Und Du meinst die Formel "Billig = schlecht - teuer = gut" beschreibt das Versicherungswesen richtig?Gut, Billigheimer sind nicht mein Ding, wenn es um Versicherungen geht.
Bisher krankte JEDER mir bekannte Versicherungsvergleich (egal, ob (Jagd-) Zeitschrift oder Stiftung Warentest) daran, dass eben das Verhalten der Versicherung im Regulierungsfall nicht getestet wurde.
Das ist sicher eine Gratwanderung zwischen der Abwehr unberechtigter Ansprüche (um alle anderen VN vor einer Beitragserhöhung zu schützen) und der Nichtleistung in berechtigten Fällen, um den eigenen Gewinn nicht zu schmälern.
Interessant wird es dann, wenn man in der ersten Instanz verloren hat:
Leistet die Versicherung auch in der nächsten Instanz oder nimmt sie dann ihr "Recht" in Anspruch "bei nicht hinreichender Aussicht auf Erfolg" die Leistung zu verweigern?
In den letzten Jahren gab es ja ein paar m.o.w. "spektakuläre" Fälle, die erst vor dem EuGHMR im Sinne des Klägers entschieden wurden - dafür braucht man nicht nur "langen Atem", sondern auch entsprechende Finanzmittel.
Was kostet so ein Streitfall bis man als "immer Unterlegener" beim EuGHMR angelangt ist?
WaiHei