- Registriert
- 13 Sep 2012
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jeder soll's so Handhaben wie er möchte.
Nur werde ich mich nicht als Pächter als " Bezahlclown" hinstellen der zur Belustigung von BGS-Inhabern den Sparstrumpf plündert...
Niemand wird erwarten das die Jagd wirtschaftliche Erträge, die der Lebenshaltung dienen,abwirft.
Ich als Pächter erwarte das die Mitjäger auch Selbstständig und Eigenverantwortlich jagen; als Despot aufzutreten hab ich ersten keinen Bock und zwotens keine Zeit; den auch ich bin genauso wie die Mitjäger Beruflich und Familiär gebunden.
Nur 1 Unterschied gibts : als Pächter habe ich micht den Jagdgenossen gegenüber Verpflichtet zu jagen; Pacht zu zahlen und für Wildschaden aufzukommen. Aus dieser Verpflichtung komm ich erstmal nicht raus.
Der BGS-Inhaber kann jederzeit das Handtuch werfen und andernorts jagen gehen... eine Verpflichtung geht er nicht ein.
Daher : Festkosten der Jagdausübung durch alle; keine Extrawürste für Pächter; gemneinsame Jagdausübung ( beinahltet das auch jeder weis wer wann wo jagen geht...);
Entscheidungen werden schon versucht Mehrheitlich im Konsenz zu finden; jedoch hat der ( die ) Pächter das letzte Wort.
Der ( die) Pächter vertreten die Jagd im Aussenverhältnis; haben Prokura; sind Ansprechpersonen für Dritte ( Heegemaßnahmen; Blühstreifen; Abschußpläne; Stimmbereichtigt bei Heegegemeinschaften..) und Moderatoren im Innenverhältnis.
Bei uns ist die gemeinsame Bildung einer GbR schriftlich Ausgeschlossen; da GbR's die einzelnen Gesellschafter Vollhafter sind...
Ausscheidene Scheininhaber haben keinerlei Finanzielle Ansprüche an die Verbleibenden.
TM
Nur werde ich mich nicht als Pächter als " Bezahlclown" hinstellen der zur Belustigung von BGS-Inhabern den Sparstrumpf plündert...
Niemand wird erwarten das die Jagd wirtschaftliche Erträge, die der Lebenshaltung dienen,abwirft.
Ich als Pächter erwarte das die Mitjäger auch Selbstständig und Eigenverantwortlich jagen; als Despot aufzutreten hab ich ersten keinen Bock und zwotens keine Zeit; den auch ich bin genauso wie die Mitjäger Beruflich und Familiär gebunden.
Nur 1 Unterschied gibts : als Pächter habe ich micht den Jagdgenossen gegenüber Verpflichtet zu jagen; Pacht zu zahlen und für Wildschaden aufzukommen. Aus dieser Verpflichtung komm ich erstmal nicht raus.
Der BGS-Inhaber kann jederzeit das Handtuch werfen und andernorts jagen gehen... eine Verpflichtung geht er nicht ein.
Daher : Festkosten der Jagdausübung durch alle; keine Extrawürste für Pächter; gemneinsame Jagdausübung ( beinahltet das auch jeder weis wer wann wo jagen geht...);
Entscheidungen werden schon versucht Mehrheitlich im Konsenz zu finden; jedoch hat der ( die ) Pächter das letzte Wort.
Der ( die) Pächter vertreten die Jagd im Aussenverhältnis; haben Prokura; sind Ansprechpersonen für Dritte ( Heegemaßnahmen; Blühstreifen; Abschußpläne; Stimmbereichtigt bei Heegegemeinschaften..) und Moderatoren im Innenverhältnis.
Bei uns ist die gemeinsame Bildung einer GbR schriftlich Ausgeschlossen; da GbR's die einzelnen Gesellschafter Vollhafter sind...
Ausscheidene Scheininhaber haben keinerlei Finanzielle Ansprüche an die Verbleibenden.
TM
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