Waffenrecht: Rot-grün in letzter Minute bekehrt
Pressemitteilung vom 26. April 2002:
Autor(en): Norbert Geis, Hartmut Koschyk
Waffenrecht: Rot-grün in letzter Minute bekehrt
Vom Saulus zum Paulus mutiert
Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Waffenrechts im Deutschen Bundestag erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB, und der Berichterstatter im Innenausschuss zum Waffenrecht, Hartmut Koschyk, MdB:
In der heutigen abschließenden Beratung über die Neuregelung des Waffenrechts wurde faktisch über ein anderes Gesetz als in der 1. Lesung debattiert.
Zwischen beiden Entwürfen liegen Welten. Der erste Entwurf der Koalition war geprägt von Ideologie, Uneinsichtigkeit und Mangel an Sachkunde.
Rechtstreue Jäger, Schützen und Sammler sollten mit unsinnigen Verschärfungen der Vorschriften belastet werden, obwohl nach allen polizeilichen Erkenntnissen hierfür keine sicherheitspolitische Notwendigkeit besteht. Darüber hinaus hätte der rot-grüne Regelungswahn zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit den daraus resultierenden unsinnigen Kosten für Betroffene, Länder und Gemeinden geführt.
Dieses sogenannte "Jahrhundertwerk" provozierte zu Recht unseren entschiedenen Widerstand und den der Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Waffenhersteller und Waffenhändler und auch den von Polizei und Verwaltungsbehörden.
Aufgrund des nachhaltigen Einsatzes der Union im Bundestag und im Bundesrat im engen Schulterschluss mit den Betroffenen und ihren Verbänden konnte das Schlimmste verhindert werden.
Rot-grün mutierte vom Saulus zum Paulus und legte einen Änderungsantrag vor, der den Gesetzentwurf vom Kopf auf die Füße stellt.
Er berücksichtigt unsere wesentlichen Forderungen.
So konnten die sinnlose Waffenbegrenzung, die Meldepflicht für inaktive Schützen und die ständige Bedürfnisprüfung verhindert werden. Die Aufbewahrungspflichten wurden nun praxisgerecht gestaltet.
Mit der Herabsetzung der Altersgrenze der Sportschützen für Luftdruckwaffen auf 10 Jahre wird der Jugend eine Chance auf Leistung und dem deutschen Schießsport Konkurrenzfähigkeit eröffnet.
Damit sind die Regierungsfraktionen nahezu auf Unionskurs eingeschwenkt.
Allerdings wurde das ursprüngliche Ziel, ein verständliches und übersichtliches und transparentes Waffenrecht zu schaffen, nicht erreicht. Es ist deshalb unerlässlich, die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis kritisch zu begleiten.
Auch der von uns eingebrachte Antrag zur Erhaltung des sog. Erbenprivilegs fand keine Mehrheit.
Wir werden uns aber der Bitte der Betroffenen und ihrer Verbände, den vollständig überarbeiteten Gesetzentwurf mitzutragen, dennoch nicht verschließen.
Wir danken den Verbänden der Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller und dem Forum Waffenrecht für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Verhinderung der geplanten bürokratischen Monstrositäten
Wir werden im Interesse der Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form zustimmen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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