- Registriert
- 8 Nov 2015
- Beiträge
- 511
grundsätzlich kannst auf Deinem Grund auch Palmen mit den Nüssen zuerst in den Boden stecken, aber dann nicht wundern, wenn Du keine Waldbesitzer-Förderung für waldbauliche Maßnahmen dafür bekommst...
Was kann da schlimmstenfalls passieren (außer dass ich gegen etliche Vorschriften verstoße) ?
Naja grundsätzlich ist das nur eine Straftat.Was kann da schlimmstenfalls passieren (außer dass ich gegen etliche Vorschriften verstoße) ?
Guter Hinweis - hätte ich jetzt nicht gedacht, dass das so viel ausmacht. Breitengrad wäre allerdings fast gleich, das würde sich kaum ändern.
Jetzt kommt's :
"Da in den letzten Jahren praktisch überall große Schäden durch Trockenheit und Schädlinge entstanden sind, ist es wichtig, bei der Aufforstung auf qualitativ hochwertiges Saatgut zurückzugreifen. Es ergibt vielfach keinen Sinn, dieselben Baumarten wieder anzubauen, die jüngst der Trockenheit oder den Schädlingen zum Opfer gefallen sind. Die ökologischen Wachstumsbedingungen ändern sich momentan sehr schnell und stark. Auch in unseren Breiten werden Baumschulen, Forstämter und Waldbesitzer vermutlich auch auf andere Baumarten in anderen Mischungen als bisher zurückgreifen. Nur so lässt sich das Ziel eines klimastabilen und zukunftsfähigen Mischwaldes erreichen."
Vielleicht wären so ein paar emsländische Eichen eine interessante Beimischung in der Oberlausitz ?
Auch die Eiche ist eine der Baumarten, die beschriebene Probleme hat.
Emsland oder Oberlausitz sind da nicht kriegsentscheidend...Jahrelange Dürre in der Vegetationszeit schädigt Waldbäume gleich wo und fördert ihre biotischen Schadfaktoren.
Nicht im Umfang wie die Fichte, auf die sich die fettgedruckte Anmerkung in erster Linie bezieht.
Noch haben wir keinen großflächigen Ausfall von Eichenbeständen und sie wird auch in der Wiederbewaldung wieder eingesetzt.
Kannst aber stattdessen paar Baumhasel pflanzen, die halten es niederschlagsarm gut aus.
Es geht nur darum, ob das Wald im Sinne des Waldgesetzes ist. Und das sind die Flächen ruck-zuck. Auch bei Waldneuanlage gilt i.d.R. das forstliche Vermehrungsgutregelwerk.Die Sukzessionsflächen sind ja kein Wald (im Sinne der SVLFG und damit auch im Sinne des KAWU), deswegen wäre mir das egal.