Werter kuno,
Aber was hat das mit diesem Thread zu tun?
WaiHei
Eben, was fabulierst du also sinnlos rum!
Werter kuno,
Aber was hat das mit diesem Thread zu tun?
WaiHei
Eben, was fabulierst du also sinnlos rum!
Weder der SB, die Sachbine, und erst recht nicht Du haben zu entscheiden wie hoch der Bedarf eines Jäger sein darf.
JMB hat das dazu Notwendige vorher schon geschrieben.
Doch, denn lies mal (2) des §27. Und dann machst du einem halbwegs fähigen Sachbearbeiter mehr als 10kg klar, die du als Jäger brauchen willst.
...
Mit 27 (2) könnte man so auch die Einschränkungen begründen, die es zu "es dürfen nur Patronen geladen werden, für die man eine EWB besitzt..."
Nein. Jedenfalls nicht rechtmäßig.
Doch, denn lies mal (2) des §27.
Habe ich eh gute Erfahrungen gemacht mit Roland!Roland Rechtsschutz bietet auch den VerwaltungsRS mit an (ab Kompakt).