Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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Das ist weder die Schuld noch das Problem der Jäger.
Als verantwortungsvoller Bürger und Jäger würde man natürlich sein möglichstes tun, wenn das auch anerkannt werden würde.
Allerdings werden uns ja von Gesellschaft und Politik ständig neue Steine in den Weg gelegt, man unter Generalverdacht gestellt und gegängelt.
Von daher wen juckts wenn die ASP kommt, mich nicht.

Richtig, sollen es doch die inkompetenten Politfuzzis ihren Wählern erklären warum diese der wirtschaftliche Ruin bedroht. :mad:
 
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...aber von Gesetzgerberseite her den Jäger kriminalisieren und behindern, wo man nur kann?
Was meinst du denn wie egal mir die ASP mit ihren Auswirkungen ist? Ich habe sie weder aus Afrika eingeschleppt, noch verbreite ich sie weiter.
Man muss sich das einmal vor Augen halten: der Gesetzgeber verbietet einen fix montieren oder intergrierten Aufheller nebst Zielhilfen an einer Waffe und erwartet von Jägern, dass sie ohne etwas zu sehen auf etwas schießen was sie nicht eindeutig erkennen können.
Schreibe deine Ansage also besser gleich Richtung Berlin!

Richtig, top Vorschlag. (y)
 
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Hab jetzt mehrfach den Faden hier gelesen und steh noch immer auf dem Schlauch.
Nochmal kurz zu dem Thema IR Aufheller und Verbindung mit Waffe und WBK Vorsatz.

Zitat aus dem Gesetzesentwurf:

Zu Artikel 1 Nummer 26 (§ 40 Absatz 3 Satz 6 – neu – WaffG) In Artikel 1 Nummer 26 ist dem § 40 Absatz 3 folgender Satz anzufgen: „Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Vorrichtungen haben, die das Ziel nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 beleuchten.“

Begründung: Mit dieser Änderung wird die Verwendung von künstlichen Lichtquellen wie zum Beispiel Taschenlampen ermöglicht. Dieses einfachste und kostengünstigste Hilfsmittel bei der Schwarzwildbejagung unterstützt eine sichere und damit tierschutzgerechte Erlegung von Schwarzwild während der Dunkelheit. Die Verwendung von Licht bei der Erlegung von Schwarzwild ist dringend erforderlich und aus Gründen des Tierschutzes geboten. Es wäre nicht nachvollziehbar, warum mit der Gesetzesnovelle der Einsatz von Nachtsichttechnik erlaubt werden soll, die Befestigung einer Taschenlampe am Gewehrlauf aber weiterhin verboten sein soll.

Bisherige Anlage 2 Absatz 1 Nummer 1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Frage: Wo ist die Quelle dafür 1. das die Aufheller nicht montiert werden dürfen, wenn nach Neuregelung der Umgang und damit deren Bestimmtheit dieser Geräte erlaubt ist und 2. Wo stehen die hier angesprochenen Bundesratsänderung am Gesetz die den letzten Stand dokumentieren. Weder beim BR oder BT ist dazu was zu finden.

Thema Wärmebildvorsatz:

Zitat Gesetzesentwurf:

Dem § 40 Absatz 3 werden die folgenden Sätze angefügt: „Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt.

Anlage 2 Absatz 1 Nummer 1.2.4.2 verboten bislang sind:
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen

WBK als Vorsätze ohne Montagevorrichtung und Absehen sind Bildwandler und damit Umgang und Montage als Vorsatz zukünftig erlaubt. (Vorbehaltlich der Ländergesetzgebung) Es sei denn Bundesrat hat auch hier irgendwas zum Schluss geändert. Quelle?
 
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Thema IR Aufheller:
An dem Vorschlag des Bundesrates (Nummer 7, Drucksache 19/13839) bin ich auch erst hängengeblieben.
Allerdings steht dazu als Antwort der Bundesregierung in der gleichen Drucksache:
Zu Nummer 7 Artikel 1 Nummer 26 (§ 40 Absatz 3 Satz 6 – neu – WaffG)
Die Bundesregierung wird den Vorschlag des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen.


In Drucksache 19/13839 die als Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/13839 verweist steht da aber nichts mehr zu dem Thema.

Daher die Annahme dass die Prüfung negativ ausfiel....
 
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Guest
Das ist jetzt im Nachgang das Schmankerl für alle, die sich über SD und Vorsatz gefreut haben und den Entwurf "gar nicht so schlecht" fanden, weil der "uns kaum betrifft" und "auch viel Gute" beinhaltet. 🤣🤣🤣
 
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... Ich hoffe ja immer noch, weil ich an soviel Dummheit und/oder Boshaftigkeit gar nicht glauben kann...... :cautious:
 
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Vorhin im Deutschlandfunk: Das Innenministerium ist derzeit dabei, das Sprengstoffrecht grundlegend zu überarbeiten. Details seien noch nicht bekannt.

Mir schwant nichts gutes.

....in anderem Kontext habe ich mal geschrieben, daß man meinen könnte, unsere Obrigkeit hat noch einen geheimen Zusatztext zum GG :" Den Bürger immer mehr zu drangsalieren, mit ständig neuen Steuern und Abgaben auszuplündern und stets neue Repressionen und Einschränkungen zu erfinden sei die oberste Maxime staatlichen Handeln in Deutschland!"....und dieses Gehabe wird dann dem doofen Stimmvieh noch als Fürsorge etc....:mad:
 
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moin und frohes fest gehabt zu haben.
ich gehöre sicherlich zu den etwas älteren jagdscheininhabern, denke für mich wird sich waffenmäßig nicht viel oder nichts ändern. ich schieße weder mit schalldämpfer noch mit anderem technischen gerät. ganz bieder 308W und habe damit keine jagdlichen probleme.
 
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moin und frohes fest gehabt zu haben.
ich gehöre sicherlich zu den etwas älteren jagdscheininhabern, denke für mich wird sich waffenmäßig nicht viel oder nichts ändern. ich schieße weder mit schalldämpfer noch mit anderem technischen gerät. ganz bieder 308W und habe damit keine jagdlichen probleme.

Ganz Deiner Meinung. Es hat sich bewärt, das Wild mit dem nassen Handtuch zu erschlagen. Wer braucht da weitergehende Technik?
 
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Vorhin im Deutschlandfunk: Das Innenministerium ist derzeit dabei, das Sprengstoffrecht grundlegend zu überarbeiten. Details seien noch nicht bekannt.

Mir schwant nichts gutes.


Das wäre kein Problem. Wenn man NC-Pulver als das einstufen würde was es ist. Als Treibladungsmittel. Wie Treibstoff "Benzin". Und nicht bei den Sprengstoffen dabei wär.
Aber so lange angenommen wird, und das hat mir mein SB schon ins Gesicht gesagt, wir würden damit Bomben bauen, ändert sich da nix. Es wird nur noch schwerer und komplizierter sein Hobby zu betreiben.
Aber den Verbänden ist es egal. Der Mehrheit der Schützen und Wiederlader auch. Somit kommts wies kommen muss....
 

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