Waffenlagerung für Dritten (Dienstwaffe)

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Finde ich nicht überraschend. Zugriff auf fremder Leute Waffen ist nicht per se verboten. Gemeinsame Aufbewahrung ist erlaubt und unbedenklich, wenn jeder Berechtigte auch theoretisch die Waffenkategorie des anderen besitzen dürfte. Als Jäger = Kurzwaffen erlaubt. Daher fremde Kurzwaffe im Schrank = kein Problem. Dass der Vater die fremde Waffe nicht nutzen darf, da die Polizei das natürlich nicht gestattet, stellt die Unbedenklichkeit der reinen Aufbewahrung nicht in Frage. Man könnte eher das gegenteilige Fass aufmachen: Dürfen die Jungpolizisten Zugriff auf die Waffen des Vaters haben, wenn sie selber keine waffenrechtliche Erlaubnis dafür haben?

Naja so simpel finde ich das jetzt nicht, das ist nicht einfach nur eine private Waffe, die zwei berechtigte Personen im gemeinsamen Schrank lagern, wie z.B. Sportschützen / Jäger Ehepaare.

Das sind dienstlich beschaffte Schusswaffen, Eigentum des Staats usw., mittlerweile wurde sogar die Nutzung im Privaten Training untersagt, zu viel/unkalkulierbare Belastung der Waffen.

Ich muss das nicht tot diskutieren, ich war einfach nur überrascht dass bei dem sonstigen Geschiss was der Staat um dienstlich zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände macht, es grade bei einer Schusswaffe dann so "locker" nimmt.
 
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Das ist doch etwas am Thema vorbei. Die Polizei muss ihm klar sagen was er machen darf und unter Umständen die Besonderheiten. Da muss sich keiner drüber den Kopf zerbrechen. Und ich denke mit Sicherheit wurde denen bereits im Vorfeld eine Anweisung gegeben was sie machen müssen!!!

Übrigens den Vergleich mit Anderen würde ich nicht gleichsetzen. Er ist ja nicht der Besitzer der Waffe. Also ganz Klar- die Polizei muss ihm die Anweisung geben wie er sich verhalten soll.
 
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Vorsicht mit dem Aufbewahren als Jäger:

Langwaffen für 1 Monat mit entsprechenden Leihschein kein Thema.... aber von Kurzwaffen rate ich dringlichst ab wenn das die Behörde kein schriftliches OK gibt.

Ist einem Bekannten passiert:
9 mm Pistole nebst Munition für einen umziehenden Sportschützen aufbewahrt.
Dann eine Kontrolle im Haus gehabt, dabei wurde festgestellt dass er die Pistole unberechtigt in seinem Zugriffsbereich (Waffenschrank) hat.

Ergebnis:
Verfahren wurde gegen Zahlung von 1000 € Geldbuße eingestellt.
Danach hat sich das Landratsamt gemeldet und für 3 Jahre den Jagdschein wegen Unzuverlässigkeit entzogen.
Eindruck dagegen war vergebens.

Pikant:
Angeblich hat er die Verwahrung der Pistole telefonisch an die Behörde gemeldet. Im Rahmen des Verfahrens konnte sich aber niemand mehr daran erinnern.

Mein Fazit für mich:
Wenn, dann nur mit schriftlicher Freigabe (und da würde ich darauf bestehen, dass da das Wörtchen "Beauftragung" drinsteht) durch meine zuständige Behörde.

Ist schon heiss genug wenn man mit Waffen zu tun hat und mittlerweile versteht da keine Behörde mehr Spaß, da muss ich nicht meinen Jagdschein riskieren. Meine Mitjäger lächeln zwar wenn ich das Leihformular auspacke, aber lieber 2 min investiert als 3 Jahre nicht jagern zu können...
 
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Vorsicht mit dem Aufbewahren als Jäger:

Langwaffen für 1 Monat mit entsprechenden Leihschein kein Thema.... aber von Kurzwaffen rate ich dringlichst ab wenn das die Behörde kein schriftliches OK gibt.

Ist einem Bekannten passiert:
9 mm Pistole nebst Munition für einen umziehenden Sportschützen aufbewahrt.
Dann eine Kontrolle im Haus gehabt, dabei wurde festgestellt dass er die Pistole unberechtigt in seinem Zugriffsbereich (Waffenschrank) hat.

Ergebnis:
Verfahren wurde gegen Zahlung von 1000 € Geldbuße eingestellt.
Danach hat sich das Landratsamt gemeldet und für 3 Jahre den Jagdschein wegen Unzuverlässigkeit entzogen.
Eindruck dagegen war vergebens.

Pikant:
Angeblich hat er die Verwahrung der Pistole telefonisch an die Behörde gemeldet. Im Rahmen des Verfahrens konnte sich aber niemand mehr daran erinnern.

Mein Fazit für mich:
Wenn, dann nur mit schriftlicher Freigabe (und da würde ich darauf bestehen, dass da das Wörtchen "Beauftragung" drinsteht) durch meine zuständige Behörde.

Ist schon heiss genug wenn man mit Waffen zu tun hat und mittlerweile versteht da keine Behörde mehr Spaß, da muss ich nicht meinen Jagdschein riskieren. Meine Mitjäger lächeln zwar wenn ich das Leihformular auspacke, aber lieber 2 min investiert als 3 Jahre nicht jagern zu können...
Auch wenn OT:
Gab’s einen Leihschein? Ansonsten; so unvorstellbar, kann so nicht sein, oder: hätte er mal besser geklagt.
Edit: die Behörde hat da gar nix mitzuschnabeln („Freigabe“/„Beauftragung“)…
 

BAL

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§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten​


(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;
[...]

Quelle:
 
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kleine story von vor 11 jahren nebenbei, polizeibeamter , mittlerer dienst, sollte seine dienstpistole mit nach hause nehmen und dort über nacht/ übers wochenende lagern. war nicht der einzige den es betraff.
dienstherr stellte keinen tresor, anweisung war dann schlitten vom griffstück zu trennen und getrennt aufzubewahren.
da jäger hat er das ding dann in den eigenen tresor gelegt über nacht.
 
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Das Thema variiert ganz stark von Dienststelle zu Dienststelle.
Man könnte auch sagen, ist man auf dem Dorf oder in einem Brennpunkt.

Beim einen sagt der Dienststellenleiter, "Waffe wird hier verwahrt, dein Dienst beginnt nach dem Umziehen". Der Nächste fordert die Beamten auf die Waffe nach Möglichkeit zuhause zu verwahren um z.B. bereits auf dem Weg zum Dienst reagieren zu können, "als Polizist hat man die Pflicht sich in den Dienst zu versetzen wenn man Zeuge einer Straftat/Gefährdung wird"
 

ballistic_tip

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Mal aus eigener Erfahrung.
Unsere Tochter ist Bundespolizist. Auch während der Ausbildung wurde, sofern eine Abordnung zu einer Praktika Dienststelle erfolgte die Waffe natürlich mitgeführt. Auf dem Heimweg war immer der Halt an der nächsten BPol Diensstelle mit eingeplant und die vorherige Absprache zur Einlagerung der Waffe wurde umgesetzt. Das ist auch die Dienstvorschriften konforme Variante. Eine Einlagerung in meinem Tresor war stets als obsolet zu betrachten.
Jetzt nach Abschluss der Ausbildung hat sie sich einen eigenen Vorschriften konformen Tresor zugelegt und verwahrt die Waffe nebst Munition in Ihrer Wohnung.
Eine Einlagerung in einer Dienststelle der LaPo wäre übrigens ebenfalls zu jeder zeit möglich gewesen.
 
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Hier schreibt ja jeder seine Story und viele offenbaren wie schlecht Waffenrecht ausgebildet oder verstanden wird. Meine Story zur Veranschaulichung, wie sich die Zeiten ändern und zum Nachdenken. Mein Vater hatte eine Abneigung gegen ein sehr renommiertes Hotel in einem nicht am WKII beteiligtem Staat. Ihm war da als Soldat im WKII ein Auto aus der Hotelgarage gestohlen wurden, Angestellte des Hotels müssen beteiligt gewesen sein. Die im Handschuhfach gelagerte Waffe war auch weg. Ich hatte gleich gefragt, ob er so verärgert wegen der abhanden gekommenen Kurzwaffe sei. "Junge die Waffe war mir scheißegal, da schreibst du eine Verlustmeldung und holst dir eine Neue. "Wegen des Autos? "Das ist ägerlich, aber es kommt vor, dass Autos geklaut werden, aber die Fressalien aus dem Kofferraum verzeihe ich ihnen nie." So ändern sich die Wertvorstellungen.
 
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Vielleicht nochmal ganz kurz :

Da gemäß § 55 WaffG die Polizeien von den Bestimmungen des Waffengesetzes ausgenommen sind obliegt es dem Dienstherrn, also Bundesinnenminister bzw. den Innenministern der einzelnen Bundesländern und den Stadtstaaten (wie Berlin, Hamburg und Bremen) dazu dienstliche Regelungen zu treffen.
Und - hier spreche ich nur für die Bundespolizei - das heißt die Aufbewahrung einer Dienstwaffe außerhalb des Dienstes ist zuallererst an die Tragegenehmigung (vergleichbar Waffenschein) und an eine sichere Verwahrung wie sie im Waffengesetz vorgeschrieben ist (Waffenschrank mit dem entsprechenden Widerstandsgrad) gebunden.

So vielleicht für die Querleser hier etwas verständlicher.



Gruß der olle pudlich
Hierzu nur eine kleine Anmerkung am Rande:

Dienstherren von Beamten sind niemals Minister, Behördenleiter o. dgl. also natürliche Personen - selbst wenn man das von manchem Innenminister so gesagt bekommt -, sondern immer juristische Personen. Bei Polizisten sind das die jeweiligen Gebietskörperschaften Bund und Länder.
Wir leben schließlich in einer Republik und nicht mehr unter einem Monarchen oder Führer 😉
 

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