Weideschuss von Rindern zur Hausschlachtung

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Ich bin von einer Halterun von Galloway-Rindern gefragt worden ob ich als Ortsansässiger Jäger für Sie zur Weideschlachtung schießen könnte. Nach meiner Kenntnis brauchts dafür eine Genehmigung und SChießerlaubnis vom Landratsamt.

Bevor ich nun Irgentwelche Entscheidungen treffe; was gilt es neben Haftpflichtversicherung noch zu Bedenken ?
 
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Wird kaum erteilt und ist seeehr kompliziert zu erlangen. Theoretisch gehts. Viel Glück.
 
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Ich bin von einer Halterun von Galloway-Rindern gefragt worden ob ich als Ortsansässiger Jäger für Sie zur Weideschlachtung schießen könnte. Nach meiner Kenntnis brauchts dafür eine Genehmigung und SChießerlaubnis vom Landratsamt.

Bevor ich nun Irgentwelche Entscheidungen treffe; was gilt es neben Haftpflichtversicherung noch zu Bedenken ?
Eine schöne neue für diesen Zweck angepasste Waffe 😀
 
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Scheint wohl aktuell „besser“ zu werden … war vor einigen Jahren zumindest in Bayern noch ein Riesen Gezeter, so dass die meisten es gelassen haben.


Würde mich interessieren, wie es ausgeht @Teufelsmoorer 👍
 
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Habe mal einen Bericht gelesen, wo dieses Vorgehen praktiziert wurde.

Aber auch, dass dies nur sehr selten von der Behörde genehmigt wird und Voraussetzung soll wohl die komplette Verwilderung der Rinder sein. Sprich die haben ihr komplettes Dasein nur auf der Weide verbracht, dann gibt es wohl zum Tierwohl (kein Stress beim Transport) eine Ausnahmegenehmigung.
 
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Habe mal einen Bericht gelesen, wo dieses Vorgehen praktiziert wurde.

Aber auch, dass dies nur sehr selten von der Behörde genehmigt wird und Voraussetzung soll wohl die komplette Verwilderung der Rinder sein. Sprich die haben ihr komplettes Dasein nur auf der Weide verbracht, dann gibt es wohl zum Tierwohl (kein Stress beim Transport) eine Ausnahmegenehmigung.
Ja, es gab mal einen Bericht im TV darüber, ist aber schon lange her und kann mich nicht mehr genau daran erinnern.
Wichtig ist bei Weidetierschlachtung, dass die sofortige "Verarbeitung", gewährleistet ist d. h. es muss auch ein Kühlanhänger etc. vorhanden sein.
Vet-Amt gibt die Vorraussetzungen vor!
D.T.
 
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Ich bin von einer Halterun von Galloway-Rindern gefragt worden ob ich als Ortsansässiger Jäger für Sie zur Weideschlachtung schießen könnte. Nach meiner Kenntnis brauchts dafür eine Genehmigung und SChießerlaubnis vom Landratsamt.

Bevor ich nun Irgentwelche Entscheidungen treffe; was gilt es neben Haftpflichtversicherung noch zu Bedenken ?
Rede mit der Behörde. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Bei uns braucht's dazu extra ein Lehrgang + Begehung der Behörde wo dann der Schuss stattfindet, mit Sicherheitskonzept usw.

Und nehmt es nicht auf die leichte Schulter, vor 2 Jahren haben sie bei uns einem Jäger deswegen die Pappe gelocht.
 
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Ich bin von einer Halterun von Galloway-Rindern gefragt worden ob ich als Ortsansässiger Jäger für Sie zur Weideschlachtung schießen könnte. Nach meiner Kenntnis brauchts dafür eine Genehmigung und SChießerlaubnis vom Landratsamt.

Bevor ich nun Irgentwelche Entscheidungen treffe; was gilt es neben Haftpflichtversicherung noch zu Bedenken ?
lass es 🍻
 
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es ist noch komplizierter @Dauphin-Trapper , wir sind ja in Deutschland. Die mobile Einheit (das Schlachtfahrzeug, meistens Anhänger und der Schlachtbetrieb müssen die gleiche Betriebsnummer haben und da fängt es erst an...
 
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Ich werde Ihr eine Kopie meiner Jagdscheindaten geben; den Rest muß sie Machen.

Vor Jahren war hier mal ein Rind ausgebüxt und Verwildert... da hat der Eigentümer für uns Jäger eine Ausnahme zu Gefahrenabwehr beim Ordnungsamt beantragt. Uns wurde auch Sofort nach Bestätigung der Haftpflicht eine Ausnahmegenehmigung von der Schießerlaubnis erteilt... ohne das Amtliche Dokument hätten wir nicht einen Handschlag gemnacht ( in diesem Falle brauchten wir das dann auch nicht..)

Kunden die Fleisch von der Halterin kaufen wollten hatten nach Weideschuss gefragt;
wir kommen ansonsten mit der Guten Frau sehr gut klar; wen Sie uns um Hilfe bitte; dann wollen wir uns im Rahmen des Rechtlich möglichen erstmal nicht verweigern
 
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Ein Bekannter von mir, im Hauptberuf war er Rechtsanwalt, hat das auch mal gemacht. Es gab riesigen Ärger wegen jedem Kleinkram.

Überlege es Dir gut.
 
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rate der Dame mal Kontakt zu Oste-Fleisch aufzunehmen, wenn die dann weiß, was alles auf Sie zukommt, wird Sie begreifen, dass das totschießen das kleinste Problem ist.;)
 
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Hi,
als Jäger finde ich ja, dass der Schuss, mitten in der Heimat eines Tieres, die absolut fairste und stressärmste Methode zur Erzeugung von Fleischprodukten ist. Insofern wünsch ich Dir, Teufelsmoorer, ruckzuck alle Genehmigungen. Klar: „Jagd“ isses nicht, Jagshaftpflicht und Lebendbeschau-Ertüchtigung kannste knicken - ein Tierarzt sollte da schon neben Metzger und dem Traktor stehen … aber bei ner verständigen Behörde sollte dies wohl genehmigt werden. Macht man bei Rot- und Damwildgattern ja auch so,

Mich interessiert aber technisch, ob vorher ein selektives Austreiben des Schlachttieres in einen Schlauch, und ob hier eher ein Hirntreffer ( mit z. B. schallgedämpfter 30,06 ) oder doch lieber ein Herzschuss hier die Methode der Wahl wären.
Gruß ,
Martin
 

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