Waffenüberlassung

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Hallo entschuldigung wenn es das Thema schon gibt, habe es aber per Suche nicht gefunden.

Folgendes Problem:

Ich studiere seit einem Jahr 300km von meinem Elternhaus(NRW) entfernt und habe einige Jagdeinladungen an meinem Studienort (Landkreis Goslar NDS) wofür ich hier Waffen benötige. Einen Schrank Sicherheitsstufe A-B besitze ich bereits. Jetzt ist die Frage, wie eine Waffenüberlassung funktioniert(WBK muss ich mir auch noch besorgen - Jungjäger ;-)). Mein Vater würde mir eine Flinte und eine Büchse überschreiben. Gibt es dafür irgendwo ein überlassungs oder erwerbsformular oder sowas in der Art im Internet?

Gruß

Jaegerberle
 
A

anonym

Guest
Wenn Dir Dein Dad die Wummen schenkt, brauchts erst mal gar kein Formular, ausser einem formlosen Wisch, auf dem steht, dass er Dir die Wummen ueberlaesst, mit Datum und Waffenart- und Nummer. Das braucht man eigentlich nur fuer den unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle auf der Fahrt von Dad zu Dir. Als Nchweis des rechtmaessigen fuehrens.

Dann gehts aufs Amt, innerhalb von 2 Wochen nachdem er Dir die Wummen gegfeben hat und da wird einfach die WBK beantragt und i.d.R. auch gleich ausgestellt und mitgenommen. Dein Dad muss im gleichen Zeitraum zu seiner Behoerde und sie dort austragen.
Manche behoerden haben ihre Formulare, um das zu tun, auch online, einfach mal nachfrgen, da die sich ja von Amt zu Amt immer ein wenig unterscheiden und wenns nur die Adresse ist. Dann kann man das in Ruhe daheim ausfuellen und spart nochmal Zeit, wenn mans hinbringt.
Soviel zum dauerhaften Erwerb und WBK.

Wenn Du Dir erst mal fuer 4 Wochen was leihen willst:
Leihvertragsmuster, für Ausleihe gibts da: http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafi ... 4-2003.pdf
Langwaffen kannst Du auf Jagdschein leihen, auch ohne eigene WBK, fuer die Kurzwaffe brauchts die eigene WBK.
 

hdo

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Die Waffen dürfen nach meinem Verständnis lediglich dann direkt ausgehändigt werden, wenn bereits eine WBK ausgestellt wurde.

Waffen einem Jagdscheininhaber ohne WBK überlassen ist imho keine gute Idee...
 
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hdo schrieb:
Die Waffen dürfen nach meinem Verständnis lediglich dann direkt ausgehändigt werden, wenn bereits eine WBK ausgestellt wurde.

Waffen einem Jagdscheininhaber ohne WBK überlassen ist imho keine gute Idee...

(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen.
(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

hier nachzulesen
 

hdo

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Oh Je- ein ganz schöner Griff ins Klo von mir - sorry.
 
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hdo schrieb:
Oh Je- ein ganz schöner Griff ins Klo von mir - sorry.

Da du mit deinem Vorgehen ja noch auf der sicheren Seite warst, halb so wild. Lernt man dazu und gut.
Ein Ausbilder einer Jagdschule war übrigens auch mal deiner Ansicht (Leihe auch von Langwaffen nur auf WBK) war bitter für ihn als er dann im Gesetz vor dem ganzen Kurs sehen musste das er nicht richtig liegt, den Hinweis eines seiner Schüler und eines Mitausbilders jeweils unter 4 Augen wollte er ja nicht gelten lassen. :roll:
 
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Ich finde immer wieder die Waffenbesitzer faszinierend, die päpstlicher als der Papst sind..
 
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promillo schrieb:
Ach, Duncan war schneller, danke.

Gude,

auf dem Pirsch-Leihschein ist von Monatsfrist die Rede, Duncans Zitat erwähnt 2 Wochen für die Beantragung / Eintragung in die WBK.

Welche Zeit ist denn jetzt richtig?

}:-\
P
 
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Willst du sie nur leihen, dann gilt die Monatsfrist.

Soll sie aber auf deine WBK, muss das binnen zwei Wochen geschehen.
 

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