Wanderer vs. Jagd

S

scaver

Guest
Genau lesen, was ich worauf gesagt habe. Erstens gibts keine Wegsperrungen (leider :) ), zweitens sprechen wir vom Hochwald und Fernwandern, drittens ist das mein Risiko, wenn die mich über den Haufen schiessen, und viertens lass ich den Schimmi raus, wenn ein Lackaffe in Loden, meint er müsse an mir vorbeischiessen (vorsätzliche Gefährdung), weil der Abschuss nicht erfüllt ist. Das spricht nicht für die Deutsche Jagd. War quasi eine Anekdote. Und fünftens umschlage ich, wenn es geht, geht aber halt nicht immer. Im Übrigen hat der nie wieder eine Einladung bekommen, ist immer blöd, dem Falschen, im richtigen Wald blöd zu kommen.
sca
 
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In BW sind aus jagdlichen Gründen Waldsperrungen möglich. Haben wir auch schon gemacht und Bußgelder in Aussicht gestellt. War dann recht ruhig im Wald...
 
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Es gibt durchaus in manchen Bundesländern das Recht ganze Waldstücke zu Sperren , dies beinhaltet auch die Wege .

Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
§ 38
Sperren von Wald

(1) Der Waldbesitzer kann aus wichtigem Grund, insbesondere aus Gründen des Forstschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung). Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Sperrung kann auch von Amts wegen erfolgen. Die höhere Forstbehörde wird ermächtigt, Waldgebiete aus den Gründen des Satzes 1 durch Rechtsverordnung zu sperren. ', WIDTH, -600, CENTERMOUSE, true, ABOVE, true );" onmouseout="UnTip()" href="http://www.landesrecht-bw.de/jporta...W2015pP46&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint">46 Abs. 1 und 2 des Naturschutzgesetzes findet keine Anwendung.
(2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie kann die Aufhebung der Sperre anordnen.
(3) Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Art und Kennzeichnung der Sperrung zu bestimmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Zur Ursprungsfrage zurück!
Ich würde mich als Organisator einer Jagd hüten, diese zu lange vorher bekannt zu geben!

Einfach weil kein Bedarf an anreisenden Muttis und Kidis besteht die das Reh, Schwein, Fuchs vor dem bösen, blutrünstigen und aus dem Hinterhalt meuchelnden, stets angesoffenen Jäger beschützen wollen...
 
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Zur Ursprungsfrage zurück!
Ich würde mich als Organisator einer Jagd hüten, diese zu lange vorher bekannt zu geben!

Einfach weil kein Bedarf an anreisenden Muttis und Kidis besteht die das Reh, Schwein, Fuchs vor dem bösen, blutrünstigen und aus dem Hinterhalt meuchelnden, stets angesoffenen Jäger beschützen wollen...
Früher gab man das im Regionalblatt und im Aushang bekannt.
Heut unterlässt man das tunlichst.

Leider der Wandel der Zeiten.
 
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Hi, bei uns stehen die Jagden im Ortsblättchen mit der Bitte des Bürgermeisters die Jäger ihrem Auftrag nach gehen zu lassen.

So einen Idioten, der meinte, er wäre was besseres und muss die Absperrung nicht beachten, gab es schon auf meiner allerersten Drückjagd. Und der Trottel kam auch mit „ist ja mein Risiko“. Es scheint also entweder immer der gleiche zu sein oder eine eigene Spezie;-)

Peter
 
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So einen uneinsichtigen Zeitgenossen hatten wir auch hier. Der prahlte leider schon Tage vorher über seine angebliche "zufällige Jagdstörung" im Wirtshaus. Dumm war nur das die Kellnerin die Frau eines Jägers war. Den haben wir dann auf die rustikale Art und Weise kuriert. Vom Ortsausgang aus kommend stand als 1. Jäger der Jagdleiter in der Schützenreihe. Der bat den Herrn freundlich die Jagd nicht zu stören und aus Sicherheitsgründen einen kleinen Umweg zu gehen. Als Dankeschön wurde er mit einer Schimpfkanonade bedacht. Der Jagdleiter blieb ruhig, freundlich, erklärte dem meckernden Herrn sachlich, das er ihn auf die Gefahr hingewiesen habe, er ihm den Zugang nicht verbieten könne, sein Verhalten aber eine Jagdstörung sei, und selbige in NRW eine Bußgeld bewährte OWI sei. Darauf erfolgte die 2. Meckerorgie des netten Herrn. Der Jagdleiter wünschte ihm einen schönen Tag und ließ den netten Herrn dann mit dem Hinweis auf die Sicherheit, und das 300m oberhalb an der Grillhütte der nächste Posten stünde passieren. Dummerweise war dieser Posten uniformiert, und hat ihm eine kernige OWI über 400,-€ verpasst.
 

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