- Registriert
- 1 Nov 2013
- Beiträge
- 3.874
In einer neuen Ausgabe jagdlicher Printmedien (4/2020) gibt es eine interessante Stellungnahme des Berufsjägers Peter Markett zu "Querdenkern", drei Berufsjäger-Jungspunden aus B-W.
Einig sind sich aber alle Fachleute, dass Schwarzwildreduktion NUR mit effizienten Bewegungsjagden möglich ist. Strittig ist, ob mit oder ohne Bachenfreigabe. In Leserbriefen wird von einigen Berufsjägern, einen Professor für Wildbiologie, dass Reduktion über höheren Frischlingsabschuss funktionioert, NICHT über mehr Bachenabschüsse und schon gar nicht über Leitbachenabschüsse, da genau die der beste Garant für das Überleben eines gesunden und weniger Wildschäden verursachenden Schwarzwildbestands sind, dessen zahlenmäßige Anpassung, aber auch dessen zahlreiche Beutemöglichkeiten eine Daueraufgabe bleiben wird.
Ich habe zwar die von dir angekündigte "neue Ausgabe jagdlicher Printmedien (4/2020)" nicht gelesen aber zum Thema Peter Markett, den hast du doch schon einmal vergeblich als deinen "Kronzeugen" angebracht, kann ich durchaus etwas informatives beitragen!
Ich habe den Herrn Markett persönlich bereits dreimal live bei Vortragsveranstaltungen erlebt; der Highlight war, zumindest war es in meiner Erinnerung so und deshalb habe ich meine Aufzeichnungen über diesen verlorenen Abend auch in die Tonne gekloppt, ein Vortrag mit dem Thema Wildackeranlage zur Minimierung der Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft, genau deine Vorstellungen!
Daher bin ich eher etwas skeptsich, ob Herr Markett sich wirklich gut eignet für "eine interessante Stellungnahme" zur Untermauerung deiner alt bekannten Thesen.
Deine steile Aussage "Einig sind sich aber alle Fachleute, dass Schwarzwildreduktion NUR mit effizienten Bewegungsjagden möglich ist." braucht mal wieder etwas Präzisierung.
Ich hoffe du wolltest ausdrücken, das Bewegungsjagden ein wichtiges unter verschiedenen Instrumenten zur Schwarzwildreduktion ist; dies stellt ja auch niemand ernsthaft in Frage.
Effiziente Bewegungsjagden allerdings als alleiniges und ausschließliches Instrument zur Schwarzwildreduktion anzupreisen, da hätte ich mit deiner Ausssage (und viele Fachleute auch)dann doch so einige Zweifel und Bedenken!
Zurück zu Herrn Markett;
Hier mal mal auszugsweise (sie könnten auch eins zu eins aus deiner Feder stammen) einige sehr interessante Statements von Herrn Wildmeister Markett in seiner Funktion als Vorsitzender des Landesverbandes der Berufsjäger NRW in der Stellungnahme des Landesverbandes der Berufsjäger NRW e.V. zum zweiten Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften:
Die Aussagen kann man alle hier nachlesen:
https://docplayer.org/67497649-Landesverband-der-berufsjaeger-nordrhein-westfalen-e-v.html
"Position des LDB:
...
(2) 3. Generell befürworten wir dieses. Nach unserem Selbstverständnis gehört zur Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen aber auch, dass dem Wild in entsprechend monotonen und geographisch schwierigen Lebensräumen, wie z.b. Nadelholzstandorte und Mittelgebirgslagen Unterstützung in Form von Wildäckern und Fütterungen angeboten werden muss. Auch dem Schwarzwild muss aus Tierschutzgründen bei extremen Witterungsverhältnissen diese Überlebenshilfe selbstverständlich angeboten werden können.
Die geplanten Einschränkungen bei der Fang- und Baujagd nehmen dem Jäger die Möglichkeit, bestandsgefährdeten Arten wie z. B. das Rebhuhn oder Kiebitz und Co zu schützen und in ihrem Bestand zu fördern."
...
"Position des LDB:
...
(2) 4. Dort wo Wild vorkommt, können zwangsläufig Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auftreten. Aufgabe der Jagd und des Wildtiermanagements ist die möglichst weitgehende Verminderung dieser Beeinträchtigung. Die Einschränkung des Fütterungszeitraumes auf Ende 31. März provoziert geradezu Wildschäden im Wald, da die natürliche Vegetation noch nicht weit genug entwickelt ist. Auch hier steht das Verbot der Anlage von Wildäckern im Wald diesem Ziel entgegen. Das Ziel, dass sich Wälder ausschließlich natürlich verjüngen sollen, muss regional sehr differenziert betrachtet werden. So sind sich Forstexperten einig, dass z. B. die Eiche im Münsterland ohne Zäunung sich nicht verjüngen lässt, selbst bei geringer Wilddichte. Insgesamt müssen zur angestrebten Wilddichte mehrere Parameter berücksichtigt werden, eine davon ist die Waldvegetation.
Vorschlag:
Textvorschlag: „Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch Wildtiere möglichst zu vermeiden“.
Das Ende des Fütterungszeitraumes muss sich an der Phänologie der Buschwind-
röschenblüte, Mitte Erstfrühling, orientieren. Die Anlage von Wildäckern im Wald muss
als wichtige Nahrungsergänzung erhalten bleiben. Um Missbrauch und Monotonie auf
diesen Flächen zu verhindern, können Reinsaaten von Feldfrüchten bzw. bestimmte Saaten wie z.B. Mais ausgeschlossen werden."
...
Position des LDB:
...
"Die Jagdzeiten auf jagdbare Tiere werden in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert.
Tierschutz, Muttertierschutz sowie die vordergründige Wahrung der Belange des Wildes
selbst sollten die wesentlichen Eckpunkte im Anforderungsprofil an die geplante Verordnung darstellen. Je fachgerechter jagdliche Strategien geplant, durch situativ angepasste Jagdarten und qualifizierte Jäger umgesetzt werden, umso effektiver für den Jäger und störungsärmer
für Wildbestände gestaltet sich die Jagdausübung. Für den Störfaktor “Jagddruck“ ist
nicht entscheidend, dass gejagt wird, sondern vielmehr wie, wo und wann gejagt wird.
Bei der Festlegung der Jagdzeiten der Arten müssen artspezifische Belange im Vordergrund stehen. Sofern dies gewährleistet ist, können Synchronisationen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Daten sinnvoll sein. Wer in den vorgegebenen Zeiträumen seine gesetzlichen Abschussvorgaben für Schalenwild nicht erfüllt, kann oder will es nicht.
Eine Jagdausübung zu einem zu frühen Zeitpunkt (vor dem 1. Mai) führt zu einer höheren Stressbelastung und dadurch zu vermehrten Waldwildschäden genauso wie eine Jagdausübung im Januar. Erklärtes Ziel muss es sein, dass die Jagdzeit auf wiederkäuende Wildarten am 31. Dezember endet. Zu dieser Thematik gibt keine abweichende Meinung auch nur eines renommierten Wildbiologen. Die Nachtjagd auf wiederkäuende Schalenwildarten hat grundsätzlich zu unterbleiben. Die Ziele der Wald- und Landschaftsentwicklung sowie bestimmte Ziele des Naturschutzes an angepasste Bestandszahlen bei wiederkäuendem Schalenwild lassen sich auch ohnedie Jagd im Januar erreichen. Die geplante Verlängerung der Jagdzeit für den Rehbock ist nicht begründet, nicht nachvollziehbar und nicht notwendig. Die bisherige Jagdzeit sollte beibehalten werden. Damit bleibt der Tierschutz insbesondere der Muttertierschutz und die waidgerechte Jagd gewährleistet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auf Gesellschaftsjagden ein exaktes Ansprechen (Jungtier vor Muttertier) und die für die Wildbrethygiene- Vorschriften notwendige Lebendbeschau fahrlässig unterbleibt. Die Folge wird sein, dass nur noch nach Wildart und nicht mehr qualifiziert angesprochen und erlegt wird, so dass auch die Ricken vor den Kitzen geschossen werden. Die Kitzewerden zwar im Frühwinter nicht mehr gesäugt, bedürfen aber der Führung durch das Muttertier bis in das Frühjahr hinein.
Verwaiste Kitze tauchen dann ansonsten geschwächt als Kümmerer im Frühjahr auf.
Diese Tatsache ist mit dem gesetzlichen Auftrag des Jägers, für einen artenreichen und
gesunden Wildbestandes zu sorgen, nicht zu vereinbaren."
...
Herr Markett vertritt die klassischen Positionen von Berufsjäger, das ist ja auch völlig logisch und nicht zu verurteilen. Dafür wird er ja schliesslich bezahlt!
Er eignet sich jedoch kaum als wildbiologische Leitfigur, gerade wenn es um das Thema Reduktion von Schwarzwild geht!
Zuletzt bearbeitet: