Waffenraum - ist eine Abnahme verpflichtend?

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Wie ist denn Eure Bewertung/Einschätzung dieser Situation?
Waffen sind grundsätzlich in zugelassenen und, von gesetzlich bestimmten Akkreditierungsstellen, zertifizierten Behältnissen aufzubewahren. Abweichungen davon bedürfen der Einzelfallentscheidung der Behörde gem. § 13 AWaffV Abs. 1, Sätze 3 und 4. So liegt der Fall auch hier.

Laut Papsthart in Steindorf, Waffenrecht 11. Auflage 2022, AWaffV § 13 RN 10 zu S. 4 und RN 9 zu S. 3, brauchst Du eine für dich günstige Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde über die Zulässigkeit der Aufbewahrung deiner Waffen in dem Waffenraum. Diese Einzelfallentscheidung hast du ja quasi beantragt und die Behörde hat geantwortet, dass sie sich meldet.

Vor einer begünstigenden Entscheidung würde ich den Raum nicht zur Aufbewahrung von Waffen benützen

Die bayerischen Behörden greifen auf die Fachleute des LKA zurück, wenn es um eine "Abnahme" geht.
 
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11 Aug 2011
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Dort steht doch nur, dass die Tür zertifiziert sein muss, Einbau lese ich nicht.
Genehmigungsprozess
2. Für die Genehmigung ist
a.) der Nachweis eines anerkannten Baugutachters zu erbringen, dass die
Eigenschaften der verwendeten Baustoffe bzw. der vorliegenden
Bausubstanz den Standards des Widerstandsgrades I gemäß § 36 WaffG
i. V. m. § 13 AWaffV (s. Grundvoraussetzungen) entsprechen.
b.) der Nachweis, dass die Tür und ggf. bei Einbau der vorgenannten Fenster
gem. Alternative nach vorgenannter Alternative b.) der vorgenannten
Grundvoraussetzungen durch zum Einbau der zertifizierten Tür bzw. des
Fensters zertifiziertes Fachpersonal eingebaut wurde.
 
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Hallo zusammen,
ich habe mir einen Waffenraum 'konzipiert'.
Für mich mit 4qm ausreichend groß, entsprechend zertifizierte Türe setzen lassen - quasi Projekt abgeschlossen.
Anschließend den Raum bei der Behörde gemeldet und alle Dokumente/Papiere zum Projekt übermittelt.
Als Rückmeldung kam, man bestätigt den Eingang der Unterlagen und wird sich bei mir melden ... :rolleyes:
Hm - inzwischen sind ein bisschen Tage, Wochen vergangen.

Man bzw. ich mache mir inzwischen ein paar Gedanken ;)
Irgendwo habe ich im Ohr, dass man einen Waffenraum abnehmen muss :unsure:
Stimmt das überhaupt? Was macht man, wenn keiner vorbeikommt?
Gibt es überhaupt einen Sachverständigen mit der Qualifikation für die Abnahme eines Waffenraums?
Zumindest habe ich noch nie von so einer Qualifikation gelesen.
Mein Raum wurde erstellt nach den Vorgaben des LKA Bayern, wie es in deren Faltblatt ausgeführt ist.
Die technische Ausführung und Auswahl der Baustoffe wurde von einem Statik-Büro dokumentiert.
Soweit sollte alles nach den offiziellen Spielregeln erfolgt sein.
Nur wenn jetzt keiner vom Amt auftaucht ... dann werde ich den Raum ohne Abnahme in Betrieb nehmen.
Als Zeitfenster hatte ich Mitte/Ende Oktober angedacht - vorher habe ich eher weniger Zeit dafür.

Wie ist denn Eure Bewertung/Einschätzung dieser Situation?
Der Waffenraum MUSS von der Behörde im Rahmen einer Einzelabnahme zugelassen werden. Erst wenn du per Bescheid die Genehmigung hast, ist das ein zugelassener Waffenraum. Alles andere ist ei n gravierender Aufbewahrungsverstoß.
Die Abnahme kostet übrigens in NRW ganze 25 €....Neben den Baukosten. Normalerweise fragt man sowas VOR Baubeginn bei der Behörde an...und nicht nachher. Aber ich weiß ja inzwischen, dass hier im Forum extrem viele, extrem super gut geschulte Waffenrechtsexperten unterwegs sind, die immer noch meinen, dass man Waffenrecht mit gesundem Menschenverstand erklären kann...
 
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Spezi von mir hat die Stahltüre selbst gebaut und die Abnahme bekommen. Gibt nichts was es nicht gibt......in Buntland
 
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Siehst so kann man sich irren. Weiß nicht ob der überhaupt eine abgeschlossene Ausbildung hat. Zwischenzeitlich ist er Rentner
 
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Da kocht wieder jede Waffenbehörde ihr eigenes Süppchen.
Ostholstein z.B. reicht eine Tür nach en 1627 rc5. Die gibt es mit Zylinderschloss. Von zertifizierten Handwerkern oder Prüfer wissen die garnichts, dafür muß laut Merkblatt Munition in eine Blechkiste in den Waffenraum.
 
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Da kocht wieder jede Waffenbehörde ihr eigenes Süppchen.
Ostholstein z.B. reicht eine Tür nach en 1627 rc5. Die gibt es mit Zylinderschloss. Von zertifizierten Handwerkern oder Prüfer wissen die garnichts, dafür muß laut Merkblatt Munition in eine Blechkiste in den Waffenraum.
Siehst...das nun wiederum ist ausgeprägter Quatsch, wenn der Waffenraum Klasse 0 oder 1 hat...was auch gleichzeitig die einzigen Räume sind, die Abnahmefähig wären...außer den Klassen darüber...wo's halt noch größerer Quatsch wäre...
Naja...man steckt halt nicht drin...
 
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Tja, aber da siehst Du auch, daß die vielen extrem super gut geschulten Waffenrechtsexperten aus diesem Forum offensichtlich problemlos getoppt werden durch die vielen extrem super gut geschulten Waffenrechtsexperten der zuständigen Behörden.
 
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Bei mir war die Behörde mit nem LKA Mann. Da es schon mein 2. Raum war, wusste ich, wies geht, war alles problemlos.
 
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Es geht auch über den Weg eines vereidigten Gutachters für Tresore.
Sind oft im Bankbereich tätig.
 
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Der Waffenraum MUSS von der Behörde im Rahmen einer Einzelabnahme zugelassen werden. Erst wenn du per Bescheid die Genehmigung hast, ist das ein zugelassener Waffenraum. Alles andere ist ei n gravierender Aufbewahrungsverstoß.
.... Normalerweise fragt man sowas VOR Baubeginn bei der Behörde an...und nicht nachher. Aber ich weiß ja inzwischen, dass hier im Forum extrem viele, extrem super gut geschulte Waffenrechtsexperten unterwegs sind, die immer noch meinen, dass man Waffenrecht mit gesundem Menschenverstand erklären kann...
Hm - ich habe VOR Baubeginn, eigentlich mit dem Beginn der Planungsphase den Kontakt
zum Amt gesucht. Die Sachbearbeiterin konnte (durfte) mir nicht weiterhelfen.
Es lag in der Verantwortung ihres Chefs, der sich aber in 3 Wochen zu keiner Rückmeldung
bzw. Aussage hinreißen ließ.
Meine damals wiederholte Nachfrage bei der Sachbearbeiterin brachte mir einen Kontakt
zur Kripo und ein Faltblatt des Bay. LKA, das die Details der Ausführung auflistete.
Die Dame von der Kripo hat mir kommuniziert, dass ich mich an das Faltblatt des LKA halten
soll ... dann wäre alles im Grünen Bereich.
Da ich nicht für das Baumaterial unterschreiben kann, habe ich ein Statik-Büro mit einbezogen,
damit ich auf der sicheren Seite bin. Die haben Material und Ausführung dokumentiert.
-
Soweit glaube ich, nicht so viel falsch gemacht zu haben.
Nur jetzt sitze ich vor meinem Tresorraum, dem der offizielle Segen fehlt.
Zur Kompetenz unserer regionalen Behörde hat letzten Freitag ein Jagdkollege festgestellt
"nach seiner Erfahrung würde sie im Bereich Ihrer persönlichen Möglichkeiten liegen".
Da ich seine Erfahrung nicht beurteilen kann, lasse ich das unkommentiert ;)
Persönlich hatte ich bisher weder Ärger, noch Reibung und das soll so bleiben.
 
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Waffen sind grundsätzlich in zugelassenen und, von gesetzlich bestimmten Akkreditierungsstellen, zertifizierten Behältnissen aufzubewahren. Abweichungen davon bedürfen der Einzelfallentscheidung der Behörde gem. § 13 AWaffV Abs. 1, Sätze 3 und 4. So liegt der Fall auch hier.

Laut Papsthart in Steindorf, Waffenrecht 11. Auflage 2022, AWaffV § 13 RN 10 zu S. 4 und RN 9 zu S. 3, brauchst Du eine für dich günstige Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde über die Zulässigkeit der Aufbewahrung deiner Waffen in dem Waffenraum. Diese Einzelfallentscheidung hast du ja quasi beantragt und die Behörde hat geantwortet, dass sie sich meldet.
DANKE (y)
Vor einer begünstigenden Entscheidung würde ich den Raum nicht zur Aufbewahrung von Waffen benützen

Die bayerischen Behörden greifen auf die Fachleute des LKA zurück, wenn es um eine "Abnahme" geht.
 

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