Waffenraum - ist eine Abnahme verpflichtend?

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... wir haben den Keller mit einer Weißen Wanne gebaut, die außen noch angedichtet wurde.
Da hat der Beton knapp 10 Jahre Feuchtigkeit in den Kellerraum abgegeben.
Bei meinem aktuellen Waffenraum ist die Thematik Feuchtigkeit nicht so schlimm.

Trotzdem lasse ich den Entfeuchter mitlaufen, damit es unauffällig und reibungsarm funktioniert.
Subjektiv ist es die einfachste Variante, unnötigen Stress zu vermeiden.
Bei der richtigen Wahl des Entfeuchters, auch finanziell eher stressfrei.

Von der 'Alternative' kann ein befreundeter, entfernter Pächter berichten.
Er hat seinen Waffenraum quasi zeitnah nach der Abnahme bezogen/genutzt.
Seine Einbaumöbel hat er nach knapp 18 Monaten entsorgt, seine Waffen ... .
Ist einfach doof - daher mein vorstehender Hinweis zur Thematik.
Bei meinem eigenen Waffenraum war ich hoffentlich ausreichend sensibel ☺️
 
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Blöde frage von einem der davon kwine Ahnung hat :
Wäre es nicht besser den Waffenraum mit entsprechenden Steinen zu Mauern um weniger Feuchtigkeit drinne zu haben?
 
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Blöde frage von einem der davon kwine Ahnung hat :
Wäre es nicht besser den Waffenraum mit entsprechenden Steinen zu Mauern um weniger Feuchtigkeit drinne zu haben?
... meine Wände sind gemauert - man benötigt einfach 'andere' Ziegel.
Die Festigkeitsklassen sind in Bayern dem vorstehend verlinkten Faltblatt zu entnehmen.
Über Decke und Boden kommt i.d.R. aber trotzdem Baufeuchte ins Gebäude.
Bei einem normale genutzten Raum eher kein Problem.
Aber ein Waffenraum ist i.d.R. immer dicht verschlossen und die Baufeuchte kann nicht
entweichen. Daher erscheint mir eine gewisse Sensibilität von Vorteil.
 
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... meine Wände sind gemauert - man benötigt einfach 'andere' Ziegel.
Die Festigkeitsklassen sind in Bayern dem vorstehend verlinkten Faltblatt zu entnehmen.
Über Decke und Boden kommt i.d.R. aber trotzdem Baufeuchte ins Gebäude.
Bei einem normale genutzten Raum eher kein Problem.
Aber ein Waffenraum ist i.d.R. immer dicht verschlossen und die Baufeuchte kann nicht
entweichen. Daher erscheint mir eine gewisse Sensibilität von Vorteil.

Sehr guter Beitrag.
Wenn man sich ein wenig mit Bauphysik beschäftigt, und entsprechende Vorkehrungen trifft, ist ein Waffenraum auch in einem Neubau mit hoher (Neu)Baufeuchte möglich.
 
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Googel teilt mit :​

Voraussetzungen des § 42 a VwVfG – Inhalt​

1) Zunächst muss eine Person ein Verhalten anstreben, welches der Genehmigungspflicht der Behörde unterliegt.

2) Damit die Genehmigungsfiktion zur Anwendung kommt, muss diese durch Rechtsvorschrift in Form eines Fachgesetzes, einer Satzung oder einer Rechtsverordnung angeordnet sein.

3) Eine Antragstellung ist notwendig. Der Antrag muss dabei hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet, dass das Vorhaben des Antragstellers für die Behörde erkennbar sein muss.

( hast du alles gemacht : Anzeige der Absicht; Baubeschreibung; die Behörde hat den Eingang der Unterlagen bestätigt; Frist läuft... hierbei währe eine Bauzeit und evt Bauendabnahme erforderklich; die wurde bei dir gemacht. Sind bei der Endabnahme keine Fehler Protokoliert worden; steht eigentlich einer Nutzung zu Proberzwecker ( Justierung der Lüftung; Trocknung; Heitzung... ) nichts im Wege )


Der Behörde müssen zudem die vollständigen Unterlagen vorliegen, welche vom Antragsteller einzureichen sind. Damit wird die Behörde in die Lage versetzt, über die Genehmigungsvoraussetzungen zu entscheiden. Die Entscheidungsfrist beginnt damit zu laufen. Diese beträgt in der Regel drei Monate, sie kann jedoch durch Rechtsvorschrift abweichend bestimmt werden.

( Spätesterns mit der Endabnahme ohne Schwerrwiegende Beanstandung läuft die 3 Monatsfrist)

Die Behörde ist daraufhin verpflichtet, über den Antrag innerhalb der genannten Frist zu entscheiden und einen Verwaltungsakt zu erlassen. Läuft die Frist jedoch ohne behördliche Entscheidung ab, so greift die Genehmigungsfiktion. Das Gesetz fingiert einen Verwaltungsakt. Der Antragsteller wird so gestellt, als hätte ihm die Behörde seinen Antrag positiv beschieden.
 
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... meine Wände sind gemauert - man benötigt einfach 'andere' Ziegel.
Die Festigkeitsklassen sind in Bayern dem vorstehend verlinkten Faltblatt zu entnehmen.
Über Decke und Boden kommt i.d.R. aber trotzdem Baufeuchte ins Gebäude.
Bei einem normale genutzten Raum eher kein Problem.
Aber ein Waffenraum ist i.d.R. immer dicht verschlossen und die Baufeuchte kann nicht
entweichen. Daher erscheint mir eine gewisse Sensibilität von Vorteil.
Ah...ok. Danke für die Erklärung.🙋‍♂️
 

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