Was darf ein Jungjäger??

F

Flo H

Guest
Hallo, leute bin neu hier.

Ich bin Jungjäger und mein Vater ist seit langem schon Jäger wir haben mehrere Jagdreviere. Jetzt hab ich aber eine Frage: Wenn ich mit meinem Vater auf die Jagd gehe muss mein Vater dan neben mir auf dem hochsitz sitzen wenn ich schieße oder kann er auch weiter weg auf einem anderen Hochsitz sitzen?

Bin für nützliche Antworten sehr dankbar!

Bis dahin Weidmansheil.
 
Registriert
9 Mai 2002
Beiträge
69
@ Floh H:

Also ehrlich: Wenn Du wirklich erst vor kurzer Zeit die Jägerprüfung bestanden hast, dann solltest Du in der Lage sein, Dir diese Frage selbst zu beantworten und sei es durch nochmaliges Nachschlagen in den hoffentlich noch bzw. überhaupt jemals vorhandenen Lehrunterlagen.
 
Registriert
6 Apr 2008
Beiträge
1.261
Ich glaube dein Vater muss neben dir sitzen .


Ps. Korigiert mich bitte wenn das nicht stimmt.
 
Registriert
14 Feb 2008
Beiträge
2.651
Paragraph 16 Bundesjagdgesetz: in Begleitung

Die Begleitperson muss nicht ein Erziehungsberechtigter sein, sie kann auch vom Erziehungsberechtigtem schriftlich beauftragt sein. Die Aufsichtsperson muss aber jagdlich erfahren sein.
 
F

Flo H

Guest
seham schrieb:
Paragraph 16 Bundesjagdgesetz: in Begleitung

Die Begleitperson muss nicht ein Erziehungsberechtigter sein, sie kann auch vom Erziehungsberechtigtem schriftlich beauftragt sein. Die Aufsichtsperson muss aber jagdlich erfahren sein.


Also heißt das das ich nicht allein auf einen Hochsitz darf?
 

steve

Moderator
Registriert
9 Jan 2001
Beiträge
11.666
Flo H schrieb:
Also heißt das das ich nicht allein auf einen Hochsitz darf?

Sag mal, dass musst Du doch gelernt haben für die Prüfung!!! :shock: Du darfst alleine auf den Hochsitz, aber nur ohne Gewehr. :lol:
 
F

Flo H

Guest
steve schrieb:
Flo H schrieb:
Also heißt das das ich nicht allein auf einen Hochsitz darf?

Sag mal, dass musst Du doch gelernt haben für die Prüfung!!! :shock: Du darfst alleine auf den Hochsitz, aber nur ohne Gewehr. :lol:


Sagmal postet ihr hier nur aus Langeweile? :evil:

Giebt es hier überhaupt jemand der Ahnung davon hat?

Wie währs mal mit vernünftigen Antworten und nicht nur so sinnloses Gelaber! :evil:
 
Registriert
1 Jan 2001
Beiträge
1.825
Langeweile haben wir nicht, wir müssen ständig ahnungslosen Jüngstjägern die Welt erklären.

Pack Dich an die eigene Nase, schau in den Unterlagen nach die Du zum Schein mitgewonnen hast und beantworte die Frage selber.

Beim nächstenmal frag vernünftig, schreib so das man Deine Ergüsse ohne Augenschmerzen lesen kann, tritt keinem auf die Füße und verhalte Dich so anständig wie Due es offensichtlich auch von Anderen erwartest.
 
F

Flo H

Guest
Zeigerfg schrieb:
Langeweile haben wir nicht, wir müssen ständig ahnungslosen Jüngstjägern die Welt erklären.

Pack Dich an die eigene Nase, schau in den Unterlagen nach die Du zum Schein mitgewonnen hast und beantworte die Frage selber.

Beim nächstenmal frag vernünftig, schreib so das man Deine Ergüsse ohne Augenschmerzen lesen kann, tritt keinem auf die Füße und verhalte Dich so anständig wie Due es offensichtlich auch von Anderen erwartest.


Von anderen erwarte ich aber auch das ich eine vernünftige Antwort bekomme und nichch so Gelaber wie bis jetzt gepostet wurde!

Und meine Unterlagen hab ich durchgeschaut und da hab ich das nicht gefunden.
 

steve

Moderator
Registriert
9 Jan 2001
Beiträge
11.666
Mein Posting war nicht sinnlos. Es war die richtige Antwort. Wenn Dir jemand eine Frage beantwortet und Du es nicht glauben willst, dann ist das Dein Problem. :roll:
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Flo H schrieb:
steve schrieb:
[quote="Flo H":17zhh1dq]Also heißt das das ich nicht allein auf einen Hochsitz darf?

Sag mal, dass musst Du doch gelernt haben für die Prüfung!!! :shock: Du darfst alleine auf den Hochsitz, aber nur ohne Gewehr. :lol:


Sagmal postet ihr hier nur aus Langeweile? :evil:

Giebt es hier überhaupt jemand der Ahnung davon hat?

Wie währs mal mit vernünftigen Antworten und nicht nur so sinnloses Gelaber! :evil:[/quote:17zhh1dq]

Werd' mal nicht frech (und schon garnicht gegenüber einem Moderator ;)). Du hast ausreichend richtige und vollständige Antworten bekommen. Wenn Du des Deutschen nicht fähig bist um dieses zu erkennen, dann gib nicht anderen die Schuld.
Und wie Du die Prüfung bestanden hast, ist auch mir ein Rätsel. Normalerweise wäre genau diese Frage bei einem jugendjagdscheinanwärter als Eingans- und Kickout-Frage in der mündlichen gekommen.
 
Registriert
1 Jan 2001
Beiträge
1.825
Flo H schrieb:
Von anderen erwarte ich aber auch das ich eine vernünftige Antwort bekomme und nichch so Gelaber wie bis jetzt gepostet wurde!
Und meine Unterlagen hab ich durchgeschaut und da hab ich das nicht gefunden.

Wahrscheinlich hast Du ob der RSF in den Unterlagen die Dinge nicht gefunden. Die richtige Lösung stand bereits hier

seham schrieb:
Paragraph 16 Bundesjagdgesetz: in Begleitung
Die Begleitperson muss nicht ein Erziehungsberechtigter sein, sie kann auch vom Erziehungsberechtigtem schriftlich beauftragt sein. Die Aufsichtsperson muss aber jagdlich erfahren sein.

Genau Lesen bildet ! Und einen Gang zurückschalten ist manchmal ein Zeichen von Weisheit.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
147
Zurzeit aktive Gäste
330
Besucher gesamt
477
Oben