Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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Mittlerweile ist es so, dass die nichtolympische IPSC schon größer ist, als das olympische Schießen. Die bekommen nicht mit, wie sie sich selbst annullieren.
Es ist aber auch gewollt eine der letzten Sportarten aus der Gründerzeit der Olympischen Spiele der Neuzeit zu streichen. Dabei gibt s da sogar Zuschauerrelevanz.
Der Biathlon auf dem gleichen Trip zum Zielleuchten.
 
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Weil das WaffG nicht das BJagdG ist. Zwei verschiedene Gesetze sind halt unterschiedlich zu regeln. Zwei federführende Stellen, WaffG: BMI; BJagdG : BMEL.
Im waffG kann man keine jagdrechtlichen Regelungen treffen. In den JagdG keinen waffenrechtlichen.

Wem das Ganze nicht passt, sollte sich nicht erst hinterher zum Verfahren äußern oder zumindest sein Wahlverhalten künftig entsprechend tätigen.

Auch braucht man Vertreter der verantwortlichen Parteien (und das ist zuallererst die Unuion, sowohl in Bayern als auch im Bund) nicht mehr auf Schützentagen aund Jägerschaftsveranstaltungen einladen und beklatschen.
Das dises unsägliche Verbot im Bundesjagdgesetz steht und dort gestrichen werden könnte wenn es denn gewollt wäre, es aber nicht gestrichen wurde weil es von vorneherein nur um verarsche ging ist schon bekannt?
Nein, es passt mir nicht, ich habe mich vorher dagegen geäußert, ich beklatsche die Groko nicht und ich werde sie nie wieder wählen.
 
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Mir ist nicht bekannt, dass das BJagdG zur Überarbeitung anstand.
Mein Kenntnisstand war die Anpassung des WaffG auf Grundlage der EU-FWR.

ICh lehne mich aber zurück, da man hier legal mit NAchtsichttechnik jagen darf. Nur eben ohne montierte Lichtquelle (was dumm genug ist).
 
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Ja (übrigens immer noch funktionierend wo hochgelobte und erheblich teurere Alternativmarken schon versagt haben ;) ), aber viele hätten gern auch eine funktionierende Lösung für weniger Geld.
Auch ist man bspw. mit einem PARD mit Schnelladapter viel flexibler. Das kann man sich an beinahe jedes GLas hintendranhängen. Ob DJG oder Nachtglotzer. Objektivseitig ist das alles ja sehr eingeschränkt.
Das Gesetz lässt dem solventen Jäger freie Hand. Ich kenne aber hervorragende Jäger (gerade im ländlichen Raum) die auch mit weniger Mitteln viel Strecke beibringen.
Da ist das keine HK12, kein S&B und kein Exotenkaliber. Da ist das die tschechische BBF in 8x57 S&B SPCE mit Hawke Glas.
Die investieren nicht mal eben 3000€, wenn 600€ reichen würden.

P.S.: Ich werde sie demnächst veräußern und mir die Gen2 holen.
 
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Das ganze Gesetz eine einzige Flickschusterei mit Querverweise und und und.
Warum ist das Gesetzgebende Organ dermaßen Beratungsresistent?
Oder hat man gar keine Experten befragt, die sich damit auskennen?
Ohne Ziel und Strategie (ausser der Entwaffnung) wird da dran rumgedocktert. Zieht sich aber momentan durch alle Politischen Bereiche (Klimawandel, Energiewende, Individualverkehr, Flüchlingskrise,.....)
Und dann Wundern, wenn die falsche Partei gewählt wird
 
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Es wurden alle möglichen Experten gefragt. Dazu steht einem ein riesiges Heer an Experten und der gesamte wissenschaftliche Dienst des DBT zur Verfügung.
Es handelt sich aber nicht um Stümperei, sondern um vorsätzliche Schadenzufügung.
Es gibt nur noch ein Ziel und das ist ganz offen und einsehbar in Verträgen manifestiert: so weit wie mögluch entwaffnen.
Dazu bedient man sich gern verschiedenster Vorwände.
Nachtsicht sollte die Landwirte besänftigen. Es geht in der Viehhaltung um Milliarden. Nun hat man sie betrogen, indem nicht effektiv mit NAchtsicht gegen die ASP angegangen werden darf.

Glaube niemand die Leute sind dumm. Die sind nicht da wo sie sind, weil sie blöd sind.
Sie manipulieren ganz hervorragend in ihren eigenen Interessen.

Es hilft eben nur das neubesetzen der Futtertröge.
 
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Mir ist nicht bekannt, dass das BJagdG zur Überarbeitung anstand.
Mein Kenntnisstand war die Anpassung des WaffG auf Grundlage der EU-FWR.

ICh lehne mich aber zurück, da man hier legal mit NAchtsichttechnik jagen darf. Nur eben ohne montierte Lichtquelle (was dumm genug ist).
Und mir ist nicht bekannt, daß 14 Landesjagdgesetze geändert werden sollen. Und nu?
 
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Hallo. Bezüglich Verasche der Jagdgenossen hilft es bestimmt ungemein, das Thema leicht verständlich erklärt unter die Selbigen zu bringen. Die werden den Druck nach oben schon aufbauen, dazu haben sie ja ihren Bauern-Verband.
Taschenlampe: ja, Leuchtbirnchen dazu: nein (ist nur die halbe Wahrheit? Stimmt! Interessiert dann aber eher nicht)!
Deutschlands Jäger 2020 tappen bis dahin mehrheitlich weiterhin im Dunkeln o_Oo_O Zumindest hat man jetzt selbst ein gutes Argument zur Hand um gegenwärtige Forderungen der Furchenfürsten abwehren zu können: ich wollte ja, darf aber nicht! Wenn man denn aber dürfte, dann muss man auch ;) Ein Teufelskreis :unsure:
 
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Ja (übrigens immer noch funktionierend wo hochgelobte und erheblich teurere Alternativmarken schon versagt haben ;) ),xxxxxxx
xxxxxxx
Die investieren nicht mal eben 3000€, wenn 600€ reichen würden.
Hallo. hast du irgendwo im Forum deine Erfahrungen damit geschildert? Falls ja, bitte einen Querverweis darauf. Danke im Voraus!
Mich interessiert z.B. brennend die Weiderholgenauigkeit und Erkennbarkeit von Hindernissen in der Schußbahn.

P.S.: Ich werde sie demnächst veräußern und mir die Gen2 holen.
ich bitte um PN !
 
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Alle Waffengesetze der Welt haben keinen Einfluß auf Terrorismus.
Das ist für die ne Lachnummer...

Remy

der gesetzgeber hat angst dass einem legalwaffenbesitzer irgendwann die sicherung durchbrennt und er mit legalwaffen blödsinn baut obwohl das so praktisch nie vorkommt wenn man es geradeaus aussprechen darf .

es ging nie und geht nicht um illegale waffen beim waffg und damit ist es quatsch zum x ten mal diese terrorstory nachzuplappern - darum gehts nicht.
 
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Das ist auch keine Angelegenehit des WaffG und des Bundes ;)
Sag mal, gehts noch ganz gut?
Hätten sie es ernsthaft etwas machen wollen wär es eine Sache des Bundes. So ist diese Änderung im Waffengesetz der hinteletzte Schwachsinn, verarsche und weiß der Geier was nicht alles.

Was ist denn das für eine Argumentation, es ist in zwei Bundesgesetzen verboten, in einem gibt es jetzt eine winzige Erleichterung und das andere sollen die Länder, obwohl im Bundesgesetz verboten, im Landesgesetz erlauben. Das ist einfach Schwachsinn, mehr nicht.

Diese sogenannte Erleichterung bringt den allermeisten hier genau nichts. Sie dürfen heute nicht mit Nachtzieltechnik raus, sie werden es in Zukunft nicht dürfen und falls doch, nur als winziges Schmankerl um irgendeinen anderen Sch... zu fressen.
 
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Sag mal, gehts noch ganz gut?
Hätten sie es ernsthaft etwas machen wollen wär es eine Sache des Bundes. So ist diese Änderung im Waffengesetz der hinteletzte Schwachsinn, verarsche und weiß der Geier was nicht alles.

Was ist denn das für eine Argumentation, es ist in zwei Bundesgesetzen verboten, in einem gibt es jetzt eine winzige Erleichterung und das andere sollen die Länder, obwohl im Bundesgesetz verboten, im Landesgesetz erlauben. Das ist einfach Schwachsinn, mehr nicht.

Diese sogenannte Erleichterung bringt den allermeisten hier genau nichts. Sie dürfen heute nicht mit Nachtzieltechnik raus, sie werden es in Zukunft nicht dürfen und falls doch, nur als winziges Schmankerl um irgendeinen anderen Sch... zu fressen.
hallo. Andrerseits ist der Einsatz (wenns so veröffentlicht wird) nun generell nicht untersagt, sondern mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Darüber gibt es keine Zweifel, denke ich?
Nun könnte man darauf hoffen dass sich einige Bundesländer im Zuge föderalistischer Freiheiten dazu herablassen, in Geräten involvierte IR Strahler über Ausnahmeregelung zu gestatten. Wenngleich zeitlich, örtlich und sachlich befristet. Auch eine Möglichkeit ...Bayern hats ja anfänglich mit Schalldämnpfern und Beauftragungen vorgemacht. Ausser ich habe den ganzen Kram total falsch verstanden
 

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