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Jungs, langsam reiten! Schon mal was von Nötigung und Sachbeschädigung gehört? Eine Menge Leute bewegen sich mit ihren Kommentaren nämlich nicht nur am Rande in diesem Rechtsbereich.

So ärgerlich das für den Betroffenen auch sein mag.
Die Rechtssprechung ist da meist ziemlich eindeutig, auch wenn das immer wieder ein Streitpunkt ist:

Da man ihm eine direkte und absichtliche Jagdstörung nicht nachweisen kann spielt der Rechtskreis Jagd keine Rolle, zumindest was die Rechte des Pächters des durchfahrenen Reviers angeht.

Es geht hier meist nur ums Wegerecht. Da gibts auch Urteile zu, z.B. Wolfhagen 27. 9 2004 – 2 C 329/04 Kassel 24. 1. 2005 – 1 S 374/04 .

Auch wenn eine Schranke an dem Weg ist, kann es trotzdem ein privater Weg mit öffentlicher Widmung für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sein (und solcher ist er nach allgemeiner Rechtsauffassung auf dem direkten Weg ins Revier).

Wer kann also etwas dagegen tun? Üblicherweise nur und ausschliesslich der Grundeigentümer des Weges. Wenn der den Jagdnachbarn unentgeltlich durchfahren lässt, lässt man als Pächter tunlichst die Finger von Aktionen wie Anhalten, Weg sperren, Schloss an fremde Schranken, Krähenfüsse oder Schwarzdorn legen, sonst schiesst der Nachbar den Hirsch im nächsten Jahr nämlich garantiert und zwar im zugepachteten Revier des dann jagdscheinlosen Vorpächters...

Es hilft also nur ein Gespräch mit dem Wegeeigentümer, sonst nix.
 
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Hallo, das sehe ich aber genau so, wie Saujäger. Wir haben die Jagd gepachtet und nicht den ganzen Grund und Boden gekauft. Ich muss an meine Jungjägerzeit denken, als mein damaliger Jagdherr noch mit seinen 1,67 cm mit Gummistiefeln vor Autos sprang und den erschreckten Autofahrern dann in strengem Ton erklärte, "ich habe hier Polizeigewalt". Ein Wunder das, dass gut gegangen ist und es keine einzige Anzeige hagelte. Ein etwas komisches Verhäktnis habt ihr schon mit "schriftlichen Ermahnungen" und "anwaltlichen Antworten". O.k. wenn schon auf ein grobes Klotz ein grober Keil soll, dan denkt mal an die neueste Rechtsprechung von wegen "geladene Waffe nur zu befugten und direkten Jagdausübungen und..." Aber der Nachweis wird schwierig, weil man beim Anhalten schon verdammt nah an der Nötigung ist. Probiers noch mal im Guten, ihr habt Hochwildreviere und wollt ihr euch 12 Jahre die Hölle heiss machen?
 
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Gehen wir mal davon aus es steckt Absicht dahinter, und der Umweg ist nicht nötig, dann ist Jagdstörung durchaus nachweisbar.

Mir ist durchaus bekannt, daß es sich bei solchen Streitereien meist um Kasperletheater handelt. Von einem Jagdnachbarn kann man aber erwarten, daß er zur Ansitzzeit nicht durch's Nachbarrevier brettert. Umgekehrt wollte er's ja wohl auch nicht. Könnte man als gegenseitige Rücksichtsnahme bezeichnen.

Ich kenne auch ein Inselrevier von hundertundeinpaarzerquetschten Hektaren, das nur über Wirtschaftswege durch die angrenzenden GJB's erreicht werden kann. Das geht auch von der nächsten, für den Allgemeinverkehr gewidmeten Straße, über 100 m Feldweg. Die Regel ist aber, das erstmal die Grenzen mit hoher Geschwindigkeit abgefahren werden, um nöglichst "seine" Rehe zurück in den Wald zu scheuchen...

Hatte selbst auch schon beim Holzeinschlagen in erzürnten Anlauf, was ich denn mit grünem Auto und entsprechender Beschilderung in "ihrem" Revier verloren hätte. Ich warte immer noch auf die angedrohten Anzeigen...
 
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Vielen lieben Dank übrigens für die Tipps zum Thema "unter Kanzel legen". Wär jemand so nett dass zu editieren? Sonst könnt ihr auch gleich ne ganzseitige Anzeige in der Tageszeitung aufgeben bei den Leuten die hier mitlesen. :evil:
 
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9 Okt 2005
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Machte der Pächter und einige Begehungsscheininhaber unserer Nachbarjagd ebenfalls bei uns im Revier. Da wurde in der Dämmerung noch schnell auf den Ansitz gefahren und die Abkürzung durch unser Revier genommen.
Unser uns sehr wohlgesonnener Revierförster :D hat dann alle Pächter im Umkreis angeschrieben und um die Kennzeichen der KFZs sowohl der Pächter als auch der Begehungsscheininhaber gebeten. Dann standen da noch die schönen Sätze : Alle Reviere sind über öffentliche Strassen anzufahren. Sollte ich den Führer eines KFZs mit Jagdwaffe in einem fremden Revier antreffen / anhalten, werde ich die Waffe beschlagnahmen und auf dem Landratsamt abgeben. Gezeichnet... Jetzt ist Ruhe
 

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