Waffenraum - ist eine Abnahme verpflichtend?

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Hallo zusammen,
ich habe mir einen Waffenraum 'konzipiert'.
Für mich mit 4qm ausreichend groß, entsprechend zertifizierte Türe setzen lassen - quasi Projekt abgeschlossen.
Anschließend den Raum bei der Behörde gemeldet und alle Dokumente/Papiere zum Projekt übermittelt.
Als Rückmeldung kam, man bestätigt den Eingang der Unterlagen und wird sich bei mir melden ... :rolleyes:
Hm - inzwischen sind ein bisschen Tage, Wochen vergangen.

Man bzw. ich mache mir inzwischen ein paar Gedanken ;)
Irgendwo habe ich im Ohr, dass man einen Waffenraum abnehmen muss :unsure:
Stimmt das überhaupt? Was macht man, wenn keiner vorbeikommt?
Gibt es überhaupt einen Sachverständigen mit der Qualifikation für die Abnahme eines Waffenraums?
Zumindest habe ich noch nie von so einer Qualifikation gelesen.
Mein Raum wurde erstellt nach den Vorgaben des LKA Bayern, wie es in deren Faltblatt ausgeführt ist.
Die technische Ausführung und Auswahl der Baustoffe wurde von einem Statik-Büro dokumentiert.
Soweit sollte alles nach den offiziellen Spielregeln erfolgt sein.
Nur wenn jetzt keiner vom Amt auftaucht ... dann werde ich den Raum ohne Abnahme in Betrieb nehmen.
Als Zeitfenster hatte ich Mitte/Ende Oktober angedacht - vorher habe ich eher weniger Zeit dafür.

Wie ist denn Eure Bewertung/Einschätzung dieser Situation?
 
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wie das rechtlich aussieht kann ich Dir nicht sagen. Der für mich sinnvollste und sicherste Weg wäre, das Du dich da mit deinem Sachbearbeiter in Verbindung setzt. Der / Die sagt Dir dann ob der Raum abgenommen werden muss oder nicht und ob du diesen schon nutzen kannst.
 
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Es gibt anscheinend keine gesetzliche Pflicht für einen Gutachter. Die meisten Bundesländer verweisen auf die Anforderungen von Bayern und BaWü.
Wenn du die Auflagen alle erfüllt hast und es nachweisen kannst, gemeldet hast du ja, würde ich ihn in Betrieb nehmen. Warum sollte eine Behörde das ablehnen?
Ein Telefonanruf könnte sicher nix schaden.
 
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Es sei denn natürlich, Du lebst in Aachen. Dann lass das lieber mit dem Waffenraum.
 
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Der Waffenraum wird von der Waffenbehörde mit einem Polizeibeamten des LKA abgenommen, in der Regel sollten die sich das sogar vorher anschauen, bevor man mit dem Bauvorhaben beginnt. Wenn sie im Nachhinein was zu Bemängeln haben ist das Kind meistens in den Brunnen gefallen...
 
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Das ist und da könnte ich wetten drauf, in jedem Bundesland anders.
 
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... vor Beginn des Projekts habe ich bei der Behörde nachgefragt.
Das wurde dort zur Chef-Sache erklärt.
Nach 5 oder 6 Wochen wurde ich 'maulig' an die Sachbearbeiterin, die mir dann das
Faltblatt des LKA Bayern übermittelt hat, mit dem Hinweis, das wäre die rechtliche Basis.
Außerdem hat sie mir noch den Kontakt mit der Kripo nahegelegt.
Also habe ich mit der Kripo den Kontakt gesucht, eine nette Konversation gehalten und
mich beim Bauen an das Dokument des LKA gehalten und leicht 'besser' gebaut.
Das sollte also reibungsfrei sein ... :unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:
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11 Aug 2011
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Und?
Das gilt fast überall.
Anderswo wird Dir gesagt welche Steine und wie dick Du diese zu vermauern hast. Nicht das Du eine Zertifizierte Wandkonstruktion nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad I benötigst. Es wird Dir auch nicht vorgeschrieben die Tür von zertifizierten Fachkräften einbauen zu lassen, nach welcher Norm sollen die Fachkräfte überhaupt zertifiziert sein.
Auch das vorhandene Fenster zugemauert und mit einer Stahlplatte verschlossen sein müssen finde ich spannend. Überhaupt, warum ist denn die Stahlplatte nicht zertifiziert?
 

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