Quelle + Text: Zeitung HAZ vom 12.04.2024
Jäger muss kein Bußgeld bezahlen
Gericht stellt Verfahren ein
Der Fall hatte weit über Waidmannskreise hinaus für Aufsehen gesorgt: Im vergangenen
November war der Wülfeler Jäger Müller von der Polizei nach einem Wildunfall um Hilfe gebeten worden. Als er sein Auto dann am Rand der Wilkenburger Straße auf einem Radweg abstellte, um ein totes Reh einzuladen, bekam er wegen des Parkverstoßes prompt ein Bußgeld aufgebrummt. Ein Radfahrer hatte ihn angezeigt, obwohl Müller ihm gesagt hatte, dass er auf Bitten der Polizei dort aktiv war.
Jetzt steht fest, dass der 65-Jährige, der Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hatte, glimpflich davonkommt: Das Amtsgericht Hannover hat den Termin für die Hauptverhandlung am 17. April abgesagt. Das Verfahren ist eingestellt, Müller muss das Bußgeld – insgesamt ging es um 98,50 Euro – nicht bezahlen. „Das Gericht hält eine Ahndung nicht für geboten“, sagt Sprecher Patrick Skeries.
Müller reagierte erleichtert darauf. „Das ist eine gute Nachricht“, sagt der Jäger, „ich bin froh und dankbar, dass das Gericht zu dieser Auffassung gekommen ist.“ Vertreter der Jägerschaft hatten das Bußgeld kritisiert und damit gedroht, künftig bei Wildunfällen nicht mehr ehrenamtlich auszurücken, um Polizei und Straßenmeisterei zu unterstützen.
„Es wäre für mich schwer verständlich gewesen, wenn ich für meinen Einsatz am Ende ein Bußgeld hätte zahlen müssen“, sagt Müller. Dass das Verfahren nun eingestellt sei, motiviere ihn, auch in Zukunft bei Wildunfällen Hilfestellung zu leisten.
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