WBK

Registriert
10 Apr 2012
Beiträge
245
Da bin ich ja froh, das die ausstellung der WBK bei mir so reibungslos verlief.

Am 06.06.13 Prüfung, am gleichen Tag den Jagdschein gelöst, am nächsten morgen mit dem Kaufvertrag für die Waffe wieder auf`s Landratsamt, und die WBK beantrag, mit Eintragung in meine WBK und Austragung der Waffe aus der des Vorbesitzers eine Sache von 15 min.

Bei uns hier in Unterfranken laufen die Uhren wohl doch ein wenig anders, oder vielleicht auch richtig, wer weiß. ;)
 
Registriert
7 Apr 2011
Beiträge
132
Kann ich auch so bestätigen, das bei uns in Bayern die Uhren noch anders laufen.
Während des Kurses schon eine WBK mit Voreintrag für eine Flinte beantragt - ohne Probleme
Nach dem Lösen des Jagdscheins Waffe gekauft und mit Rechnung dabei fröhlich jagen gegangen
und später in WBK eintragen lassen - ohne Probleme
Das war in nicht einmal 15min immer alles erledigt.
Ansonsten würde ich da beim Landrat vorstellig werden, wenn sie meinen, sie müssten für den steuerzahlenden Bürger nicht in die Gänge kommen. Das wirkt Wunder.
 
Registriert
13 Jul 2007
Beiträge
486
Lagom schrieb:
§ 38 Abs 2 WaffG?
> in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein
mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Für die neu erworbene Waffe selbst keine Frage, aber was mache ich mit den anderen Waffen (insb. Kurzwaffe!) die auf der gleichen WBK stehen, während die WBK auf dem Amt ist? Meine WBK ist jetzt schon fast zwei Wochen weg - ich vermute Sommerurlaub des Sachbearbeiters...
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
diefliege schrieb:
Lagom schrieb:
§ 38 Abs 2 WaffG?
> in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein
mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Für die neu erworbene Waffe selbst keine Frage, aber was mache ich mit den anderen Waffen (insb. Kurzwaffe!) die auf der gleichen WBK stehen, während die WBK auf dem Amt ist? Meine WBK ist jetzt schon fast zwei Wochen weg - ich vermute Sommerurlaub des Sachbearbeiters...

Guter Hinweis der Fliege.
Am Besten, wenn man schon eine Kopie der WBK zu Hause hat.
Oder-falls man erst auf dem Amt erfährt, dass es diesmal länger mit dem Eintrag dauert - dort eine Kopie der bisherigen WBK-Einträge machen lassen.
 
Registriert
20 Sep 2010
Beiträge
2.940
Ist die SBin deine Ex? :twisted:


Ansonsten, wie bereits dargestellt: schriftlich, Vorgesetzter, Anwalt.

Und die Waffe darfst du natürlich mit Jagdschein schon mit nach Hause nehmen und damit jagen.
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
checkinthedark schrieb:
Diesen ganzen Tinnef vermeidet man, wenn man der Behörde die notwendigen Angaben zum Erwerb einer Waffe schriftlich mitteilt ...
...der schriftliche Weg hat den Vorteil, dass ... es dem Versender egal sein kann, wie lange der SB sich Zeit läßt.

So und nicht anders. Und wenn man eine WBK zum Nach- oder Austrag einschickt, dann macht man eben vorher eine Kopie und steckt diese zu den Papieren. Fertig. Stellt Euch doch nicht so an.

Was mir auffällt: TS Bisam schreibt hier ziemlich verworren, ohne Satzzeichen, ohne Struktur, voller Rechtschreibfehler. Ich möchte nicht wissen, wie er bei der Behörde aufgetreten ist. Das rechtfertigt nicht das Verhalten der Sachbearbeiterin, aber seltsam kommt mir das Ganze schon vor. Jedes Ding hat zwei Seiten.
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.625
Berlinger schrieb:
...

Was mir auffällt: TS Bisam schreibt hier ziemlich verworren, ohne Satzzeichen, ohne Struktur, voller Rechtschreibfehler. Ich möchte nicht wissen, wie er bei der Behörde aufgetreten ist. Das rechtfertigt nicht das Verhalten der Sachbearbeiterin, aber seltsam kommt mir das Ganze schon vor. Jedes Ding hat zwei Seiten.
Daraus ergibt sich die nette Frage, wieweit die Sachverhaltsaufklärungspflicht des SB denn wohl gehen müsste. Müsste er aufklären, was der TS wohl gemeint haben könnte oder gewollt haben müsste? War überhaupt ein verwaltungsrechtlich relevantes Begehren ersichtlich? Fragen über Fragen...

Es ist wohl wie mit dem Wald, in den man hineinruft... Missachtung des Gegenübers/Unhöflichkeit hat manchmal - für die Generation "Smartphone/SMS-Daumen" völlig unverständlich - tatsächlich Konsequenzen... obwohl Verwaltungsmitarbeiter dagegen unempfindlicher sein sollten.

Teddy
 
Registriert
17 Nov 2011
Beiträge
303
Rhoen_Paulus schrieb:
Da bin ich ja froh, das die ausstellung der WBK bei mir so reibungslos verlief.

Am 06.06.13 Prüfung, am gleichen Tag den Jagdschein gelöst, am nächsten morgen mit dem Kaufvertrag für die Waffe wieder auf`s Landratsamt, und die WBK beantrag, mit Eintragung in meine WBK und Austragung der Waffe aus der des Vorbesitzers eine Sache von 15 min.

Bei uns hier in Unterfranken laufen die Uhren wohl doch ein wenig anders, oder vielleicht auch richtig, wer weiß. ;)

zur ehrenrettung der NRW- sachbearbeiter:
bei uns im kreis heinsberg laufen die uhren auch anders als in tönisvorst (im unmittelbaren nachbarkreis viersen). :thumbup:

nach allem was ich hier so im forum lese bin ich immer wieder positiv überrascht wie bürgernah und korrekt die arbeiten.........


düsseldorf soll auch schlimm sein (?)
 
Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.408
checkinthedark schrieb:
... obwohl Verwaltungsmitarbeiter dagegen unempfindlicher sein sollten.

Sind Sie aber nicht, und, ehrlicherweise, finde ich das auch nicht schlimm. Ähnlich wie im Geocacher-Thread, da hat jemand sehr richtig geschrieben, dass der einzelne "Störer" im Wald ja nicht so schlimm ist. Aber als Jäger an einem Tag Ansitz hat man Sie halt alle schon gesehen, die Jogger, Mountainbicker, Hundehalter, Kindergruppen, Freiluftliebende, Pilzsammler, etc, pp..

Ebenso kann es auch so einem Sachbearbeiter ergehen. Nachdem Opa Kasulke lautstark sein Unverständnis geäußert hat, dass er sein KK-Erbstück tatsächlich bitte wegschließen soll ("Steht im Wäschespind, da geht doch keiner dran!"), taucht der Sportschütze auf, der die Vorzüge der einzutragenden Waffe erklärt ("Also, so eine OA15 ist einfach besser verarbeitet als eine X15. Die Amis mit Ihrem Spielzeugalu. Und 7" Drall bringen einfach mehr auf die 300m."). Dann kommt der Jäger, der einen Voreintrag für seine Fangschusswaffe haben will und im gleichen Zug über den Vormarsch der Neozoen und die aktuelle Lage im allgemeinen und für die Jagd im speziellen referiert ("Waschbär, Nutria, Mink. Die gab's hier ja früher nicht. Alles die EU Schuld").

Auch Sachbearbeiter dürfen irgendwann mal Mensch sein.

Edith sagt:

rabapla schrieb:
zur ehrenrettung der NRW- sachbearbeiter:
bei uns im kreis heinsberg laufen die uhren auch anders als in tönisvorst (im unmittelbaren nachbarkreis viersen). :thumbup:

Krefeld (Nachbarkreis zu TöVö) macht bisher auch einen sehr entspannten Eindruck. Kreis Wesel soll halt ne Liga für sich sein, Ein Jagdkollege muss sich da gerade durchackern.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
373
Besucher gesamt
531
Oben