Waffenlagerung für Dritten (Dienstwaffe)

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Hallo,

der Cousin meiner Ehefrau ist eben mit einem Anliegen an mich herangetreten, bei dem ich nicht wirklich weiter weiss.
Aktuell befindet er sich in der Ausbildung bei der Bundespolizei. Nächste Woche müssen Sie zu einem Praktikum, so das Sie Ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen müssen. Aktuell hat er selber keine Verwahrmöglichkeit für die Dienstwaffe.

Nun fragte er mich, ob er die Waffe über das Wochenende in meinem Tresor lagern kann.

Grundsätzlich habe ich die Möglichkeit eine Kurzwaffe bei mir zu lagern. Entsprechender Tresor und freie Plätze vorhanden.

Davor würde ich mich aber gerne absichern, wie das ganze zu Handhaben ist. Eine normale Waffenausleihung mit dem entsprechenden Formular wird es ja nicht sein, da da die Waffe ja nicht auf Ihn eingetragen ist?

Waidmannsheil und viele Grüsse,

Florian
 
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Das ist tricky und ich würde Abstand davon nehmen :)
Die Frage wäre, darfst Du legal Besitz an der Waffe erlangen, wie es beim Leihen von einem Jäger oder Sportschützen ja möglich ist.
 
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Das ist tricky und ich würde Abstand davon nehmen :)
Die Frage wäre, darfst Du legal Besitz an der Waffe erlangen, wie es beim Leihen von einem Jäger oder Sportschützen ja möglich ist.
War auch meine erste Reaktion, ohne was offizielles der Behörde, kommt das Ding nicht in mein Haus. Interessieren würde es mich trotzdem.
 
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Die Frage muss doch ER klären?? Seine Ausbilder können denen doch nicht unvorbereitet einfach die Waffen mitgeben??

Generell frage ich mich, wie er überhaupt zur Polizei gekommen ist:whistle:

Die Aussage war wohl, ein Tresor reicht zur Aufbewahrung. Da der Eigentümer aber das Land ist, kann er ja auch kein Formular zur Waffenausleihung unterzeichnen. Ohne ein offizielles Dokument des Landes als Eigentümer, werde ich die Waffe sicher nicht zu mir nehmen. Sollte er also weder ein Dokument des Landes bekommen, noch einen eigenen Tresor bis zum Wochenende auftreiben, kann er höchstens Fragen ob die Waffe entsprechend über das Wochenende bei unserer zuständigen Bundespolizei Dienststelle eingelagert werden kann.

Mich würde es halt trotzdem interessieren, ob jemand die rechtliche Grundlagen dazu kennt...

Etwas strange finde ich das ganze aber schon, das eine Dienstwaffe an einen "Auszubildenden" ohne Nachweis der Unterbringung überreicht wird...


*Edith: Habe einen befreundeten Polizist gefragt. Eigentümer in dem Fall nicht das Land sondern der Bund. Er kann die Waffe nur selbst lagern, nachfragen ob die Waffe bei einer hiesigen Bundespolizei Dienststelle eingelagert werden kann oder hat halt Pech gehabt.
 
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Die Bundespolizei hat mit Sicherheit eine Dienstvorschrift, die die Lagerung von Schusswaffen regelt. Vielleicht bringt ein Blick dorthinein Dich weiter?
 
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Hei,

da er als Polizist ja nicht dem waffG unterliegt, muss sein Dienstherr vorschreiben, wie er die Waffe zu lagern hat. Wenn der sagt, Tresor reicht, dann sollte er auch dazu sagen welche Klasse.

Da der Polizist aber auch keine Erlaubnis nach dem waffg hat, wird er wahrscheinlich auch keinen Zugriff auf deinen Tresor haben dürfen. Damit scheidet eine gemeinsame Lagerung ohnehin aus.

Interessante Konstellation!
Halte uns auf dem Laufenden!

Grüße

Tom
 
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Das ist doch ein Fake, oder ?

Da wird aus einem Bundesproblem ein Polizeianwärterproblem um dann zu einem Jägerproblem zu werden ?

Da er mit Sicherheit nicht der einzige "Azubi" ist, würde mich mal interessieren wie die anderen das handhaben. Hoffentlich liest niemand von STERN-TV mit.
 
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Nur mal zur Erinnerung .... es gibt im WaffG nicht nur §12 (1) 1. a (-> Leihe), es gibt auch noch §12 (1) 1. b,
vorübergehender Erwerb zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung.

Danach kann man m.E. sehr wohl zum Zwecke der Aufbewahrung OHNE Erlaubnis erwerben.
Im Falle der Aufbewahrung witzigerweise auch länger als den Monat bei der Leihe, es muß nur vorübergehend (also zeitlich begrenzt) sein.

Ob man sich das antun will ist eine andere Frage, aber möglich ist das sehr wohl.
 

BAL

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@sigges stimmt wohl, aber darf der Azubi seine Waffe einem Zivilisten überlassen?

[...]
*Edith: Habe einen befreundeten Polizist gefragt. Eigentümer in dem Fall nicht das Land sondern der Bund. Er kann die Waffe nur selbst lagern, nachfragen ob die Waffe bei einer hiesigen Bundespolizei Dienststelle eingelagert werden kann oder hat halt Pech gehabt.
 
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Das solltest weder Du noch der Betroffene zu eurem Problem machen. Die Behörde hat entsprechende Vorschriften und ist dafür verantwortlich die Dinge zu regeln.

Bei mir ist es auf die Spitze getrieben worden. Da ich regelmäßig meine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen muss, wurde durch den Dienstherrn ein Tresor (Stufe 0) gestellt. Eine Aufbewahrung bei meinen jagdlichen Waffen (Stufe B) wurde abgelehnt. Jetzt hab ich zwei Trümmer im Haus :unsure:

wipi
 
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@sigges stimmt wohl, aber darf der Azubi seine Waffe einem Zivilisten überlassen?
Solange die nicht dem KWKG unterliegt sollte das dem Aufbewahrer egal sein.
Der Polizist könnte allerdings in der Tat ein Problem bekommen, je nach Länderrecht.

Nachtrag: Insofern führt kein Weg daran vorbei daß sich der "Azubi" halt mal schlau macht.
 

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