@Palle89
Ich denke, wahrscheinlich machst Du dir unnötig einen Kopf um Deine zukünftige WBK. Ein bisschen hängt es aber auch von Deiner Genehmigungsbehörde ab, was bei der WBK Beantragung geschieht.
Wenn Du aber Probleme befüchtest, rate ich Dir zu Folgendem:
1a Werde Mitglied im Porum Waffenrecht und schließe die Rechtschutzversicherung ab.
www.fwr.de. Da kannst einfach so angeben, daß Du Mitglied in der Rabattgruppe WO-SONST (Waffen-online.de) bist und erhälst 30% Rabatt. Auf dem Antragsformular vermerken!
1b Werde Mitgleid im VDW (
www.vdw-duesseldorf.de) da gibts auch ne Rechtschutz inklusive.
Die Mitgliedschaften und Rechtschutz müssen vor WBK Beantragung abgeschlossen werden! Vorvertraglichkeit vermeiden!
Dann wie gesagt WBK Antrag stellen -> Für die Kurzwaffe einen Voreintrag mit Munitionserwerb, bevor die Waffe erworben wird. Wenn die Waffe schon feststeht, gleich bei beantragung Seriennummer, Hersteller und Waffentyp angeben, spart die Anmeldekosten.
Wenn´s dann Ärger gibts Anwalt über Rechtschutz einschalten.
Ich vermute einmal, daß die Waffenbehörde garnichts von dem Präventionsgespräch mitbekommt, es sei denn es wird etwas in das staatsanwaltliche Verfahrensregister eingetragen. Dazu müsste aber eigentlich ein "Ermittlungsverfahren" aufgrund einer Strafanzeige eröffnet worden sein.
Zunächst einmal würde ich an jetziger Stelle Akteneinsicht nehmen. Da bekommt man dann ggfs auch mit, wer der Polizei den "Tipp" gegeben hat. Im Übrigen sollte man sich mit eigenen Äußerungen gegenüber der Polizei und Sonnstwem sehr zurückhaltend zeigen.
Hinsichtlich der Akteneinsicht verweise ich auf das Sonderangebot der Kanzlei Hoenig:
http://www.kanzlei-hoenig.de/akteneinsicht.html
Akteneinsicht kannst Du aber auch selber persönlich vor Ort nehmen. Termin vereinbaren, kost nix. Ist aber aus verschiedenen Gründen nicht so empfehlenswert: Wie will man Kopien machen? Gelegenheit könnte von der Sta zum Verhör genutzt werden. Verweigerungshaltung.
Grundsätzliches zum Umgang mit Ermittlungsbehörden:
http://www.kanzlei-hoenig.de/informationen/strafrecht
http://www.kanzlei-hoenig.de/ratgeber/sofortmassnahmen/
Wenn also der nette Polizist zum Präventionsgespräch kommt: Klappe halten! Freundlich aber bestimmt das Gespräch abbrechen und auf die StpO §55 verweisen
http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html
Ich vermute einmal, daß dieses Präventionsgespräch keine Folgen für die beabsichtigte WBK haben wird, es sei denn das Datenschutzbestimmungen nicht beachtet werden und Du im Einzugsbereich einer ganz scharfen Behörde bist.
Gruß,
frogger