- Registriert
- 1 Jun 2017
- Beiträge
- 5.247
Finde ich nicht überraschend. Zugriff auf fremder Leute Waffen ist nicht per se verboten. Gemeinsame Aufbewahrung ist erlaubt und unbedenklich, wenn jeder Berechtigte auch theoretisch die Waffenkategorie des anderen besitzen dürfte. Als Jäger = Kurzwaffen erlaubt. Daher fremde Kurzwaffe im Schrank = kein Problem. Dass der Vater die fremde Waffe nicht nutzen darf, da die Polizei das natürlich nicht gestattet, stellt die Unbedenklichkeit der reinen Aufbewahrung nicht in Frage. Man könnte eher das gegenteilige Fass aufmachen: Dürfen die Jungpolizisten Zugriff auf die Waffen des Vaters haben, wenn sie selber keine waffenrechtliche Erlaubnis dafür haben?
Naja so simpel finde ich das jetzt nicht, das ist nicht einfach nur eine private Waffe, die zwei berechtigte Personen im gemeinsamen Schrank lagern, wie z.B. Sportschützen / Jäger Ehepaare.
Das sind dienstlich beschaffte Schusswaffen, Eigentum des Staats usw., mittlerweile wurde sogar die Nutzung im Privaten Training untersagt, zu viel/unkalkulierbare Belastung der Waffen.
Ich muss das nicht tot diskutieren, ich war einfach nur überrascht dass bei dem sonstigen Geschiss was der Staat um dienstlich zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände macht, es grade bei einer Schusswaffe dann so "locker" nimmt.