Welche Rechtsschutzversicherung für Wiederlader ?

JMB

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2 Jan 2005
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Weder habe ich den Thread in diese Richtung gedrängt, noch "fabuliere" ich rum!
DU hast Dich erdreistet entscheiden zu wollen wie viele Patronen ein Jäger im Jahr so verschießen darf (bzw. wie viel TLP er im Jahr verbrauchen darf) und das ist eine absolute Unverschämtheit!

Wir brauchen keine Jagd- u. Waffengegner - das erledigt "der Feind in meinem Bett" schon ganz alleine. :evil:
Die größten Feinde der Freiheit sind zufriedene Sklaven.


WaiHei
 
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3 Jan 2006
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Weder der SB, die Sachbine, und erst recht nicht Du haben zu entscheiden wie hoch der Bedarf eines Jäger sein darf.
JMB hat das dazu Notwendige vorher schon geschrieben.

Doch, denn lies mal (2) des §27. Und dann machst du einem halbwegs fähigen Sachbearbeiter mehr als 10kg klar, die du als Jäger brauchen willst.
Ausserdem, ich habe gar nichts entschieden - der Konjunktiv ist frei jeglicher Entscheidung, er spiegelt nur Möglichkeiten wider.
 
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13 Mrz 2009
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Doch, denn lies mal (2) des §27. Und dann machst du einem halbwegs fähigen Sachbearbeiter mehr als 10kg klar, die du als Jäger brauchen willst.
...

Mit (2) könnte man so auch die Einschränkungen begründen, die es zu "es dürfen nur Patronen geladen werden, für die man eine EWB besitzt..."
Aber wie gesagt, mir erschließt sich eine "Gefahrenabwehr" nicht, wenn man nur 10kg in 5 Jahren kaufen darf, anstelle von 20kg. Wie ich anderswo schon schrieb, die "Gefahrenquelle" ergibt sich aus der maximalen Lagermenge daheim.
Dazu kommt, dass in vielen EU-Ländern das TP nicht zu den Sprengstoffen zählt und sich wieder einmal nur hier in DE alle in die Hose machen, wenn man 3kg TP daheim hat.


Martin
 
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Roland Rechtsschutz bietet auch den VerwaltungsRS mit an (ab Kompakt).
 

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