WBK

Registriert
29 Apr 2013
Beiträge
24
Wenn ich den Jagdschein habe so habe ich doch alle Personenüberprüfungen hinter mir warum muss ich den als Jagdscheininhaber nochmals bis zu vier Wochen auf eine Überprüfung der Überprüfung warten hat da vielleicht einer eine Idee.
Der Jagdschein berechtigt doch zum Erwerb von Langwaffen was ja bei nicht erteilung der WBK keinen Sinn macht
 
Registriert
16 Feb 2003
Beiträge
10.574
Verworren ist Deiner Rede Sinn. :unbelievable:

Wenn Du hier auf Jagdschein Deinen ersten Püster kaufst, trabst Du zur UWB und die stellen Dir an Ort und Stelle Deine erste WBK aus. Und feddich.
 
Registriert
29 Aug 2011
Beiträge
581
Wieso wolln die dich nochmal prüfen, hast Du eine Blanko WBK bestellt?

Ansosnsten Waffe erwerben, Formular für die Anmeldung bei der Behörde einreichen, Karte ausstelln lassen, schönen Tag wünschen, bezahlen und gehn.
 
Registriert
29 Apr 2013
Beiträge
24
Nein kein Blanko
habe mir die Langwaffe gekauft habe Antrag ausgefüllt hin zur Behörde und fertig Denkste wird alles nochmal Überprüft ob ich überhaupt eine WBK bekomme
 
Registriert
29 Apr 2013
Beiträge
24
Die Behörde will sogar das ich die Waffen so lange bis zur Erteilung zu einem Waffengeschäft bringe zur Lagerung obwohl Waffenschrank vorhanden ist
 
Registriert
16 Feb 2003
Beiträge
10.574
Hast Du nicht gefragt, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage der Sachbearbeiter so einen Firlefanz veranstaltet?
Jagdschein hast Du ja sicher vorgelegt.
 
Registriert
29 Apr 2013
Beiträge
24
Na klar hatte ich alles dabei Versicherungspolice Kaufverträge Jagdschein usw. kam als Antwort Interresiert mich nicht und fertig bei der Überprüfung zur Jägerprüfung keinerlei Probleme Jagdschein inerhalb von 5 Minuten und jetzt so was
 
G

Gelöschtes Mitglied 11805

Guest
Also so ein Vorgehen seitens der Behörde hab ich noch nie gehört,
zumindest nicht für den WBK Eintrag bei einem Jäger, wie es bei
den Papierschützen aussieht weiß ich nicht.

Aber wie hier schon geschrieben wurde läuft es ungefähr so.

-Jagdschein gelöst
-Waffe erworben
-mit ausfülltem Formular (gibt's i.d.R auf der Homepage der Behörde)
zum Amt (kann je nach Lkr. ein anders sein)
-Formular abgeben und bezahlen außer du bist Berufsjäger oder Förster dann
zahlst du eben nix
-WBK wird dir innerhalb weniger Tage zugeschickt (bei erst Beantragung)
 
Registriert
29 Apr 2013
Beiträge
24
Macht Sie nicht von Nachfragen ist strickt abzusehen sonst dauerts noch viel länger
 
G

Gelöschtes Mitglied 11805

Guest
Tja dann würd ich mal den Vorgesetzten des Sachbearbeiters kontaktieren
 
Registriert
29 Apr 2013
Beiträge
24
ist nicht zu sprechen angeblich krank muss jetzt einfach warten was soll ich sonst tun
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.437
bisam schrieb:
Macht Sie nicht von Nachfragen ist strickt abzusehen sonst dauerts noch viel länger

Muß sie und wird ganz heftig beschleunigen. Wenn dich nicht traust, lass es eine Anwalt der von Waffenrecht was versteht, machen.
 
Registriert
28 Mrz 2013
Beiträge
2.108
Hallo Bisam,

wehret den Anfängen!!

Kein Verwaltungshandeln ohne rechtliche Grundlage!

Um welche Waffenbehörde handelt es sich?
Gerne auch per PN.

Ich weiß, dass es da einige sehr spezielle SB und Behörden gibt, aber wenn du dich jetzt schon ins Bockshorn jagen lässt, werden die dich immer wieder trietzen.

Insbesondere die Aussage, dass von Abfragen abzusehen sei und es dann zu weiteren Verzögerungen käme, würde ich mir schriftlich geben lassen und anschließend an die Behördenleitung weiterleiten.

Du bist kein Bittsteller, sondern hast eine einen rechtlichen Anspruch auf Erteilung der WBK.

*kopfschüttel*

Es gibt anscheinend immer noch Behörden(mitarbeiter), die sich im Kaiserreich wähnen.


Waidmannsheil


Beuterheinländer
 
Registriert
26 Jun 2006
Beiträge
1.935
bisam schrieb:
Macht Sie nicht von Nachfragen ist strickt abzusehen sonst dauerts noch viel länger
DOCH

Alles schriftlich geben lassen, mit rechtlichen Grundlagen und Rechtsmittelbelehrung.

Da führt offenbar eine gutmenschengesteuerte Behörde ein ungesetzliches Eigenleben.
Die betteln doch gradezu darum, vor's Schienbein getreten zu werden.

"Wo Unrecht Gesetz wird, wird Widerstand Pflicht"

Wenn Du einen gültigen Jagdschein hast, darfst Du Langwaffen erwerben und musst ihre Eintragung in eine (vorhandene oder neu auszustellende) WBK innerhalb von 14 Tagen veranlassen.
Du darfst mit einer Kopie der Anmeldung/Antrag auf Eintrag in WBK, Rechnungskopie und Jagdschein mit dieser Waffe nach Hause gehen, den Schießstand besuchen und die Waffe jagdlich führen.
Wie lange die Behörde braucht, kann Dich völlig kalt lassen.

WH
T.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
130
Zurzeit aktive Gäste
279
Besucher gesamt
409
Oben